Änderung § 22 Landessatzung

§ 22 Landessatzung wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Buchstabe b wird das Wort „zwei“ durch die Worte „bis zu drei“ ersetzt.

2. In Absatz 2 wird das Wort „beiden“ durch die Worte „bis zu drei“ ersetzt.