Erleichterung Nutzung UAVs für die Feuerwehr
Die FDP setzt sich für eine Stärkung der Feuerwehren ein und fordert die Bundesregierung auf, eine Anpassung des § 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorzunehmen.
Ziel soll sein, Feuerwehren die Nutzung von unbemannten und halbautonom fliegenden Luftfahrtsystemen (auch Drohnen oder UAVs genannt) verhältnismäßig zu erleichtern, wie es bereits für Bundeswehr und Polizeien im LuftVG vorgesehen ist.
Feuerwehren soll es zu ihrer Aufgabenerfüllung der Allgemeinen Hilfe als auch des Brand- und Katastrophenschutzes erlaubt werden, von den Vorschriften des ersten Abschnitts des LuftVG abzuweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
Zusätzlich ist die einschränkende Vorschrift des § 19 Abs. 3 Ziffer 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO) dahingehend zu ändern, dass für Träger der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung(Feuerwehr, Polizeien, Bundeswehr) der Einsatz von UAVs mit entsprechender Steuerungstechnologie auch ohne Sichtkontakt erlaubt ist.