Forschungsfreiheit erhalten – Innovation und Freiheit schützen
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei”, so will es unser Grundgesetz, aber in der Realität wird diese Freiheit in Hessen noch zu häufig eingeschränkt. Wir wollen deswegen auf Landesebene einschreiten, um die Forschungsfreiheit aller Hessen zu schützen. Dazu gehören die Entscheidungen, woran und mit wem man forscht. Auch Hochschulen haben kein Recht, diese Entscheidungen (z.B. durch Zivilklauseln oder überbordende Richtlinien) einzuschränken. Ideologisch motivierte Forschungsförderungsprogramme lehnen wir ab. Stattdessen sollen die bisher für solche Förderprogramme verwendeten Mittel, in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt werden.
Davon ausgenommen sind Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen aus Ländern, mit denen wie im Systemwettbewerb stehen und bei denen eine militärische Nutzung nicht ausgeschlossen ist (Beispiel: bestehende Kooperationen mit chinesischen Hochschulen, die dem Militär nahestehen).
Als Liberale sprechen wir uns mit Nachdruck gegen Einschränkungen, wie ein Verbot von Tierversuchen aus. Auch strengere Vorschriften für Tierversuche lehnen wir grundsätzlich ab.
Es darf an hessischen Hochschulen auch weder eine Verpflichtung zur noch ein Verbot der Verwendung so genannter „geschlechtergerechter Sprache“ bzw. des Gendern geben. Die Nutzung oder nicht Nutzung darf nicht in die Bewertung
einfließen, da sie dem wissenschaftlichen Wert einer Arbeit weder nützt oder schadet.
Wir fordern, die innovations- und forschungsfeindliche Zivilklausel an den hessischen Hochschulen abzuschaffen bzw. ihre Anwendung zu untersagen. Insbesondere vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist die
sachfremde, rein ideologisch getriebene Unterscheidung zwischen militärischer und ziviler Forschung endgültig aus der Zeit gefallen und hat keinen Platz in einem fortschrittlichen Hessen.