Filmförderung

Beschluss der Landesvorstandssitzung am 17.12.2011 in Oberursel
(gem. LPT-Beschluss vom 09. & 10. April 2011 in Stadtallendorf an den Landesvorstand überwiesen)

Die FDP-Landtagsfraktion wird beauftragt, sich für eine Neuordnung der Hessischen Filmförderung einzusetzen. Ein Filmbeauftragter soll als Schnittstelle die verschiedenen Fördermaßnahmen in diesem Bereich koordinieren und eine strategische Neuausrichtung der hessischen Filmförderung durchführen. Mit dieser Neuordnung soll eine Zusammenfassung der kulturellen und wirtschaftlichen Filmförderung des Landes Hessens sowie der Filmförderung des Hessischen Rundfunks erreicht werden. Auch in Zukunft sollen die Aspekte der künstlerischen Förderung des Filmschaffenden und die Aspekte der wirtschaftlichen Förderung des Filmunternehmers erhalten bleiben, aber besser in Einklang gebracht werden.

Nach den Vorstellungen der FDP Hessen ist eine Organisationsform außerhalb der Ministerien, beispielsweise bei der WI-Bank, denkbar. In jedem Falle ist bei einer Umorganisation die Schaffung neuer Stellen durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Wünschenswert ist in den Augen der FDP ebenfalls eine Einbeziehung aller weiteren Maßnahmen und Akteure, die sich in Hessen mit der Filmförderung beschäftigen, vor allem der Fachkongress eDIT und die hessische Filmwirtschaft.

Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang eine sich abzeichnende Förderalismusdiskussion, die eine Verlagerung der Kulturhoheit auf den Bund befürwortet. Es ist zwar richtig, dass der Bund finanzielle Förderprogramme gerade im Bereich der Kinodigitalisierung aufgelegt hat. Der künstlerische Aspekt einer effektiven Filmförderung ist jedoch aufgrund regionaler Besonderheiten fest in den Bundesländern verankert. Die Kulturhoheit der Bundesländer hat sich bewährt und darf deswegen nicht angetastet werden.