Echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Landesregierung in Hessen und die Rundfunkkommission der Länder werden aufgefordert, den Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) zu überarbeiten, um endlich einen schlanken und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen. Wir Freien Demokraten wollen keine Beitragsanhebungen mehr und mittelfristig eine spürbare Senkung der Rundfunkbeiträge. Dafür muss der Effizienzdruck auf die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv erhöht und die Vorschläge des Zukunftsrats müssen konsequenter als im vorliegenden Entwurf umgesetzt werden. Wir brauchen endlich fundamentale Strukturreformen. Konkret fordern wir Freie Demokraten die Aufnahme folgender Punkte in einen neuen Medienstaatsvertrag:

  • Privatisierung oder Abschaffung des ZDF
  • Zentrale Leitung der ARD durch gemeinsame Dachorganisation
  • Obergrenze für den Erwerb von Sportrechten
  • Vollständigen Verzicht auf Werbefinanzierung
  • Reduzierung der Gehälter für Leitungs- und Führungsämter
  • Beendigung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag
  • Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und Rundfunkanstalten gemeinsam finanzierte Stiftungen

Der Reformstaatsvertrag der Rundfunkkommission der Länder bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Lediglich mit kosmetischen Änderungen wird versucht, der massiven Kritik am üppigsten staatlichen Rundfunk der Welt zu begegnen. Der Entwurf greift nicht einmal die wesentlichen Ideen des Anfang 2024 veröffentlichten Berichts des Zukunftsrates auf, den die Rundfunkkommission der Länder 2023 selbst einberufenen hat, um eine langfristige Perspektive für die Öffentlich-Rechtlichen zu entwickeln. Insbesondere für die Schaffung der geforderten gemeinsamen Geschäftsführung der ARD sowie die kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Rundfunkbeitrags fehlt den Ländern offensichtlich der Mut. Zudem ignoriert die Rundfunkkommission der Länder zu Unrecht marktwirtschaftliche Reformideen des Kronberger Kreises. Wir Freien Demokraten fordern die Fortentwicklung und eine marktwirtschaftliche Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem schlanken, effizienten, modernen und bürgernahen Rundfunk.

Rechtskonforme Vermeidung einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages

Die Rundfunkkommission vermeidet konkrete Aussagen zur Frage des von der unabhängigen, von den Ländern bestellten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Erhöhungsbedarfs hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Erkennbar ist die Absicht verschiedener Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung zu verhindern. Diese Absicht führt zu einer erneuten verfassungswidrigen Verhaltensweise der Länder, sofern nicht die im Raume stehenden Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduzierung der aus dem Rundfunkbeitrag getragenen Kosten genutzt werden. Die Vorschläge der Rundfunkkommission führen in den Jahren 2025 bis 2028 nämlich noch nicht zu spürbaren Kostenreduzierungen. Diese zentralen Anliegen muss die Rundfunkkommission der Länder bei Erstellung des endgültigen Entwurfs für einen neuen Medienstaatsvertrag aufgreifen. Dabei bekennen wir Freie Demokraten uns zum Erhalt des Kerns einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft, die der freiheitlichen Demokratie dient und der Meinungsvielfalt, Unabhängigkeit, Wahrheit und Ausgewogenheit verpflichtet ist.

Eine ARD-Anstalt mit zentraler Leitung – ohne ZDF

Zentral für einen schlanken und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nicht allein die vorgeschlagene Senderreduzierung im Rundfunk, sondern eine Abkehr vom Parallelrundfunk von ZDF und ARD. Dieser ist weder
verfassungsrechtlich begründet noch aus medienpolitischer Perspektive in der veränderten Medienwelt mit starken privaten Akteuren erforderlich. Sofortige Einsparungsmöglichkeiten und damit den größten Beitrag zur Entlastung der
Gebührenzahler bringt nach Auffassung der Freien Demokraten die Herauslösung des ZDF aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Synergieeffekte in nennenswertem Umfang hat also alleine die Konzentration des nationalen Rundfunkauftrages bei der ARD.

Hinsichtlich einer Neustrukturierung der ARD fordern die Freien Demokraten die konsequente Umsetzung des Vorschlags des Zukunftsrates, wonach eine ARD-Anstalt mit zentraler Leitung die Arbeitsgemeinschaft ersetzt und als Dachorganisation der Landesrundfunkanstalten fungiert. Dort werden alle wesentlichen Kompetenzen
hinsichtlich Strategie, Finanzen und Organisation sowie alle zentralen Aufgaben und Dienstleistungen für die bundesweiten Angebote der ARD gebündelt. Das Federführungsprinzip, wonach bestimmte Aufgaben durch eine Landesrundfunkanstalt für alle anderen erfüllt wird, hat sich in der Vergangenheit nicht als Garant für einen effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewiesen. Die Landesrundfunkanstalten sollen sich auf die regionale Grundversorgung konzentrieren, die wir Freien Demokraten auch als eine wesentliche Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkennen.

Die Anzahl der Landesrundfunkanstalten soll von 9 auf 7 verringert werden. Der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen sollen dabei mit größeren Landesrundfunkanstalten fusionieren. Weitere Fusionen zwischen den größeren
Rundfunkanstalten sind zu prüfen. Die öffentlich-rechtlichen Mediatheken sind in eine gemeinschaftliche Mediathek zu überführen.

Obergrenze für Sportrechte

Wir Freien Demokraten fordern eine restriktive Obergrenze für den Erwerb von Sportrechten. Die ARD hat in den letzten Jahren ca. 238 Mio. Euro und das ZDF ca. 158 Mio. Euro pro Jahr für Sportrechte ausgegeben. Der Kronberger Kreis geht
davon aus, dass die Fußballberichterstattung pro Sendeminute der teuerste Inhalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Ein intensiver Wettbewerb um den Erwerb von Sportrechten zeigt, dass private Anbieter die Übertragung von
Sportereignissen gewährleisten können, sodass diese Übertragung aus dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausgenommen werden kann. Damit kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch nicht zum zusätzlichen Preistreiber für die Versteigerung von Sportrechten werden. Eine Gefahr, dass dann etwa die Fußball Bundesliga nur noch im Bezahlfernsehen zusehen wäre, besteht nicht, weil der DFL im Wege des Kartellrechts vorgegeben werden kann, dass die Vermarktung der Rechte an eine zeitnahe, frei empfangbare Kurzberichterstattung zu knüpfen ist.

Vollständiger Verzicht auf Werbefinanzierung

Der monatliche Rundfunkbeitrag ist für viele kleine Haushalte und junge Menschen eine hohe Belastung. Deshalb sind Schüler, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Härtefallanträge
müssen schnell und unbürokratisch entschieden werden.

Begrenzung und Transparenz von Gehältern

Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk die eigenen Erträge gerade nicht am Markt erwirtschaften muss, lehnen wir Freien Demokraten den Vorschlag ab, dass sich die Vergütung auch an vergleichbaren öffentlichen Unternehmen orientiert darf. Die Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen auch die in vergleichbaren Positionen in der privaten Medienwirtschaft nicht übersteigen. Die Ausgaben für jedes Sendungsformat müssen in der Form eines Preisschildes öffentlich einsehbar sein, damit die durchschnittlichen Produktionskosten dieses Formats nachvollziehbar sind.

Streichung der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag

Zu den Vorschlägen der KEF zur Umsetzung sofortiger Einsparmöglichkeiten mit einem Umfang, der insgesamt eine Beitragsreduzierung um 1,87 € pro Monat ermöglichen würde, gehört die Streichung der systemfremden Finanzierung der Landesmedienanstalten zur Kontrolle des privaten Rundfunks aus dem Rundfunkbeitrag. Wir Freien Demokraten fordern die Abschaffung dieser Finanzierungsart, die den unzutreffenden Eindruck erweckt, es handele sich um vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verursachte Kosten.

Überführung der 21 Klangkörper der Sender in von Ländern und Rundfunkanstalten gemeinsam finanzierte Stiftungen

Die insgesamt 21 Klangkörper der Sender sind essenzielle Bestandteile des kulturellen Angebots in Deutschland geworden und erweitern die Kultur- und Musiklandschaft auf hohem Niveau. Sie haben jedoch einen Umfang erreicht, der
nicht mehr durch den Rundfunkauftrag gedeckt ist. Wegen ihrer Bedeutung für das kulturelle Leben in Deutschland müssen sie deshalb dauerhaft in ihrem Bestand auch außerhalb der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden. Wir Freien Demokraten fordern deshalb die Überführung dieser Klangkörper in öffentlich-rechtliche Stiftungen, da damit eine langfristige Grundlage für den Fortbestand dieser wichtigen kulturellen Institutionen geschaffen wird. Sie dürfen nicht sachfremden Sparzwängen zum Opfer fallen. Mit dem Stiftungsmodell wird die notwendige finanzielle Stabilität und Sicherheit ermöglicht, um den Spielbetrieb weiterhin auf höchstem Niveau zu ermöglichen. Eine Stiftungsstruktur erlaubt außerdem mehr Unabhängigkeit, sodass flexiblere Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Kooperationen im Kulturbereich entstehen können.

Politische Neutralität und Förderung von Pluralismus

Die bestehende politische Einseitigkeit der Formate – insbesondere für eine junge Zielgruppe (u.a. „funk “) – muss beendet werden. In Zukunft muss stattdessen ein politisch neutrales Angebot an die Stelle des bisherigen Angebots treten, welches Argumente aller relevanten politischen Richtungen fair und gleichberechtigt beleuchtet.

Inhalte müssen konsequent darauf ausgerichtet werden, im Sinne des Pluralismus ein breites Spektrum an Meinungen abzubilden. Dabei soll eine inhaltliche Vielfalt gefördert werden, die alle gesellschaftlichen Gruppen und politischen Überzeugungen einbindet.