Abschaffung Solidaritätszuschlag
Der SoliZ als Zuschlagsteuer zur ESt und KSt ist 1991 befristet zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit eingeführt worden. Er steht mit einem Aufkommen von im Jahr 2014 ca. 15 Mrd. EUR allein dem Bund zu.
Der Solidaritätszuschlag muss bis 2019 in Stufen auf Null reduziert werden!