Digitalisierung der Kommunalpolitik

Die kommunalpolitischen Prozesse sind bislang halbherzig bis gar nicht digitalisiert. Während der einschneidenden Pandemie-Beschränkungen konnte man deutlich sehen, dass die Kommunalpolitik kaum arbeitsfähig war, da viele Prozesse auf persönlichem Kontakt beruhen. Die Anforderungen, die Politiker an das Bildungssystem, an Unternehmen und Arbeitnehmer in Bezug auf Digitalisierung, Flexibilisierung und Umgang mit disruptiven Prozessen haben, erfüllen sie in ihrem eigenen Arbeitsbereich derzeit nicht.

 Deswegen fordern die Freien Demokraten für die Kommunalpolitik

  1. in § 52 HGO einen Absatz 4 zu ergänzen, der es den Gemeinden ermöglicht, in ihren Hauptsatzungen zu bestimmen, dass öffentliche Sitzungen auch ganz oder teilweise digital durchgeführt werden können und
  2. in § 54 Abs. 1 HGO einen Satz 4 zu ergänzen, der es den Gemeinden ermöglicht, in ihren Hauptsatzungen zu bestimmen, dass Abstimmungen auch elektronisch durchgeführt werden können.
  3. in §67 HGO in Absatz 1 einen Satz 3 zu ergänzen, der es den Gremien ermöglicht, in ihren Hauptsatzungen zu bestimmen, dass Sitzungen des Gemeindevorstands auch ganz oder teilweise digital durchgeführt werden können.