Plakatspende zu den FDP-Landtagswahlen 2024
Mit Ihrer Plakatspende können Sie uns dabei unterstützen, dass die FDP im Wahlkampf besser sichtbar ist, mehr Menschen die Plakate wahrnehmen und dass das bestmögliche Wahlergebnis erzielt wird.
Spenden Sie für ein Großflächenplakat an einem Standort Ihrer Wahl.
Auch als Mitglied können Sie gerne über diese Seite Großplakte spenden.
Bitte wählen Sie die Aktion, für die Sie spenden wollen. Wenn Sie für unterschiedliche Aktionen spenden möchten, können Sie das mit einer weiteren Plakatspende tun.
Die Plakatierung von Großflächenplakaten erfolgt immer für einen Zeitraum von 10 beziehungsweise 11 Tagen.
Achtung:
Ziel ist, eine auf breiter Fläche möglichst zeitgleiche Plakatpräsenz der FDP. Deshalb haben wir den Plakatierungszeitraum für das Spendentool mit den Standzeiten der mobilen Großflächen, der sogenannten Wesselmänner, abgestimmt.
Diese mobilen Werbetafeln werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt.
Die Dekaden A sind üblicherweise für große Städte und die Dekaden B für kleinere Orte vorgesehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Buchungen über das Spendentool lediglich die nachfolgenden Dekaden zur Auswahl stellen.
LTW Sachsen 2024:
Dekade 21 A: 30.07.-08.08.2024 (11 Tage) / Dekade B: 02.08.-12.08.2024 (10 Tage)
** Dekade 21 ist buchbar bis einschl.: 15.07.2024
Dekade 22 A: 09.08.-19.08.2024 (10 Tage) / Dekade B: 13.08.-22.08.2024 (11 Tage)
** Dekade 22 ist buchbar bis einschl.: 24.07.2024
Dekade 23 A: 20.08.-29.08.2024 (10 Tage) / Dekade B: 23.08.-02.09.2024 (11 Tage)
** Dekade 23 ist buchbar bis einschl.: 04.08.2024
LTW Brandenburg 2024:
Dekade 23 A: 20.08.-29.08.2024 (11 Tage) / Dekade B: 23.08.-02.09.2024 (10 Tage)
** Dekade 23 ist buchbar bis einschl.: 01.08.2024
Dekade 24 A: 30.08.-09.09.2024 (10 Tage) / Dekade B: 03.09.-12.09.2024 (11 Tage)
** Dekade 24 ist buchbar bis einschl.: 14.08.2024
Dekade 25 A: 10.09.-19.09.2024 (10 Tage) / Dekade B: 13.09.-23.09.2024 (11 Tage)
** Dekade 25 ist buchbar bis einschl.: 25.08.2024
Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.
Eine Spendenquittung stellen wir im 1. Quartal des Folgejahres aus.