LPT 2026 – A010

Antragsteller: LFA Kunst und Kultur

Förderprogramme für Kunst und Kultur entschlacken – weniger politisch motivierte Förderung, weniger Bürokratie und verbesserter digitaler Zugang bei höherer Transparenz

Kultur ist ein Lebenselixier und kein verzichtbares Luxusgut. Die Freiheit der Kunst wird mit Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert. Sie ist für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Kernaufgabe des
öffentlichen Lebens.

Kunst und Kultur benötigen öffentliche Förderung. Ihre Förderung ist keine klassische Subvention, sondern die Finanzierung eines identitätsstiftenden Grundbedürfnisses für die Gesellschaft. Über die letzten Jahre hat sich im
Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine unübersichtliche öffentliche Förderkultur etabliert, die Förderwilligen ein hohes Maß an Zeitaufwand und Affinität zur Bürokratie abverlangt. Dabei müssen Grundwerte eines fairen und transparenten Fördersystems wieder in den Mittelpunkt gerückt werden:

  1. Die Kriterien staatlicher Förderung basieren auf Qualität und Relevanz. Eine politisch motivierte Einflussnahme auf die Förderung soll nicht stattfinden.
  2. Förderung von Exzellenz muss unabhängig vom institutionellen Rahmen und über alle Sparten hinweg ausgebaut werden. Sie ist dringend notwendig, um Hessen als Standort international attraktiv zu halten.
  3. Förderprogramme müssen leicht verständlich und digital dargestellt werden. Die Fördermittelvergabe muss transparent erfolgen und dringend entbürokratisiert werden, denn im Kunst- und Kulturbetrieb ist Bürokratie keine Kernaufgabe.
  4. Die Kultureinrichtungen in Hessen sollten ausreichend gefördert werden, damit sie ihre zu definierende Ziele nach einem hessischen Kulturentwicklungsplan erreichen können. Wir setzen uns für eine angemessene Ausstattung mit Sach- und Personalmitteln ein, die durch institutionelle Förderung und nicht durch ein unübersichtliches Geflecht an Sonderförderungen abgedeckt wird.