Der Zukunft eine Stimme geben – Wahlrecht ab 16!

Ungefähr 150.000 junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren leben derzeit in Hessen. Mit 14 Jahren dürfen sie ihre eigene Religion frei bestimmen und können strafrechtlich für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Junge Menschen arbeiten, sie zahlen Steuern und Sozialabgaben und nehmen als Konsumenten am Wirtschaftsleben teil. Für Berufstätige kennt das Gesetz sogar eine bereichsbezogene volle Geschäftsfähigkeit schon ab 16 Jahren.

Auch die Mitgliedschaft in der FDP und anderen Parteien ist bereits ab 16 Jahren zulässig, bundesweit engagieren sich junge Menschen in Vorständen und Gremien für die Freien Demokraten, sind leidenschaftliche Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer, verfassen Anträge und diskutieren über Wahlprogramme. Diesen jungen Menschen sollten die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen. Dazu gehört die Anerkennung, dass sie zur fundamentalsten Form der politischen Willensbildung, der Wahl, fähig sind.

Konsequenzen politischer Entscheidungen werden auch immer von jungen und künftigen Generationen getragen. Sie sind es, welche die Folgen der Renten-, Finanz-, Digital- und Klimapolitik am stärksten treffen. Die Fehlentscheidungen von heute stellen sie vor die vollendeten Tatsachen von morgen. Da Jugendliche in der Politik bislang kaum repräsentiert werden, kann gerade eine Herabsetzung des Wahlalters zu einer sinnvollen Kurskorrektur der Parteipolitik und mehr Generationengerechtigkeit führen.

Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Die Ausweitung des Wahlrechts war stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts. Dafür stehen die Durchsetzung des Frauenwahlrechts, die Beseitigung von rassistischer Diskriminierung etwa im Wahlrecht der USA sowie in jüngster Zeit die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Aufhebung des pauschalen Ausschlusses behinderter Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen. Die Freien Demokraten Hessen fordern eine Absenkung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre für die Wahlen zum Hessischen Landtag und für Kommunalwahlen in Hessen.