EU Konsolidierung vor einer Erweiterung

Der Landesparteitag hat beschlossen und den Landesverband beauftragt, sich beim Bundesverband hierfür einzusetzen:

Die europäische Integration ist bereits heute mit allen 28 Mitgliedsstaaten und deren unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen schwierig. Die in der Präambel des Vertrags über die EU dargelegten Ideale und Grundlagen sind durch die große Anzahl hoch differenter Mitgliedsstaaten gefährdet. Die Erweiterungsfähigkeit der EU hat ihre Grenzen schon lange erreicht. Deshalb setzt sich die FDP dafür ein, erst einmal neu zu überprüfen, wer und was die EU für ihre Mitgliedsstaaten überhaupt sein will, Kernaufgaben
zu definieren, ansonsten das Prinzip der Subsidiarität wieder zu beleben und die durch unstrukturiertes Wachstum entstandenen Demokratiedefizite und Doppelstrukturen zu überprüfen.

Der Europäische Rat hat in seinen Kopenhagener Schlussfolgerungen vom 22. Juni 1993 (EG Bull. 6/93, S. 13) vier generelle Voraussetzungen aufgestellt, die sich sowohl an den beitrittswilligen Staat, wie auch an die EU richten.

·         Verfassungsstaatlichkeit

·         Binnenmarktfähigkeit

·         Integrationswilligkeit

·         Erweiterungsfähigkeit

Konsequenterweise sind wir für die Fortführung bestehender Beitrittsverhandlungen nur unter der strikten Einhaltung der Beitrittskriterien und unter der Auflage, dass es nachweislich nicht primär um den Bezug von Transferleistungen geht. Neue Beitrittsverhandlungen sollten bis 2021 nicht eröffnet werden, um der Konsolidierung der bisherigen Union Zeit zu geben. Unabhängig davon muss die Aufnahme innerhalb der EU einstimmig erfolgen. Außerdem setzen wir uns für weitere Assoziierungsabkommen nur ohne Beitrittsperspektive ein. Länder außerhalb Europas sollten nicht weiter in die Erweiterungsdebatte integriert werden.

Wir fordern, dass die Europäische Union eine klare außenpolitische Strategie entwickelt, wie die Werte der Europäischen Union wie z.B. Menschenrechte, wirtschaftliche Freiheit und Rechtsstaatlichkeit jenseits von Beitrittsverhandlungen verwirklicht werden können. Zusammenarbeit und Partizipation können auch ohne Mitgliedschaft lebendig gestaltet werden.