Freiheit ist alles: Erst die Bürger, dann der Staat.

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Ein Staat gehört den Bürgern und nicht andersherum – das ist das Kernelement liberalen Denkens. Dieses freiheitliche Selbstverständnis gerät in den Krisen der Gegenwart, aber auch durch die Bequemlichkeit der Bürgerinnen und Bürger und den wachsenden Konformitätsdruck zunehmend in Bedrängnis. Für die Freien Demokraten ist es deshalb jetzt – gerade am Beginn einer außerparlamentarischen Opposition im Bund und in einigen Bundesländern – an der Zeit, das Verhältnis von Individuum und Staat zu reflektieren und neu zu justieren, um einen zeitgemäßen Liberalismus zu präsentieren und damit eine politische Alleinstellung zu erreichen. Es ist notwendig, dass die einzige liberale Partei in Deutschland das Individuum und den Wert des Individualismus wieder ins Zentrum ihrer Programmatik stellt. Politik darf niemals dazu dienen, Menschen vermeintlich übergeordneten Zielen unterzuordnen. Menschen sind nicht dazu da, dass ein Staat Ziele erreicht, die nicht aus den Zielen seiner Staatsbürger abgeleitet sind. Es darf nicht sein, dass Menschen instrumentalisiert, verzweckt, ständig belehrt oder umfassend überwacht werden. Ein liberales Menschenbild sieht den Menschen nicht als ein Objekt, das behütet, versorgt, verbessert und umerzogen werden muss. Es akzeptiert jeden Menschen so, wie er ist und wie er sein will. Liberales Denken billigt dem Individuum zu, Subjekt seiner eigenen Lebensgeschichte zu sein, mit allen Verantwortlichkeiten, die das mit sich bringt. Wahre persönliche Freiheit beruht auf der menschlichen Fähigkeit, sich dem Kollektiv und seinen Konformitätsansprüchen zu widersetzen. Und eine liberale Demokratie beruht auf der Größe, dies zuzulassen.

Wir fordern daher:

  1. Einfache Sprache in Gesetzen, Formularen, Bescheiden und andere Schreiben Ein demokratischer Staat ist einer, den die Menschen auch begreifen. Wenn alle Bewohner dieses Landes den politischen Alltag verstehen sollen, brauchen wir einen unkomplizierten Staat. Das bedeutet: einfache Gesetze und Verfahren und eine für alle Menschen verständliche Sprache in der Verwaltung. Gesetze und Verordnungen, Verwaltungserlässe und amtliche Schreiben, die ohne einen „Übersetzer“ vom Durchschnittsbürger nicht mehr verstanden werden können, sind schlicht undemokratisch. Die immer wieder geäußerte Kritik an der überbordenden Bürokratie ist zu einem
    Landesparteitag LV HE Wetzlar November 2025 22.11.2025 guten Teil der abschreckenden Kompliziertheit juristischer Texte geschuldet. Hier ist eine umfassende Vereinfachung unumgänglich.
  2. Absolute Meinungsfreiheit und ersatzlose Streichung des §188StGB sowie Unterbindung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung Wenn alle Bewohner dieses Landes an der politischen Willensbildung teilhaben sollen, dann bedeutet das vor allem, die Meinungsfreiheit absolut ernst zu nehmen, nicht ständig zu beschneiden, weder durch Gesetze noch durch Androhung von Überwachung und Schnüffelei. Paragrafen wie der § 188 StGB oder Drohungen des Verfassungsschutzes, auch Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeit zu überwachen, sind mit einer liberalen Demokratie – auch mit einer „wehrhaften Demokratie“ – nicht vereinbar, da sie zur Disziplinierung und Einschüchterung der Bürgerinnen und Bürger missbraucht werden können. Dies sind Beispiele für als übergriffig zu bewertende Maßnahmen des überwunden geglaubten Obrigkeitsdenkens, mit dem Kritik an Politik und Politikern ausgeschaltet und durch Unterwürfigkeit ersetzt werden soll. Ein solches Vorgehen ist auch ein Zeichen eines schwachen, wenig selbstbewussten Staates, der sich seines Wertes für die Menschen im Lande nicht sicher ist.Der § 188 55 Strafgesetzbuch ist ersatzlos zu streichen. Der Verfassungsschutz muss auf seine Kernaufgaben zurückgeführt werden und darf A003 – Ä001 – zugelassen: nicht durch öffentliche Androhungen in den politischen Diskurs eingreifen. Es gibt keinen Bedarf, falsche Tatsachenbehauptungen zusätzlich zum aktuellen Rechtsrahmen unter Strafe zu stellen.
    Das diesbezügliche Vorhaben im Koalitionsvertrag von Union und SPD lehnt die FDP ausdrücklich
    ab. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Möglichkeit zu einem massenhaften Screening ist als illiberal zu verhindern. In Zeiten, in denen die Wünsche, Einstellungen und immer vielfältiger und z.T. auch widersprüchlicher werden, es zudem keine allgemein akzeptierten „Way of Life“ mehr gibt, externe Herausforderungen, wie die politische Weltlage, Verschiebungen der Wirtschaftsmacht, Klimawandel u.a., immer stärker Einfluss auf die politischen Abläufe in Deutschland gewinnen, wird sich der öffentlich-politische Diskurs zunehmend – auch im Tonfall – verschärfen. Wer sich bedrängt und bedroht fühlt, wird seine Kritik und seinen Unmut nicht in wohlgesetzten Worten zum Ausdruck bringen. A003 -Ä002 – zugelassen:
  3. Abschaffung von allen staatlich organisierten anonymen Meldeportalen sowie Entzug von staatlicher finanzieller Unterstützung für solche Portale. Anonyme Meldeportale im Internet mögen als gut gemeinte Instrumente zur Eindämmung von Hass und Hetze gedacht sein. Letztlich werden sie aber zu Plattformen der Denunziation. Viele Bürger werden aus Furcht vor möglicher Verfolgung ihre ehrliche Meinung nicht mehr kundtun, ihre wirkliche Einstellung zu den drängenden Fragen der Zeit verbergen. Strategisch bösartige Hetzer wird man mit solchen Instrumenten vermeintlicher Meinungshygiene in ihrem Tun jedoch nicht behindern oder einschränken. Sämtlichen Meldeportalen ist jegliche staatliche Unterstützung zu entziehen. Die Zivilgesellschaft ist ein von Staat und organisierter Politik unabhängiges, sich selbst konstituierendes und regelndes Subsystem der Gesellschaft. Die Zivilgesellschaft ist kein verlängertes Sprachrohr der Regierung und darf vom Staat nicht alimentiert werden, da dies zu einer Vereinnahmung für Regierungszwecke führen kann. In der Zivilgesellschaft gehören Meinungsfreiheit und Zivilcourage zusammen. Zivilcourage in Verbindung mit Freiheit bedeutet, weder auf den gesellschaftlichen Beifall einer Mehrheit zu hoffen noch die Zustimmung einer meinungsstarken, lauten Minderheit zu erwarten. Für eine freiheitliche Partei ist somit klar, dass Meinungsfreiheit nicht immer staatstragend ist und dem Mainstream folgt, sondern sich mithin auch kritisch gegenüber der derzeitigen Regierung und ihren Akteure äußert. Gerade die immer wieder bewunderte Aufsässigkeit gegenüber Herrschaft – aber eben nicht nur gegen autoritäre Herrscher im Ausland! – ist ein wesentliches Merkmal einer Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaft ist staatsfern; zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen deshalb kein Geld vom Staat bekommen. Das gilt auch in liberalen Demokratien.
  4. Rückbesinnung auf die originären Aufgaben des Staates Der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt. Parallel dazu und ebenso grundsätzlich muss eine – von liberalen Werten getragene – Rückbesinnung auf die originären Zwecke und Aufgaben des Staates erfolgen: Schutz der Menschen im Lande, Durchsetzung des Rechtes, Lösung von konkreten Problemen in Deutschland. Dabei darf niemals aus dem Blick geraten, dass das staatliche Kollektiv keine Berechtigung an sich besitzt. Der Staat mit seinen Einrichtungen dient als Instrument zur Erreichung von Zielen, die jeder einzelne auf sich gestellt nicht verwirklichen kann. Gemeinwohl entsteht nur, wenn jede staatliche Leistung für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen sinnvoll und für jeden einzelnen Menschen nützlich ist. Ein konsequent liberaler Staat ist schon deshalb kein Schuldenstaat, weil er sich auf das Wesentliche konzentriert, statt ein Konglomerat oft divergierender Gruppeninteressen mit Wahlgeschenken zu bedienen.