Stärkung der Bürgerrechte gegenüber dem Finanzamt

Die FDP fordert die Einführung eines Ombudsmannes für Steuerzahler. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages soll sich dieser für die Rechte von Steuerzahlern einsetzen, die behördlicher Willkür ausgesetzt sind.

Der Ombudsmann wird vom Bundestag gewählt und darf Finanzbehörden aufsuchen ohne Voranmeldung sowie dort jederzeit Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Er wird tätig aufgrund von Eingaben von Steuerzahlern sowie bei Bekanntwerden von Verletzungen von Grundrechten von Steuerzahlern. Analog dem Artikel 45b des Grundgesetzes ist er als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages zu berufen. Er berichtet dem deutschen Bundestag über seine Tätigkeit und macht damit Missstände öffentlich.

Eine ähnliche Einrichtung ist auf Landesebene anzustreben.