Außergewöhnliche Belastungen auch ohne ärztliche Verordnung steuerlich anerkennen

Beschluss der Landesvorstandssitzung am 28.8.2010 in Gießen-Kleinlinden
(gem. LPT-Beschluss vom19.6.2010 in Künzell an den Landesvorstand überwiesen)

Die FDP Hessen empfiehlt dem Landesvorstand, der FDP-Landtagsfraktion sowie den hessischen FDP – Abgeordneten im Deutschen Bundestag, sich dafür einzusetzen, dass zukünftig „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß §33 EStG auch ohne ärztliche Verordnung steuerliche Berücksichtigung finden.