Eine sichere, bezahlbare und vernünftige Energieversorgung

  1. Die im Energiesektor aufgebaute staatliche Planwirtschaft muss sofort beendet und ein marktwirtschaftliches System geschaffen werden.
  2. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Energiekosten für die Verbraucher in den letzten Jahren, wie es von einem planwirtschaftlichen System zu erwarten ist, in die Höhe getrieben. Als erster Schritt eines Ausstiegs aus der planwirtschaftlichen Energiewende ist das EEG daher ersatzlos abzuschaffen. Bestehende Rechtsansprüche von Produzenten von Erneuerbaren Energien aus dem EEG bleiben insoweit gewahrt, wie diese durch die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen unabweisbar sind.
  3. Die Rolle des Staats ist auch im Energiemarkt endlich wieder auf die Festlegung von ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und die Finanzierung der Grundlagenforschung, z.B. für neue und effiziente Speichertechnologien, zu begrenzen. Die Mittel zur Erforschung neuer Speichertechnologien sind aufzustocken, da ohne diese der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien ökonomisch und ökologisch nicht vertretbar ist. Ein Quotenmodell für das EEG lehnt die FDP Hessen ab.
  4. Die Analyse der Entwicklungen in den letzten beiden Jahren macht deutlich, dass die Ergebnisse des Energiegipfels und die bisherige Vorgehensweise bei der Umsetzung als falsch betrachtet werden müssen. Für den deutschen Alleingang bei der Energiewende bezahlen die Menschen in unserem Land inzwischen teuer, zuerst mit ihrer Stromrechnung und nicht selten anschließend mit ihrem Job. Die Belastbarkeit des Mittelstands stößt in Folge der dramatisch gestiegenen Kosten der Ökostromförderung an ihre Grenzen. Aus dieser Feststellung zieht die FDP Hessen die Konsequenz, dass sie die Beschlüsse des Energiegipfels zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mehr mittragen kann.
  5. Die FDP fordert, entsprechend Art. 194 des Lissabon Vertrages (EU-Grundlagenvertrag), die Verwirklichung der gemeinsamen europäischen Energiepolitik und eines europäischen Energiebinnenmarktes zur Gewährleistung einer langfristig sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Ein europäischer und auf der Basis marktwirtschaftlicher Grundsätze ausgestalteter Energiemarkt sorgt dafür, dass auch Erneuerbare Energien ohne Subventionen dort erzeugt werden können, wo sie tatsächlich rentabel sind. Zudem bietet der europäische Energiemarkt die Möglichkeit, die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen. Gleichzeitig wird sich durch den europaweiten Wettbewerb für die Bürger insgesamt ein niedrigerer Strompreis bilden
  6. In Hessen darf es bis zur Entwicklung technisch wirksamer sowie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller Stromspeichersysteme keine neuen Windräder geben. Ein weiterer Ausbau der Windkraft darf erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Schwankungen in der Energieerzeugung in ökonomisch und ökologisch sinnvoller Weise aufgefangen werden können und Antworten auf die grundlegenden technischen Probleme vorhanden sind.
  7. Auch im Energiesektor gilt für uns, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist. Deswegen sehen wir es mit Sorge, dass der Einfluss des Staates in der Energiebranche immer weiter steigt: Stromnetze werden verstaatlicht und Stadtwerke gerieren sich als Stromkonzerne. Das Risiko dieses Expansionskurses tragen jedoch die Steuerzahler und Stromkunden. Wir fordern daher wieder eine Rückbesinnung auf das Prinzip, dass der Staat nur dort tätig werden darf, wo sich kein privater Anbieter findet und ein öffentliches Interesse vorhanden ist. Die Änderungen des § 121 HGO zugunsten der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde sind zurückzunehmen.
  8. Die von der CDU/Grünen Landesregierung angestrebte Verdreifachung der Windkraft bis 2019 in Hessen wird abgelehnt.
  9. Das von der CDU/Grünen Landesregierung verfolgte politische Ziel – mindestens 2 Prozent der hessischen Fläche (entspricht 4.000 Windräder) für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen – wird abgelehnt.
  10. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen die Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nach dem Grundsatz Höhe des Windrades mal 10 (H10) erweitert werden. Dieser Grundsatz ist gesetzlich verbindlich zu regeln. Siedlungsbebauung und Weilerbebauung (Streusiedlungen) sind gleichzusetzen.
  11. Für die Bereitstellung kommunaler oder landeseigener Flächen, insbesondere Flächen des Landesbetriebes Hessen-Forst, zur Errichtung von Windkraftanlagen ist der Wille der Bürger der Standortkommune und der unmittelbar benachbarten Kommunen verbindlich zu berücksichtigen. Die Ergebnisse von Bürgerentscheiden und die Beschlüsse der gemeindlichen Vertretungen sind zu respektieren.
  12. Die Interessen der Umwelt und des Naturschutzes, insbesondere wenn Waldflächen abgeholzt werden sollen, sind umfassend zu berücksichtigen und mit wirksamen Auflagen durchzusetzen.
  13. Das geltende hessische Planungsrecht ist bei der Erteilung von Genehmigungen für Windkraftanlagen umfassend und restriktiv anzuwenden. Insbesondere sind die Interessen des Denkmalschutzes und des Schutzes bedeutender Landmarken und touristisch wertvoller Landschaftsbilder zu würdigen.
  14. Um auch in Zukunft eine nachhaltige und sichere Energieversorgung sicherzustellen, genügt es nicht, neue Methoden zur Stromerzeugung zu entwickeln. Vielmehr müssen wir die Energieeffizienz ausbauen und Energieeinsparungen zu einem Thema machen. Im Wettbewerb um die besten Konzepte haben stumpfe Verbote aber nur eine hinderliche Wirkung. Die Öko-Design-Richtlinie, die unter anderem herkömmliche Glühbirnen verboten hat, lehnen wir deshalb ab.