Auftrag und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Glaubwürdige Informationsvermittlung in Zeiten der Algorithmen

Die FDP bekennt sich zum Erhalt und der Fortentwicklung einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft. Integraler und unverzichtbarer Bestandteil dieser Rundfunklandschaft ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als ein der freiheitlichen Demokratie dienender Rundfunk, der der Meinungsvielfalt, der Unabhängigkeit, der Wahrheit und der Ausgewogenheit der Berichterstattung verpflichtet ist.

Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Vielfalt in der öffentlichen Diskussion zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass alle Standpunkte dargestellt werden, um den demokratischen Diskurs in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Demgemäß muss sich der Auftrag für sein Medienangebot wie im privatrechtlich organisierten Bereich ständig fortentwickeln. Deshalb fordert die FDP, eine zeitgemäße Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags vorzunehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Lichte seiner verfassungsrechtlich nicht nur gewährleisteten, sondern ausdrücklich geforderten Bestands- und Entwicklungsgarantie in die Lage zu versetzen, diesen Kernauftrag unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen von Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit auch zu erfüllen.

Die FDP stellt fest, dass Medienkonvergenz in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht die Herausforderungen an die Medienlandschaft prägt. Die Grenzen zwischen Fernsehgerät und Smartphone, zwischen linearer und non-linearer Mediennutzung verschwinden immer mehr. Dieser Entwicklung muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerecht werden.

Insbesondere die Tatsache, dass Algorithmen die Nachrichtenlandschaft beeinflussen und immer stärker Echokammern, Filterblasen sowie Desinformation und Desintegration die Medien- und Meinungslandschaft bestimmen, unterstreicht aus Sicht der FDP die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, diesen Erscheinungen seriöse, pluralistische, der Wahrheit und Gesellschaft verpflichtete demokratische Berichterstattung entgegenzusetzen.

Bei aller Kritik an manchen Programmauswüchsen und journalistischen Fehltritten auch im öffentlich-rechtlichen Bereich steht für die FDP fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar für eine dauerhafte Gewährleistung solcher Informationsbereitstellung ist. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen des Rundfunks und die Aufsichtsgremien darauf achten, dass Unparteilichkeit gewährleistet und wieder uneingeschränkt zu einem Markenzeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird.

Anpassung des Rundfunkauftrags im Rahmen der verfassungsrechtlichen Garantien

Die Entscheidung über den Rundfunkauftrag und seine Funktion liegt im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht definierten Grenzen beim Gesetzgeber. Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Rundfunkangebots in diesen Grenzen des Rundfunkauftrags bleibt den Rundfunkanstalten vorbehalten.

Die FDP fordert, die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags im dualen System mit privaten Anbietern so sicherzustellen, dass ein dem verfassungsmäßigen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird. Deshalb muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Grenzen des europarechtskonformen Rundfunkbegriffs, d.h. mit Bewegtbild- und Tonangeboten, mit dem technischen Fortschritt weiterentwickeln und dabei im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten können. Die Verwirklichung von Programmen, die für diese Funktion nicht erforderlich sind, ist von diesem Auftrag nur flankierend erfasst. Sie dient dazu, die Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Angebotes im Wettbewerb mit den privaten Anbietern sicherzustellen. Insofern ist die Verwendung des Rundfunkbeitrages für solche Inhalte nur in dem Maß gerechtfertigt, wie es zur Funktionserfüllung geboten ist.

Digitalisierung und die Möglichkeiten des Internets haben die Medienkonvergenz in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht geprägt und die Herausforderungen an die Medienlandschaft nachhaltig verändert. Die Inhalte müssen dort angeboten werden, wo die Nutzer sind. Deshalb ist auch im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung der Verbreitungswege unausweichlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Lichte seiner vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Bestands- und Entwicklungsgarantie in die Lage zu versetzen, auch angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz seinen Kernauftrag zu erfüllen, ohne dabei die Grenzen der Presseähnlichkeit zu verletzen.

Die FDP fordert eine klare gesetzgeberische Entscheidung, welche Verbreitungswege in welchem Umfang und in welchen Grenzen vom Rundfunkauftrag umfasst sind. Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das der Entwicklung schon Rechnung getragen hat. In seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag hat das höchste deutsche Gericht im Jahr 2018 klargestellt, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den digitalen Wandel weiter steigt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, der Gefahr entgegenzuwirken, dass die im Netz wirkenden Algorithmen zu Filterblasen im Sinne einer Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führen. In Zeiten der Polarisierung der Gesellschaft und gezielter Desinformation ist dies mit die bedeutendste Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei müssen die Bereiche Bildung, Information und Beratung sowie Kultur im Vordergrund stehen.

Die FDP fordert, im Gegenzuge zur Erweiterung des Rundfunkbegriffs die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, kritisch zu überprüfen. Für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags und der Funktionserfüllung nicht erforderliche Parallelangebote sind zu vermeiden. Es gilt das Grundprinzip, dass der Auftrag mit so vielen Sendern wie nötig, aber auch mit so wenig Sendern wie möglich zu erfüllen ist. Nur so lässt sich dauerhaft eine Beitragsfinanzierung rechtfertigen. Der positive Nebeneffekt einer Konzentration auf wenige Sender mit klarem und erkennbarem Profil ist außerdem, dass das Ansehen und die Marke dieser Sender gestärkt wird. In diesem Zuge sollen die Programme der Landesrundfunkanstalten noch stärker einen regionalen Fokus erhalten.

Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/

Strukturanpassung und Herauslösung des ZDF

Die FDP fordert die Fortentwicklung und Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem schlanken, effizienten, modernen, bürgernahen und finanziell hinreichend ausgestatteten Rundfunk.

Seit ihrer Gründung und strukturell im Wesentlichen unverändert bis in die heutige völlig veränderte Rundfunk- und Medienlandschaft erfüllen ARD und ZDF parallel den nationalen Rundfunkauftrag. Eine Notwendigkeit dieses Parallelangebotes ist weder aus verfassungsrechtlicher Sicht begründet noch aus medienpolitischer Perspektive in der veränderten Medienwelt weiter erforderlich.

Deshalb fordert die FDP, künftig zwischen dem nationalen und dem regional ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zu differenzieren. Für jedes Bundesland ist jeweils ein Rundfunkauftrag zu erteilen, wobei für mehrere Bundesländer auch ein gemeinsamer Auftrag erteilt werden kann, sofern die betreffenden Länder sich hierauf einigen. Auch die derzeitige Umsetzung durch insgesamt neun Landesrundfunkanstalten beruht auf entsprechenden Entscheidungen der Länder.

Der nationale Rundfunkauftrag soll künftig durch Veranstaltung nur eines nationalen Rundfunkangebotes für das gesamte Bundesgebiet erfüllt werden.

Die größtmögliche Einsparungsmöglichkeit und damit den größten Beitrag zur Entlastung der Gebührenzahler bringt nach Auffassung der FDP die Herauslösung des ZDF aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ZDF konsumiert alleine und mit weiter steigender Tendenz über ein Viertel des Gesamtaufkommens an Rundfunkbeiträgen nur für das Parallelangebot zur ARD auf nationaler Ebene, während ARD und alle Landesrundfunkanstalten zusammen sich das restliche Beitragsaufkommen noch mit den Landesmedienanstalten und dem Deutschlandradio teilen. Synergieeffekte in nennenswertem Umfang hat also alleine die Konzentration des nationalen Rundfunkauftrages bei der ARD, die insbesondere durch die Gemeinschaftseinrichtungen mit den Landesrundfunkanstalten und durch die Möglichkeit des Rückgriffs auch auf deren technische und infrastrukturelle Ressourcen mehr Qualität bei geringerem Aufwand gewährleisten kann. Dabei sind mögliche weitere Einsparungen durch interne Maßnahmen noch nicht berücksichtigt. Insbesondere schlägt die FDP vor, innerhalb der ARD bundesweit einen integrierten föderalen Medienverbund zu entwickeln, dessen Strukturen optimiert sind, in dem Verfahren standardisiert und effizient gestaltet werden und in dem arbeitsteilig zusammengearbeitet wird, um im Ergebnis Synergien zu befördern.

Deshalb wird sich die FDP in den Ländern dafür einsetzen, dass diese das von Ihnen seinerzeit mit guten Gründen geschaffene ZDF jetzt nach Wegfall dieser Gründe aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk herauslösen, z.B. durch eine Privatisierung dieser Rundfunkanstalt. Vom Rundfunkauftrag gedeckte Programmbestandteile des ZDF sollen in das verbleibende eine nationale öffentlich-rechtliche Angebot überführt werden.

Konkrete weitere Maßnahmen

Konzentration auf den Kernauftrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll unter Konzentration auf seinen Kernauftrag mit den programmlichen Schwerpunkten in den Bereichen Bildung, Information, Beratung und Kultur ein Vollprogramm mit unverzichtbaren Inhalten erbringen, um so den Public-Value des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch deutlicher herauszustellen;

Dabei strebt die FDP an, die zum Funktionsauftrag gehörende Unterhaltung konkret dahingehend auszugestalten, dass auch Unterhaltungsformate vornehmlich der Vermittlung von Bildung, Information, Kultur und Beratung dienen. Dies gilt für alle einzelnen Haupt- und Regionalprogramme – im Hörfunk wie im Fernsehen.

Zur Umsetzung der Schwerpunktsetzung auf die Programmbestandteile Bildung, Information, Beratung und Kultur fordert die FDP Sendezeitenvorgaben, sodass diese Schwerpunkte im Hörfunk und Fernsehen auch in den Hauptsendezeiten deutlich werden.

Mit der Zweckbestimmung der Rundfunkbeiträge nicht vereinbar ist eine Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem Überbietungswettbewerb um Sportübertragungs-rechte. Deshalb soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich hier im Zweifel stärker auf solche Sportarten beschränken, die bei privaten Rundfunkveranstaltern mangels Refinanzierbarkeit nicht vorkommen. Dadurch würde gleichzeitig der Breitensport gefördert. Die Übertragung von Spitzensport im frei empfangbaren Fernsehen bleibt durch das europarechtliche Privileg „Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ gewährleistet.

Jedoch soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Unterhaltung anbieten. Wir fordern, dass in Ausgestaltung der diesbezüglichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dieser Bereich auch weiterhin unter 20 Prozent der Programmausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben muss und maximal 20 Prozent der Sendezeit eines Senders beanspruchen soll.

Erforderlich im kulturellen Angebot des Hörfunks, aber auch des Fernsehens, ist ein Musikprogramm, das nicht nur den jeweiligen Mainstream wiedergibt, sondern auch dem Reich der Klassik und entsprechenden Nischen moderner Musik ausreichend Raum gibt.

Zum kulturellen Angebot gehören außerdem Programme mit längeren Sendestrecken, wie Gesprächssendungen, Literaturteile mit der Vorstellung von Büchern und Hörbüchern, Hörspiele, Beiträge zum kulturellen und gesellschaftlichen Diskurs sowie Berichte aus dem religiösen Leben.

Anzustreben ist auch eine Kooperation mit Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden bei öffentlichen Veranstaltungsformaten, die in die Berichterstattung eingebunden werden können (z.B. Tage der Literatur, Hörfeste usw.).

Die FDP fordert, die bestehenden Orchester, Chöre und Ensembles grundsätzlich als Teil des Kulturangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten. Diese Klangkörper haben eine lange Tradition in der Kulturlandschaft der Bundesrepublik und gehen teilweise sogar auf Initiativen in der Weimarer Republik zurück. Sie erweitern nicht nur die Kultur- und Musiklandschaft durch experimentelle Aufführungen klassischer Werke, sondern auch durch Kompositionsaufträge und Aufführungen zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten. Die Musikensembles erfüllen durch ihre intensive Arbeit im Bereich der Pädagogik, Schul- und Jugendarbeit und durch ihre öffentlichen Auftritte auch außerhalb des klassischen Rundfunkangebotes eine besondere Rolle in unserer Gesellschaft und sogar bei der Integration von Geflüchteten und Migranten. Darüber hinaus bereichern sie die Festspiellandschaft in Deutschland und haben eine wichtige Rolle bei der kulturellen Entwicklung und dem Ausbau des Tourismus im ländlichen Raum.

Mediathek, Nutzung des Programmvermögens

Die FDP fordert, dass mindestens 60 Prozent des Beitragsaufkommens für die Erstellung und Verbreitung der Programme verwendet werden. Die dadurch geschaffenen Werte sollen auch dauerhaft den Beitragszahlern zur Verfügung stehen.

Schon bisher hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den Geldern aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger ein erhebliches Programmvermögen geschaffen. Die FDP fordert, dass auch dieses Programmvermögen den Beitragszahlern möglichst uneingeschränkt zur Verfügung steht. Deshalb soll unter Beachtung der möglicherweise durch das Kartellrecht vorgegebenen Schranke und unter Beachtung von Vergütungsansprüchen von Urhebern eine kostenlos zugängliche Mediathek für alle vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Rundfunkbeiträgen selbst produzierten Inhalte aufgebaut werden.

Die FDP fordert die Entwicklung einer nachhaltigen, modernen und beitragsfreundlichen Telemedienstrategie, welche kostenintensiven Wettbewerb mit Plattform- und Infrastrukturanbietern verhindert;

Innovationstreiber

Die FDP versteht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch als technischen Innovationsvorreiter und fordert, ihn dahingehend aufzustellen, dass flexibel und schnell auf neue Innovationszyklen reagiert werden kann.

3-Stufen-Test und Medienregulierung

Die FDP fordert, im normativen Bereich der Medienregulierung den bestehenden 3-Stufen-Test in § 11 f Abs. 4 RStV dahingehend zu reformieren, dass der Test auch Anwendung auf neue Angebote für lineares Fernsehen und Hörfunk findet. Außerdem soll mittels Einbeziehung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eines externen und staatsfernen Gremiums zur Konkretisierung des Auftrages und zur Überprüfung der Einhaltung des Stufen-Tests dieser deutlich praktikabler, praxisnäher sowie verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet werden. Die derzeitigen Verfahren sind umständlich und mit einem unnötig hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden.

Ebenfalls im normativen Bereich der Medienregulierung fordert die FDP, künftig auf technikneutrale und zukunftsfähige Ausgestaltung zu achten sowie bürokratische Hürden abzubauen und vornehmlich auf qualifizierte Anzeigepflichten anstatt auf Zulassungen zu setzen.

Aufsicht

Die FDP fordert, die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittelfristig strukturell und organisatorisch stärker vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu trennen, um gar nicht erst den Eindruck einer nicht unabhängigen und nicht staatsfernen Aufsicht zu erwecken. Zu prüfen ist insbesondere, wie neben einer deutlich untergeordneten Zahl von Vertretern aus den Landesparlamenten, die das gesamte demokratische politische Spektrum abdecken sollen, insbesondere auch eine breite Beteiligung von Bürgern außerhalb des staatlichen Bereichs an der Ausübung der Aufsicht möglich ist. Das derzeitige System mit der Entsendung der Mitglieder der Rundfunkräte durch gesellschaftlich relevante Organisationen zeigt Schwächen, da erfahrungsgemäß viele der so bestimmten Mitglieder der Rundfunkräte zum einen einer hohen Funktionärsebene zuzurechnen sind und darüber hinaus auch hier vielfach parteipolitische Einflussnahme zu beobachten ist. Zu prüfen sind Verfahren, wie sie sich zum Beispiel bei der Wahl ehrenamtlicher Richter bewährt haben.

Einsatz privater Produzenten

Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags und Privatwirtschaft schließen sich nicht aus. Deshalb fordert die FDP, dass das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwiegend aus den Angeboten von privaten Produktionsstudios, freien Produzenten etc. eingeworben wird. Die Anstalten selbst sollen jenseits ihrer eigenen Produktionskapazitäten und Gemeinschaftseinrichtungen keine Beteiligungen an Produktionsbetrieben halten.

Bei Auftragsproduktionen ist eine faire und angemessene Vergütung sicherzustellen.

Finanzierungsanpassung

Zur Gewährleistung der Erfüllung des Rundfunkauftrages müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine angemessene finanzielle Ausstattung erhalten. Gleichzeitig strebt die FDP eine langfristige und spürbare Entlastung der Beitragszahler an. Ziel ist ein moderner und bezahlbarer öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Hierzu fordert die FDP ein möglichst einfaches, transparentes und faires System zur Rundfunkfinanzierung. Dies bedeutet:

Einsparpotentiale nutzen

Zunächst sind alle Potentiale zur Kosteneinsparung bei Gewährleistung der Erfüllung des Programmauftrages zu nutzen. Insbesondere müssen die in jüngeren KEF-Berichten benannten Wirtschaftlichkeitspotenziale genutzt werden. Dazu gehören u.a. die Nutzung von Rationalisierungseffekten durch technische Neuerungen in den Produktionsbetrieben und eine stärkere Vereinheitlichung der Kostenrechnungssysteme, um für eine bessere Vergleichbarkeit der Kosten zu sorgen.

Ermittlung des Finanzbedarfs

Die Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll, orientiert am präzisierten Auftrag sowie den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, zur Wahrung der Transparenz weiterhin durch eine unabhängige Kommission erfolgen. Dabei ist der Finanzbedarf so zu ermitteln, dass er unter Berücksichtigung aller tatsächlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei wirtschaftlichem Haushalten auskömmlich ist. Weder sind nicht vom Rundfunkauftrag gedeckte Anmeldungen zu berücksichtigen, noch dürfen Belastungen aus bestehenden und nicht zu beseitigenden Verpflichtungen oder gesetzlichen Vorgaben außer Betracht bleiben.

Eine auskömmliche Finanzierung muss sich auch daran orientieren, mit welchem Finanzierungsaufwand private Wettbewerber ein dem Auftrag entsprechendes Angebot bewältigen. Insbesondere das teils überhöhte Niveau der überdurchschnittlichen Gehälter von Redakteuren im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden.

Die FDP fordert, dass auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine periodenübergreifende zweckgebundene Rücklagenbildung entsprechend den Realitäten eines Sendeunternehmens ermöglicht wird, ohne dass die Rücklagen sodann bei der Ermittlung des Finanzbedarfs wieder angerechnet werden.

Altersversorgungslasten regeln

Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten wird heute in hohem und das Gesamtbild verfälschendem Umfang durch unverantwortliche, teils Jahrzehnte zurückreichende Versorgungszusagen geprägt, die durch die veränderten gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften und das katastrophale Zinsniveau in den letzten Jahren ungeahnte Dimensionen erreicht haben. Die bestehenden Versorgungsansprüche sind weitgehend entweder mit eigentumsähnlichen Bestandsgarantien versehen oder rechtlich in anderer Weise, insbesondere durch bestehende Tarifverträge, so abgesichert, dass eine Absenkung dieser alten Versorgungslasten praktisch ausgeschlossen oder nur im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen möglich ist. Selbst Rundfunkanstalten, die regelmäßig ein positives operatives Jahresergebnis vorweisen können, sind unter Einbeziehung dieser Versorgungslasten in von Jahr zu Jahr höherem Umfang defizitär und nähern sich der Illiquidität. Um ein klareres Bild zu schaffen und damit eine objektive Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Handelns der Rundfunkanstalten zu ermöglichen, fordert die FDP deshalb, dass die Rentenaltlasten einschließlich der zugehörigen tatsächlich angesammelten Rücklagen unverzüglich in eine „Renten-Bad-Bank“ ausgelagert werden.

Für die Zukunft gilt die Vorgabe, dass der Anteil für Personalkosten und Versorgungsvorsorge bei maximal 30 Prozent des Gesamtbudgets der Rundfunkanstalten liegen darf. Altersvorsorgebeiträge sind also aus diesem Budgetanteil zu leisten und sollen in rechtlich selbständige, nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeitende Versorgungseinrichtungen fließen. Sie müssen sich an den allgemein üblichen Maßstäben orientieren und dürfen keine besonderen Privilegien für Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beinhalten.

Künftige Beitragserhebung und -entwicklung

Für die Beitragserhebung fordert die FDP, dass Mehrfachzahlungen, komplizierte Berechnungen der Beitragshöhe für gewerbliche Nutzer oder ein großer Verwaltungs- und Überwachungsapparat vermieden werden.

Die Verknüpfung des Finanzbedarfs mit Faktoren wie bspw. der Teuerungsrate ist zumindest vor Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung und Einsparung nicht sachgemäß, da sonst etwa Kostenersparnisse durch überfällige effizientere Verwaltungsabläufe unberücksichtigt bleiben. Deshalb lehnt die FDP derzeit eine Indexierung der Beiträge ab, da diese ohne die notwendigen Veränderungen lediglich zu einer sukzessiven Erhöhung der Beiträge und nicht zu einer faireren Rundfunkfinanzierung führt.

Sollte aktuell nach Ermittlung des Finanzbedarfs letztmals eine Beitragserhöhung erforderlich werden, so verlangt die FDP, diese so zurückhaltend wie irgend möglich vorzunehmen.

Für die Zukunft hält die FDP mit Blick auf das von ihr geforderte präzisere und schmalere Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Einsparungen bei Verwaltungsstrukturen und Gebühreneinzug, die Herauslösung des ZDF, die sofortige Ausgliederung der alten Versorgungslasten sowie frühere Berechnungen zur Beitragshöhe im Falle einer Umstellung des Finanzierungssystems weitere Erhöhungen der Rundfunkbeiträge für nicht erforderlich. Stattdessen sind insbesondere nach Herauslösung des ZDF und der Ausgliederung der alten Versorgungslasten Beitragssenkungen vorzunehmen.

Werbe- und Sponsoringverbot

Langfristig fordert die FDP zudem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weitgehend werbe- und sponsoringfrei wird. Dabei sind die Interessen der werbetreibenden Wirtschaft insbesondere auch an der Erreichbarkeit bestimmter Zielgruppen ebenso zu berücksichtigen wie der Fortschritt der Finanzierungsanpassung.