Digitale Zeugnisse
Die FDP setzt sich für die Einführung digitaler Zeugnisse ein. So soll allen Absolventen von Schulen, Hochschulen und Institutionen, die berechtigt sind, in Hessen staatlich anerkannte Bildungsabschlüsse zu vergeben, zukünftig nicht nur ein Zeugnis in Papierform, sondern auch ein digitales Zeugnis übermittelt werden. Diese digitalen Zeugnisse sind so zu gestalten, dass sie wie Papierurkunden im Rechtsverkehr anerkannt werden. Dazu müssen sie mit einem Zertifikat der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) des ausstellenden Rechtsträgers oder dem Qualifizierten Elektronischen Siegel (QSiegel) des ausstellenden Rechtsträgers im Sinne der eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung 910/2014) zertifiziert sein.
Die eIDAS-Vertrauensinfrastruktur würde es ermöglichen, die Echtheit des Zertifikats europaweit automatisch zu prüfen. Eigene Echtheitsprüfungen beim jeweiligen Aussteller wären nicht mehr notwendig. Entsprechende Industrieprodukte sind ausgereift und bereits seit Jahren im Einsatz. Die Landesregierung ist aufgefordert, die für die Anerkennung von digitalen Zertifikaten notwendigen Regelungsinhalte zentral in einer entsprechenden Norm im Rahmen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) für die jeweiligen Zertifkatsaussteller zu verankern, um eine allgemeingültige Regelung für alle Rechtsträger zu gewährleisten.