Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten

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Wir halten die zeitliche Begrenzung der Amtszeit des hessischen Ministerpräsidenten auf höchstens zwei volle Wahlperioden für geboten, um die Reform- und Innovationsfähigkeit des Landes zu gewährleisten.

Integrität und Leistungsfähigkeit der Landesregierung sicherstellen

Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Ernennung von Ministern durch den Ministerpräsidenten eine öffentliche Befragung durch die fachlich zuständigen Ausschüsse des Landtags voranzugehen hat. Die Ausschüsse sollen vor der Ernennung auf Grundlage der Befragung eine Stellungnahme über die Eignung der Minister abgeben.