Abschaffung pädagogisch fragwürdiger Regelungen in den Verwaltungsvorschriften für hessische Lehrkräfte

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verwaltungsvorschriften für Lehrkräfte
im hessischen Schuldienst nach unnötigen Aufgaben oder solchen, die sich im
pädagogischen Alltag nicht bewährt haben, zu durchsuchen und diese
abzuschaffen. Dazu zählen zum Beispiel:

·         Aufsicht an angrenzenden Haltestellen des ÖPNV abschaffen, weil
aufsichtsführende Lehrkräfte nicht in den Straßenverkehr eingreifen dürfen
und Kinder Ampeln und Zebrastreifen in ihrer Freizeit und folgerichtig auch
ihren Schulweg bewältigen,

·         Abschaffung fragwürdiger Qualifikationsscheine (Rettungsschwimmerschein
für Badeausflüge, Qualifikationsnachweis für Aufsicht beim Klettern),

·         Abschaffung der Förderpläne wegen weitläufig erwiesener
Wirkungslosigkeit.

Die Landesregierung hat dazu bis zum Beginn des Schuljahres 2019/20 einen
Maßnahmenkatalog aufzustellen und diesen mit Begründungen zu hinterlegen.
Die Lehrkräfte aller Schulformen sind an der Erstellung des Katalogs zu
beteiligen. Neue Verwaltungsvorschriften sollen mit Ablaufdatum versehen
werden, damit unnötige oder nicht bewährte Vorschriften automatisch auslaufen
können.