EU-weite Vergemeinschaftung der Einlagerungssicherungssysteme ablehnen

Die FDP lehnt aus Gründen des Verbraucherschutzes die derzeitigen Planungen zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU ab. Die Freien Demokraten unterstützen die von den deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaften bereits praktizierte, systemintegrierte freiwillige Einlagensicherung und werden ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament bitten, sich für eine EU-weite Durchsetzung des Modelles einer freiwilligen Einlagensicherung einzusetzen.

Die Sicherung der Einlagen der Kunden von Banken, Sparkassen und Genossenschaften ist ein wertvolles Instrument des Verbraucherschutzes. Europaweit bleiben die Einlagen bis 100.000 € geschützt, dies dient in erster Linie normalen Sparern und Anlegern. Der Kunde muss sich nicht intensiv über die Solvenz der Bank, bei der er sein Geld anlegen möchte, informieren, er kann auf einen angemessenen Schutz seines Geldes vertrauen. Zugleich können Anlagen über 100.000 € im Falle einer Insolvenz eines Institutes herangezogen werden, sofern keine weitergehende nationale Sicherungseinrichtung besteht.

Wir begrüßen die vor einigen Jahren erfolgte Ausweitung dieses Systems auf die EU-Mitgliedstaaten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es keine bzw. keine vergleichbare oder gar weitergehende Einlagensicherung.

Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der Aufbau der Systeme nicht in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise vorangekommen ist. Viele Länder haben gerade erst begonnen, einen solchen Topf aufzubauen und die Umsetzungsfristen hierfür sind sehr lang.

Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine EU-Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme strikt ab! Das Geld deutscher Sparer darf nicht dazu herangezogen werden, Risiken in Bankensystemen anderer EU-Länder abzusichern.

Bereits heute ist es möglich, dass sich die Systeme gegenseitig auf freiwilliger Basis in Form eines Kredits helfen. Aus dieser Möglichkeit eine Zwangs-Verpflichtung zu machen, bedeutet nichts anderes, als dass für die Sicherungssysteme ohne derzeit ausreichendes Kapital ein Schutzschirm zu Lasten der Sicherungssysteme, die bereits über einen Kapitalstock verfügen, gezogen würde. Damit werden die Haftung und die Kontrolle über die Einlagensicherungssysteme entkoppelt. Ein derartiges System führt zu Risikofehlanreizen und damit, konsequent zu Ende gedacht, keinesfalls zu mehr Systemstabilität, Verbraucherschutz und fairem Wettbewerb.

Die FDP Hessen sieht auch nach einem erfolgreichen Aufbau von nationalen Sicherungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten, die über den entsprechend vorgeschriebenen Kapitalstock verfügen, keine zwingende Notwendigkeit, aus dem bestehenden System der freiwilligen kreditbasierten Hilfe der Systeme untereinander im Falle einer Notlage in einem anderen EU-Land ein Obligatorium zu machen.

Ebenso lehnen wir entschieden die Forderung nach einer Abschaffung von Sicherungseinrichtungen, die über die europäische Mindestsicherung hinausgehen, etwa die deutsche Institutssicherung, ab. Es gilt in der EU das Subsidiaritätsprinzip, wonach lediglich Mindestvorgaben zu machen sind und es den Mitgliedstaaten frei steht, über diese Mindestvorgaben hinauszugehen. Deutschland hat diesen Weg oft und in vielfältiger Weise beschritten, nicht unbedingt in jedem Einzelfall zum Wettbewerbsvorteil unseres Landes. Die weitergehenden Sicherungen, die nicht staatlich vorgegeben, sondern freiwillig organisiert sind, stellen einen Wettbewerbsvorteil Deutschlands dar. Anleger werden besser geschützt, wenn sie ihr Geld bei entsprechenden Instituten anlegen. Die FDP Hessen sieht hierin keinen Nachteil für den europäischen Binnenmarkt, weil jedes Land in der EU die gleiche Möglichkeit hat, die Einlagensicherung so zu organisieren, dass den Anlegern ein Schutz oberhalb von 100.000 € geboten wird, wenn es dies für sinnvoll hält.