LPT 2026 – A009

Antragsteller: LFA Schule und Weiterbildung

Schulombudsperson einrichten

Viele Probleme an Schulen sind bekannt, aber sie erreichen Politik und Verwaltung oft zu spät, zu gefiltert oder gar nicht. Um dies zu verbessern, fordern wir eine unabhängige Schulombudsperson als einen verlässlichen Kanal, um Missstände, Überlastung und bürokratische Hürden systematisch sichtbar zu machen. Die Schulombudsperson soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als unabhängiges Hilfsorgan des Landtags, gewählt durch das Parlament, mit eigenem Eingaberecht, Berichtspflicht und Auskunftsrechten gegenüber dem Kultusministerium und den nachgeordneten Schulbehörden ausgestattet werden. Die Schulombudsperson stellt mindestens einmal pro Jahr einen Bericht über die
Schulbildung in Hessen vor. Sie darf der Landesregierung nicht angehören oder von ihr abhängig sein. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sollen ein Recht zum Benennen von bürokratischen Regeln bekommen, die aus ihrer Sicht abgeschafft werden können. Über die Abschaffung der vorgeschlagenen Regeln muss einmal pro Jahr entschieden werden.