Rechtsstaat schützen – Sicherheit gewährleisten – Recht durchsetzen!

Gewissheit des Rechts

Die Bedrohungen unserer Freiheit sind akut und werden uns auf unabsehbare Zeit begleiten. Sie kommen von gewalttätigen Terroristen, islamistischen und linken wie rechten politischen Extremisten und organisierter Kriminalität. Sie stellen die Geltung unserer Werteordnung für alle Menschen im Land in Frage. Die Vorfälle des Jahres 2016 mit dem schrecklichen Höhepunkt in Gestalt des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz haben das Thema Innere Sicherheit wieder ganz vorne auf die politische Tagesordnung gebracht. Dies ist aus vielerlei Gründen richtig: Die berechtigten Sorgen der Bevölkerung in Zeiten zunehmender Terrorgefahr und offenbar gewordener Lücken in unserem Sicherheitssystem, aber auch die eklatanten Mängel bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, müssen nicht nur ernstgenommen werden, sondern auch zu spürbaren Konsequenzen führen. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetz und Recht nicht nur auf dem Papier gelten, sondern auch in jedem Winkel unseres Landes durchgesetzt werden. Für das wirksame Funktionieren unserer freien Gesellschaft bedarf es dieser Gewissheit des Rechts.

Keine Symbolpolitik, sondern Durchsetzung der Gesetze, Stärkung von Polizei, Justiz sowie von Ordnungsbehörden und sorgfältige Prüfung der Rechtslage

Deshalb bleibt es Position der Freien Demokaten, dass zunächst einmal bestehende Gesetze konsequent angewendet und auch durchgesetzt werden müssen. Falsches Zurückweichen vor den im Einzelfall hiermit verbundenen Härten macht unseren Rechtsstaat unglaubwürdig und gefährdet deshalb das Vertrauen der Bürger in seine Stärke, die wir wollen und die für die Gewährleistung individueller Freiheitsrechte vonnöten ist. An Konsequenz und Durchsetzungsstärke führt kein Weg vorbei, wollen wir der Herrschaft des Rechts in unserem Land weiterhin Geltung verschaffen.

Das bestehende Instrumentarium von Strafverfolgung, Vereinsverboten, Aus- und Wiedereinreisebeschränkungen sowie gezielter Überwachung von identifizierten Gefährdern auch mittels Meldeauflagen und Näherungsverboten muss konsequent genutzt werden.

Die Polizeikräfte in Deutschland und auch in Hessen müssen verstärkt werden. Die Notwendigkeit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben und ohnehin bestehende Überstundenberge dürfen nicht dazu führen, dass unsere Polizei nicht mehr alle ihre Aufgaben umfassend und sachgerecht wahrnehmen kann. Deshalb brauchen wir deutschlandweit mindestens 15.000 zusätzliche Polizeibeamte, davon in Hessen 1.500, um der verschärften Bedrohungslage Herr zu werden.

Den Kommunen muss es ermöglicht werden, die Ordnungsbehörden in ihrer Zuständigkeit gleichfalls mit ausreichendem und qualifiziertem Personal auszustatten.

Darüber hinaus darf es keiner reflexhaften Abwehr aller Vorschläge zu Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen geben. Pragmatische, effiziente, rechtsstaatliche Maßnahmen für die Innere Sicherheit sind immer sinnvoll. Deshalb muss jeder einzelne Vorschlag sorgsam darauf abgeklopft werden, ob und in welchem Umfang er zu welchem Preis eine Verbesserung zum Schutz vor terroristischer und sonstiger Gewalt bietet. Die islamistischen Attacken sind ein fundamentaler Angriff auf unsere offene Gesellschaft, vor dem sich kein Akteur auf der politischen Bühne wegducken darf. Diese Angriffe gefährden unsere Freiheiten und damit die Grundlagen des Rechtsstaates jedenfalls weit mehr als etwa eine zusätzliche Videokamera auf einem öffentlichen Platz. Zu Recht erwarten Bürgerinnen und Bürger Kompetenz und konstruktive Auseinandersetzung von denen, die die Verantwortung für ihre Sicherheit tragen.

Der Datenaustausch unter den Polizeibehörden muss erleichtert und Abschiebung konsequent durchgesetzt werden. Tunesien und Marokko sind als sichere Herkunftsstaaten zu klassifizieren.

Die richtige Antwort auf die bestehenden Probleme ist deshalb in erster Linie ein Politikwechsel auf allen Ebenen unseres Bundesstaates und die Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, natürlich unter Einhaltung des Verfassungsrechts.

Anpassen der Sicherheitsarchitektur – Einrichtung einer Expertenkommission

Unsere Sicherheitsarchitektur muss an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Die Zusammenarbeit in den Bundesländern, der Länder untereinander und der Länder mit dem Bund in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit muss gestärkt werden. Eine deutlich bessere Koordinierung in Deutschland und im Übrigen auch in Europa ist unbedingt nötig – aber nicht zu Lasten der Bürgerrechte und der Bürgernähe. Deshalb darf auch eine Diskussion über die Kompetenzverteilung von Bund und Ländern nicht künstlich tabuisiert werden. Allerdings gilt hier das Gebot sachlicher Abwägung vor dem Hintergrund unserer austarierten Verfassungsordnung in ganz besonderem Maße und darf nicht billiger Effekthascherei geopfert werden.

Die von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere vorgeschlagenen Regelungen sind vielfach solche, die klar dem Grundgesetz widersprechen. Deshalb sollte der Bundesinnenminister besser zuerst im Bund seine Hausaufgaben machen und die Sicherheitsarchitektur auf Bundesebene angehen, statt mit dem Finger auf andere zu zeigen. Auf Bundesebene existieren unnötige Doppelzuständigkeiten und Behördenwirrwarr, womit die Terrorbekämpfung nicht unterstützt, sondern klar erschwert wird. Die Neuordnung von beispielsweise Bundespolizei, BKA (Bundeskriminalamt), BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), MAD (Militärischer Abschirmdienst), Bundesamt für Verfassungsschutz und Zoll/Zollkriminalamt ist alleine Sache des Bundes. Hier lässt der Bundesinnenminister bis heute jede Aktivität und damit jede Verbesserung vermissen.

Wir brauchen einen wehrhaften und gut aufgestellten Bundesstaat. Deshalb fordern wir die Einsetzung einer Kommission noch im Jahr 2017 aus unabhängigen Experten durch den Bund und die Länder, die konkrete Vorschläge zur Neuordnung der deutschen Sicherheitsarchitektur, einschließlich der Neujustierung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, spätestens 2018 unterbreiten soll. Vorbild kann die hervorragende Arbeit der hessischen Expertenkommission zur Reform des Verfassungsschutzes unter Vorsitz von Professor Jentsch sein. Die Ergebnisse der Werthebach-Kommission 2010 sowie der Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus 2013 sollten als Arbeitsgrundlagen ebenfalls herangezogen werden.

Sicherheitspolitik ist Gesellschaftspolitik

Aufklärung und Bildung nach den Regeln unseres säkularen Staates sind grundsätzlich die beste Prävention, um Menschen vor religiösen und politischen Extremen zu bewahren. Deshalb stellen wir fest, dass Sicherheitspolitik immer auch Gesellschaftspolitik ist. Wer wirklich nachhaltige Sicherheit will, setzt nicht nur auf die Sicherheitsbehörden, sondern auf die Bürgergesellschaft als Ganzes. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unverhandelbar und unteilbar. Integration, Teilhabe, Wertschätzung, mithin Kriminalprävention, wirken auf Dauer und sind für das friedliche Zusammenleben langfristig entscheidend. Hier sind die funktionierenden Sicherheitsbehörden ein wichtiger und bedeutender Teil, aber eben nicht alles.

Forderungen der Freien Demokraten

Ausgehend von diesen grundsätzlichen Erwägungen positionieren sich die Freien Demokraten wie folgt:

·         Bundespolizei/BKA

Kriminalitätsbekämpfung findet als Teil der Bürgergesellschaft vor Ort statt. Deshalb bleibt sie grundsätzlich Ländersache. Die Länder sind aufgefordert, gemeinsam mit dem Bund einheitliche Standards zu entwickeln, die funktionieren. Hier kann das BKA eine wichtige Rolle spielen. Ggf. können seine Zuständigkeiten in klar definierten Bereichen erweitert werden, etwa bei Straftaten mit internationalem Bezug. Grundsätzlich neu ist dies nicht, denn schon heute entscheidet der Generalbundesanwalt bei einem Terrorismusverdacht, wen er mit den Ermittlungen beauftragt. Insbesondere hat er die Wahl, ob er das BKA oder ein Landeskriminalamt einsetzt.

Den Vorschlägen des Bundesinnenministers zu folgen hieße dagegen, die Kriminalitätsbekämpfung beim Bund anzusiedeln. Das wäre eine Umkehr des bisherigen Systems der föderalen „Checks and Balances“, das bei Versagen einer Instanz nicht sogleich zum Totalausfall der Sicherheitsarchitektur führt.

Notwendig ist es demgegenüber, die technischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu bundesweiten polizeilichen Fahndungen zu erweitern.

·         Verfassungsschutz

Zwingend erforderlich sind eine deutlich bessere Koordinierung und einheitliche (u.a. Ausbildungs-) Standards beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern. Insbesondere der V-Leute-Einsatz und dessen Ausgestaltung sowie die Regelungen zum Austausch von wichtigen Informationen dürfen sich zwischen Bundesländern nicht unterscheiden. Verfassungsfeindliche Bestrebungen machen vor Ländergrenzen nicht halt.

Die Forderung nach Abschaffung der Landesämter ist dagegen verfassungswidrig und würde wiederum das System der föderalen „Checks and Balances“ auf den Kopf stellen. Denn grundsätzlich gehört der Verfassungsschutz in die Hände der Länder, da sie näher an den Geschehnissen vor Ort sind. Die Landesämter zusammenzulegen ist außerdem problematisch in mehrfacher Hinsicht, u.a. wegen der damit verbundenen deutlichen Erschwerung der parlamentarischen Kontrolle. Im Gegenteil: Ein starker Verfassungsschutz erfordert eine wirksame parlamentarische Kontrolle durch erweiterte Informationsmöglichkeiten der parlamentarischen Kontrollgremien.

Neben der verstärkten Koordination und Zusammenarbeit ist vorrangig die Möglichkeit der Arbeitsteilung insbesondere wegen geringerer Leistungsfähigkeit der kleineren Landesämter zu untersuchen. So könnte etwa Hamburg Spezialaufgaben übernehmen und würde dafür in anderen Punkten durch z.B. Niedersachsen und Schleswig-Holstein entlastet. Entsprechend könnten Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, ggf. auch Thüringen, zusammenarbeiten.

Zu überlegen ist die Möglichkeit einer Rahmengesetzgebungskompetenz für den Bund, damit alle Bundesländer ihren verfassungsrechtlichen Aufgaben auch mit V-Leuten nachkommen.

In Hessen wiederum ist es ein Unding, dass es Jahre nach den NSU-Morden und den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages und den klaren Wegweisungen durch die parteiunabhängige Expertenkommission, die diese Landesregierung selbst eingesetzt hat, immer noch kein neues Verfassungsschutzgesetz gibt. Stattdessen hat sich die Landesregierung mit einem Schnellschuss bis auf die Knochen blamiert und die schwarz-grüne Koalition ist bis heute einen neuen Entwurf schuldig geblieben. Grund für die endlosen Verzögerungen sind die grundlegenden Meinungsverschiedenheiten der CDU mit dem grünen Koalitionspartner. Die Blockade des Gesetzgebungsprozesses in Hessen muss beendet werden, am besten durch eine von den Freien Demokraten immer wieder angebotene gemeinsame, überparteiliche Initiative.

·         Abwicklung der Asylverfahren

Grundsätzlich, also als Regelfall, sollten alle Asylverfahren zukünftig von den Auslandsvertretungen aus durchgeführt werden. Ein dahingehender Antrag soll nicht nur im Verfolgerstaat, sondern über jede deutsche Auslandsvertretung gestellt werden können, sodass auch tatsächlich vor Repressionen in ihrem Heimatland auf der Flucht befindliche Antragssteller nicht zusätzlich an der Antragsstellung gehindert sind.

Alle offensichtlich unbegründeten Fälle können dann schon vor Ort erledigt werden mit dem Ergebnis, dass rechtsstaatlich einwandfrei eine Zurückweisung an den Grenzen oder auch eine zügige Rückführung aus Seenot geretteter Flüchtlinge bzw. Migranten möglich wird.

Die für dieses Vorgehen erforderlichen Spezialkenntnisse sind in den Auslandsvertretungen vorhanden, etwa für verschiedene Sprachen oder Dialekte. Jedoch muss das Personal in den betroffenen Auslandsvertretungen massiv verstärkt werden, sodass ggf. auch räumlich von den Botschaften und Konsulaten getrennte Außenstellen eingerichtet werden müssen. Diese sollen mittelfristig der EU unterstehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das unter Verantwortung des Bundesinnenministers immer weiter personell ausgebaut wird, aber trotzdem seine Aufgaben bis heute nicht ausreichend erfüllt, benötigt dann im Umkehrschluss deutlich weniger Personal.

In klar definierten Ausnahme- oder Härtefällen bleibt die Einreise nach Deutschland auch zulässig, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies muss von der Wahrscheinlichkeit der Anerkennung abhängig gemacht werden.

Mit dieser Neuordnung des Antragsverfahrens kann auch das kriminelle und für die Asylsuchenden mitunter lebensgefährliche Schleppertum bekämpft werden, da man nicht erst nach Deutschland einreisen muss, um einen Antrag stellen zu können. Gleichzeitig können die mit unkontrollierten Einreisen verbundenen Schwierigkeiten bei der späteren Abschiebung deutlich reduziert werden.

Außerdem bietet die Neuordnung auch die Möglichkeit, die durch die Aufstockung der Polizeikräfte notwendigen erforderlichen Mehrausgaben zumindest teilweise durch geringeren Personalansatz an anderer Stelle (etwa beim BAMF) abzumildern bzw. zu kompensieren.

·         Kein Asyl ohne Identitätsfeststellung

Voraussetzung für die Asylantragstellung ist grundsätzlich die Vorlage echter Personalpapiere oder die nachhaltige Glaubhaftmachung, dass solche unverschuldet nicht vorgelegt werden können. Wer sich nicht ausweisen kann, etwa weil Passpapiere vorsätzlich weggeworfen wurden, um die Chancen auf Anerkennung zu verbessern oder eine Abschiebung zu erschweren, ist in unserer Gesellschaft nicht erwünscht. Auch Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, die derzeit praktisch kaum Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen, müssen deutlich konsequenter sanktioniert werden (z. B. durch Leistungskürzung bei den Sozialleistungen).

Einreisende Asylbewerber ohne gültige Legitimationspapiere haben solange in einem der Einreisezentren zu bleiben und erhalten nur Sachleistungen, bis ihre Identität geklärt ist.

Der Fall des Anis Amri, der den Sicherheitsbehörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt gewesen ist, zeigt überdies, dass eine umfassende und nicht verfälschbare Nachregistrierung der bereits im Land befindlichen Asylbewerber, Asylberechtigten, Geduldeten und Flüchtlinge vonnöten ist, durch die eine eindeutige Identifizierung gewährleistet wird. Es ist nicht vermittelbar, dass diejenigen, die Schutz in unserer Gesellschaft suchen, nicht nur ihre wahre Identität und Herkunft verschleiern, sondern gegebenenfalls durch ein völlig unzureichendes System mehrfach Sozialleistungen beziehen können. Besonders katastrophal ist dies, wenn die so zu Unrecht erlangten finanziellen Mittel dann zur Terrorfinanzierung eingesetzt werden können.

·         Sichere Herkunftsstaaten

Die lange überfällige Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Länder (Tunesien, Algerien und Marokko) muss unverzüglich erfolgen. Nicht nur mit Blick auf die Silvesternächte 2015/2016 und 2016/2017 und auf die jüngst veröffentlichten Zahlen zur Klein- und Drogenkriminalität ist festzustellen, dass „die kriminelle Energie, die von Gruppierungen junger Männeraus diesen Staaten ausgeht, bedenklich ist und mit aller Konsequenz bekämpft werden muss“ (Zitat Ministerpräsident Winfried Kretschmann). Spätestens jetzt darf sich der hessische Ministerpräsident Bouffier nicht mehr hinter den Grünen verstecken. Hessen muss im Bundesrat jetzt endlich dieser Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten zustimmen.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen nicht länger den Kommunen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zugewiesen werden. Vielmehr sollen sie in Landeseinrichtungen verbleiben.

·         Abschiebung und freiwillige Ausreise

Der Regelfall muss wieder werden, dass diejenigen, die keinen Asylanspruch haben, zügig wieder ausreisen müssen und nicht jahrelang das Bearbeitungschaos nutzen können.

Eine bestehende Ausreisepflicht muss auch durchgesetzt werden. Zwar leisten auch freiwillige Rückreisen einen nicht zu unterschätzenden Beitrag, jedoch reichen diese nicht aus, wie die Praxis zeigt. Es muss wieder zur Regel werden, dass ausreisepflichtige Personen auch ausreisen müssen, nötigenfalls unter Anwendung staatlichen Zwangs. Hierbei ist insbesondere nicht mehr zu akzeptieren, dass in einigen Bundesländern massenhaft Duldungen aus vorgeschobenen Gründen ausgesprochen werden, um ein korrektes Asylverfahren und eine rechtsstaatlich zwingende Entscheidung faktisch zu unterlaufen, was angesichts von ca. 170.000 geduldeten bei ca. 220.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen offensichtlich ist.

Dabei muss Abschiebung grundsätzlich Ländersache bleiben. Jedoch darf es nicht sein, dass Rückführungen immer wieder daran scheitern, dass diese nicht konsequent betrieben werden. Die Tatsache, dass manche Länder – insbesondere mit grüner Regierungsbeteiligung wie Berlin, Bremen und Thüringen – hier nicht nur Mängel, sondern Totalversagen zeigen, darf der deutsche Rechtsstaat nicht hinnehmen. Deshalb sollten diesen Ländern die Bundeszuschüsse zur Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung soweit gekürzt werden, wie diese Länder sich aktiv oder durch bloßes Nichtstun weigern, mögliche Abschiebungen auch tatsächlich zu vollziehen.

Für den Fall, dass diese Länder trotzdem ihre Praxis ungerechtfertigter Duldungen fortsetzen, ist zu prüfen, wie ohne Gefährdung des föderalen Gleichgewichtes eine Art „Auffangkompetenz“ des Bundes geschaffen werden kann, die die Anwendung und Durchsetzung bundeseinheitlicher Maßstäbe gewährleistet.

·         Abschiebezentren – Abschiebehaft

Zur effektiveren Erledigung der Aufgabe der Abschiebung ist es zunächst angezeigt, Kräfte in zentralen Ausländerbehörden der Länder für die Aufenthaltsbeendigung zu bündeln.

Dem Vorschlag, Ausreisezentren in Verantwortung der Länder ggf. auch länderübergreifend zu schaffen, stehen Freie Demokraten positiv gegenüber. Hierkönnten ausreisepflichtige Personen räumlichen zusammengeführt werden, z.B. in der Nähe von Flughäfen.

Jedenfalls ist spätestens mit Bestandskraft der Ausweisungsverfügung eine Wohnsitzauflage auszusprechen.

Außerdem brauchen wir dringend die Möglichkeit, bei bekannten Gefährdern auch Abschiebehaft notfalls länger andauern zu lassen, wenn der Vollzug der Abschiebung – etwa wegen fehlender Papiere – nicht möglich ist. Verfassungsrechtlich ist dies nach der bestehenden Rechtslage und dem reinen Zweck zur Förderung der Abschiebung schwierig. Denkbar sind jedoch polizeirechtliche Regelungen zur Gefahrenabwehr, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben dürften, so wie dies heute schon etwa beim Unterbindungsgewahrsam und dessen Verlängerung durch richterlichen Beschluss der Fall ist.

·         Einwanderungsgesetz

Wir benötigen endlich ein Einwanderungsgesetz zur Regelung erwünschter Zuwanderung. Viele Menschen gerade aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten (Algerien, Tunesien, Marokko) nutzen derzeit ohne Aussicht auf ein Bleiberecht das Asylrecht als derzeit einzige Möglichkeit nach Deutschland zukommen. Mit einem Einwanderungsgesetz wollen wir klare Kriterien für die Voraussetzungen zur Einwanderung schaffen – und klarstellen, wer mangels Asyl- oder Fluchtgründen auf der einen und mangelnden Bedarfs an der Arbeitskraft auf der anderen Seite keine Chance hat, in unser Land zu kommen und dauerhaft hierzubleiben.

·         Integration für Flüchtlinge mit Bleiberecht

Für die Flüchtlinge mit Bleiberecht setzen sich die Freien Demokraten dafür ein, mit allen Fähigkeiten, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten unserer Gesellschaft die Integrationsaufgabe zu einer echten Erfolgsgeschichte zu machen. Hierzu bedarf es nicht nur einer umfassenden und für die Flüchtlinge obligatorischen Sprachförderung, sondern vor allem einer Neuordnung der Regeln zur Arbeitsaufnahme. Die Kommunalen Jobcenter sowie die gemeinsamen Einrichtungen sind personell und fachlich zu verstärken. Programme für die Integration dieser besonderen Zielgruppe sind aufzulegen. Diese müssen sich auf die Verbesserung der Bildungs- sowie Berufsqualifikation richten. Es ist zu prüfen, ob einschlägige Vorschriften – insbesondere im SGB II – angepasst werden müssen. Hemmnisse wie Bürokratieaufwand für die Anerkennung von Abschlüssen oder das Beharren auf die Einhaltung des Mindestlohns sind unverzüglich (weiter) abzubauen.

Um eine Konzentration von Flüchtlingsströmen auf Ballungsräume und Großstädte zu vermeiden, was dem Erfordernis einer Integration alles andere als zuträglich ist, sollte auch in Hessen von der durch die Änderung des Integrationsgesetzes im Jahre 2016 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, trotz der geltenden Freizügigkeit in Deutschland für anerkannte Asylberechtigte unter bestimmten Umständen eine unbürokratisch durchzuführende Wohnsitzauflage auszusprechen.

Die Kommunen müssen bei der Betreuung der Flüchtlinge finanziell unterstützt werden. Insbesondere in den Ballungsräumen muss die Schaffung von günstigem Wohnraum nicht nur für die Zielgruppe der Flüchtlinge deutlich erleichtert werden.

·         Religionsfreiheit auch gegen ausländische Einflüsse verteidigen

Rechtliche oder faktische, insbesondere auch wirtschaftliche Kontrolle von Religionsgemeinschaften, religiösen Verbänden und sonstigen religiösen Vereinigungen durch ausländische Staaten oder deren Behörden widerspricht dem Grundsatz der Religionsfreiheit. Denn in unserer verfassungsmäßigen Ordnung gibt es keine Staatskirche.

Deshalb lehnen wir Freien Demokraten die direkte Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland ebenso ab wie die indirekte Finanzierung durch die Entsendung z.B. türkischer Staatsbeamter durch die Religionsbehörde Diyanet als Imame in Moscheen in Deutschland. Soweit islamische Gemeinden oder Gemeindeverbände die Voraussetzungen für die Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechtes erfüllen, sollen ihnen auf Antrag Möglichkeiten eingeräumt werden, von ihren Mitgliedern Beiträge als Abgaben einzuziehen.

·         Gefährderüberwachung – Einsatz von Fußfesseln

Zur Überwachung von identifizierten Gefährdern soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, den Einsatz der elektronischen Fußfessel nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch im Gefahrenabwehrbereich durch richterliche Anordnung zuzulassen. Die dauerhafte Überwachung eines einzigen Gefährders bindet Personal in einem Umfang von bis zu 40 Beamten. Dies ist bei einer Zahl von derzeit mehreren hundert identifizierten Gefährdern in Deutschland nicht leistbar. Hier ist die elektronische Fußfessel auch kein Allheilmittel, kann aber als ergänzendes sicherheitspolitisches Instrument einen erheblichen Sicherheitsbeitrag leisten. Im Übrigen stellt der Einsatz der elektronischen Fußfessel gegenüber der Überwachung durch Beamte „auf Schritt und Tritt“ einen geringeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

• Datenaustausch und Koordinierung der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden

Wir brauchen eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der Länder, zwischen den Ländern, dem Bund und auf europäischer Ebene zum Datenaustausch im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gefahrenabwehr und der Terrorbekämpfung. Hierzu gehören einheitliche, rechtsstaatliche Datenmanagementsysteme mit Regelungen etwa zur Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung von Daten. Wenn Daten in rechtlich zulässiger Art und Weise erhoben worden sind, dann sollten alle Behörden, die gleiche Ziele verfolgen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf diese Daten zugreifen können und vor allem nicht durch nicht-kompatible Systeme hieran gehindert werden. Vor dem Hintergrund des Versagens des GTAZ (Gemeinsames Terrorabwehrzentrum) im Fall Amri ist auch diese Form der Koordinierung der Terrorbekämpfung im Rahmen der Arbeit der Expertenkommission noch einmal einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.

·         Telekommunikationsüberwachung

Die Freien Demokraten stehen einer Vereinheitlichung der Bestimmungen zu den Voraussetzungen und der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Die derzeitige rechtliche Trennung und Unterscheidung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemedien“ hinsichtlich der Kommunikationsüberwachung (eMail, Skype, WhatsApp, Festnetztelefonie etc.) ist antiquiert und niemandem mehr verständlich zu machen. Sie erschwert außerdem die Rechtsanwendung und behindert damit die Behörden über das notwendige Maß hinaus bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutze der Bevölkerung und unseres Rechtsstaates. Für Freie Demokraten alleine entscheidend ist die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards.

·         Videoüberwachung

Jeder Londoner wird, statistisch gesehen, rund 300 Mal am Tag von einer Überwachungskamera erfasst. Dieses Szenario der mehr oder weniger lückenlosen Erfassung jedes Menschen durch staatliche Maßnahmen ist für Freie Demokraten nicht akzeptabel, zumal es nicht in einem vertretbaren Verhältnis zu dem tatsächlich erreichten Sicherheitsgewinn steht.

Die Ausweitung der Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, schon gar nicht ist sie ein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr. Durch Videokameras wäre z.B. auch der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin nicht verhindert worden. Jedoch steht ebenso fest, dass in der Nachbereitung eines Anschlags und zur Verfolgung flüchtiger Täter Videoaufzeichnungen hilfreich sind. Deshalb bezeichnet auch der hessische Datenschutzbeauftragte die Kameraüberwachung durch die Polizei an geeigneten Stellen als sehr sinnvoll, da sie auch eine präventive Wirkung hat und außerdem bei der Bekämpfung von Kriminalitätsschwerpunkten etwa in der Drogenszene hilft.

Diese Einschätzung bestätigen auch die Erfahrungen mit der Videoüberwachung in Berliner Nahverkehrszügen. 2015 führte in einem Drittel der aufgeklärten Fälle eine Videoaufzeichnung zum Täter. So haben auch jüngst scharfe Kamerabilder dafür gesorgt, dass Jugendliche nach ih­rem Brandanschlag auf einen Obdachlosen dingfest gemacht werden konnten und auch der als „U-Bahn-Treter“ in die Schlagzeilen geratene Tatverdächtige später gefasst werden konnte. Die pauschale Aussage, mehr Kameras führten in der Regel nicht zu mehr Sicherheit, ist deswegen zumindest zweifelhaft.

Freie Demokraten plädieren deshalb dafür, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachungstechnik ein signifikanter Sicherheitsgewinn oder eine deutlich verbesserte Möglichkeit der Verfolgung von drohenden Straftaten zu erwarten ist. Jedenfalls ist Voraussetzung für den Einsatz von Aufzeichnungsgeräten, dass sich Aufzeichnungen nach einem kurzen Zeitraum der Speicherung (z.B. 48 Stunden) automatisch überschreiben, sodass sie nicht mehr rekonstruierbar sind, wenn bis dahin kein nachvollziehbarer Grund für eine dauerhafte Sicherung gegeben ist, etwa wegen der Verwendung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder zu Fahndungszwecken. Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, veraltete Videotechnik, die auf Grund der schlechten Qualität keine verwertbaren Bilder von Straftätern liefert, zu ersetzen.

·         Cyberangriffe

Für die Sicherheit im Internet unterstützen die Freien Demokraten eine Weiterentwicklung des nationalen Cyber-Abwehrzentrums in der Weise, dass es bei komplexen Schadenslagen die Federführung an sich ziehen kann, um etwa schnelle Eingreiftruppen anderer Sicherheitsbehörden zu koordinieren. Wir müssen mit unseren Infrastrukturen und Kriseninstrumenten auf die Höhe des digitalen Zeitalters kommen.

Aber auch hier ist dem Bundesinnenminister vorzuhalten, dass er zunächst einmal seine Aufgaben im eigenen Haus erledigen sollte, bevor er nach mehr Verantwortung ruft. Die Koordinierung seiner eigenen Behörden (Bundespolizei, BKA, BSI etc.) lässt bis heute sehr zu wünschen übrig.

Insgesamt bedarf es einer Stärkung der IT-Kompetenz bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und in den Gerichten, insbesondere auch, um den Kampf gegen Cyber-Crime intensivieren zu können. Beispielgebend ist hier die auf Initiative der FDP geschaffene Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen.

Zur Forderung des Bundesinnenministers, auch offensive Cyber-Gegenangriffe müssten ermöglicht werden, stellen die Freien Demokraten fest, dass sich hier der Verfassungsminister wieder einmal gegen die Verfassung stellt. Dies ist im Grundgesetz zu Recht verboten: Verteidigung ja, Angriff nein.

·         Ausstattung von Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz

Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz sind vernünftig auszustatten. Denn Gesetze und Recht allein nützen nichts, solange niemand da ist, um sie durchzusetzen. So wird etwa das Strafgesetzbuch sinnentleert, wenn Täter nicht damit rechnen müssen, dass sie ermittelt, verurteilt und inhaftiert werden.

Statt neue Stellen beim Zoll zu schaffen, um beispielsweise in Friseurläden die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren, sollten wir besser die Polizei und Justiz durch eine dem akuten Bedarf angemessene personelle und technische Ausstattung stärken.

Erhebliche Herausforderungen durch die abstrakte Gefahrenlage, die demographische Entwicklung und permanent zunehmende Aufgaben machen mittelfristig deutschlandweit etwa 15.000 neue Stellen – davon in Hessen 1.500 – bei der Polizei erforderlich.

Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Ordnungsbehörden personell in ausreichender Anzahl und mit erforderlicher Qualifikation besetzen zu können.

Auch wollen wir Freien Demokraten eine umfassende Aufgabenkritik. Die Polizei ist von Verwaltungsarbeit und nachrangigen Aufgaben zu entlasten, damit sie ihre Kernaufgabe – namentlich der Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Menschen – auch umfassend erfüllen kann. Der in Hessen von der Koalition aus CDU und Grünen geplante Abbau von Verwaltungsstellen zur Entlastung der Vollzugspolizisten zeigt genau in die falsche Richtung.

Wir Freien Demokraten fordern außerdem eine Modernisierungsoffensive für die Polizei. Der Einsatz modernster Kommunikations- und Informationstechnik würde die Polizeiarbeit erheblich erleichtern und effektiver machen.

Für besonders wichtig erachten wir dabei den flächendeckenden Einsatz von Mobile Devices (Smartphones und Tablets) in den Streifenwagen, wodurch sich ein schnellerer Abgleich mit Fahndungslisten bei Kontrollen oder im Rahmen von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gewährleisten lässt.

Die FDP befürwortet eine Ausweitung der DNA-Analyse auch auf äußere Merkmale wie Haar, Augen und Hautfarbe sowie Herkunft bei schwersten Straftaten wie z.B. Mord, Totschlag und schweren Sexualdelikten. Hierdurch können nicht nur schnellere Fahndungserfolge erreicht, sondern überdies vermieden werden, dass Unschuldige ins Visier der Ermittler geraten. So könnte dies auch die massenhafte Erhebung von Speichelproben bspw. in einer ganzen Gemeinde überflüssig machen und damit die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger, die auf Grund der vorliegenden genetischen Informationen des mutmaßlichen Täters von vorne herein ausgeschlossen werden können, besser geschützt werden.

Zu einem starken Rechtsstaat gehört untrennbar eine durchsetzungsstarke Justiz. Deswegen ist auch hier der bestehende personelle und sächliche Mangel dringend zu beheben. Nach Erhebungen der Richterbünde in Bund und Ländern fehlen tausende Stellen für Richter und Staatsanwälte sowie für die übrigen Dienste. Diese Defizite auszugleichen ist von elementarer Bedeutung, weil Polizei und Justiz als Einrichtungen zu begreifen sind, die jede für sich die Sicherheit in unserem Rechtsstaat gewährleisten.

Die Verfahrensdauern müssen bundesweit signifikant gesenkt werden. Wenn aufgrund der hohen Belastung insbesondere Verfahren in Nichthaftsachen bei vielen Landgerichten erst nach Jahren verhandelt und besonders beschleunigte Verfahren vielerorts nicht praktiziert werden können, gilt es zu handeln. Wir müssen die Justizbehörden personell besser aufstellen, damit Verfahren schneller ablaufen und Täter konsequent verfolgt werden können.

In diesem Zuge ist auch die Digitalisierung voranzutreiben. So sind die bereits gesetzlich vorgesehenen Online-Klagen und die elektronische Aktenführung (E-Justice) zu forcieren, um Zeit und Geld zu sparen sowie den Informationsaustausch mit anderen Behörden zu erleichtern.