Für einen Neustart in Europa
Der bevorstehende Brexit, das Erstarken links- und rechtspopulistischer Strömungen und Parteien in Europa, die fortdauernde Wirtschaftsschwäche in einigen Staaten aufgrund verschleppter Strukturreformen, die Hilflosigkeit der europäischen Staatengemeinschaft gegenüber den daraus resultierenden Problemen im Süden und Osten der EU, die ungelöste Staatsschuldenkrise – die Aufzählung belegt, dass ein vermeintlich alternativloses „Weiter So!“ keine überzeugenden Antworten auf die Fragen der Zeit liefert. Die etablierten Parteien sowohl der traditionellen Linken wie der Konservativen und ebenso die bürokratischen Apparate in Brüssel und den Hauptstädten der EU-Mitglieder haben kein Rezept gegen das um sich greifende Gefühl der Unzufriedenheit und Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Die politische Auseinandersetzung erlebt eine unheilvolle Zuspitzung jenseits einer vernünftigen Kontroverse um die Zukunft des europäischen Projekts, was alles andere als friedens- und freiheitsstiftend ist.
Deshalb ist es an der Zeit, über eine komplette Revision der Europäischen Aufgabenstellung zu sprechen. Wer die europäische Idee bewahren will, muss die Europäische Union umbauen. Dies schließt eine Neuformulierung der Europäischen Verträge nicht aus.
Ausgehend von einer absoluten, ernstgemeinten und unveränderlichen Subsidiarität wird in einem neuen Grundlagenvertrag abschließend und konkret jenseits von unklaren und dehnbaren Begrifflichkeiten geregelt, welche hoheitlichen Aufgaben und Verantwortungen die Mitgliedsstaaten auf die EU übertragen. Es gilt dabei das Prinzip: Was nicht definitiv der EU zugeschrieben wurde, bleibt alleinige Aufgabe der Staaten. Hierüber soll ein neu zu schaffendes, von der bisherigen europäischen Gerichtsbarkeit unabhängiges „Vertragsgericht“ wachen.
Dabei sollten folgende Grundsätze die reformierte Europäische Union bestimmen:
1. Die neue EU definiert sich als ein Staatenverbund, der für seine Mitglieder die Außenbeziehungen koordiniert. Dazu zählen in erster Linie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch die Außenhandels- und die Entwicklungspolitik. Im geopolitischen Umfeld des frühen 21. Jahrhunderts ist Größe ein wesentlicher Faktor zur Durchsetzung der politischen und wirtschaftlichen Interessen. Die EU mit (demnächst nur noch) 450 Millionen zumeist gut ausgebildeten Bürgern, einer leistungsfähigen Ökonomie und weitgehend freien, von allgemein anerkannten Regeln des Zusammenlebens geprägte Gesellschaften mit funktionierenden Staatsapparaten kann und muss regionale politische Verantwortung übernehmen – nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch um Freiheit und Menschenrechten weltweit Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Die Mitgliedsstatten müssen hier nach außen hin koordiniert und abgestimmt auftreten.
2. Die neue EU ist für die Sicherung aller Außengrenzen zuständig und verantwortlich. Dazu wird eine echte Grenzpolizei bzw. Küstenwache eingerichtet, die hoheitliche Aufgaben für die Mitglieder wahrnimmt.
3. Europa muss – im Rahmen der NATO und der OSZE – eine größere Verantwortung für die Friedenssicherung in seiner unmittelbaren Nachbarschaft übernehmen. Deshalb muss auf militärischem Gebiet eng kooperiert werden. In einer ersten Stufe sind gemeinsame Waffensysteme und eine harmonisierte Beschaffung unumgänglich, wenn die EU in ihrem regionalen Umfeld (Osteuropa, Naher Osten und Nordafrika) zu einem auchnur halbwegs effektiven militärischen Eingreifen in der Lage sein will. Auch sollte Europa für den Einsatz z.B. im Rahmen von friedenssichernden Maßnahmen bereits bestehende staatenübergreifende Verbände wie die NRF (Nato Response Force) statt nationaler Verbände einsetzen. In einem späteren Schritt muss eine europäische Eingreiftruppe bereitstehen, die auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen kann.
4. Die neue EU ist für eine effektive Steuerung der Wanderungsströme nach Europa zuständig. Dies erfordert auf mittlere Sicht auch eine gemeinsame europäische Einwanderungs- und Asylpolitik, die nicht erst nach dem Grenzübertritt einsetzt. Dazu muss außerdem eine regionale Entwicklungspolitik betrieben werden, die den Menschen in den angrenzenden Weltgegenden eine Perspektive im jeweils eigenen Land bietet. Die Mittel der Entwicklungshilfe sind von den Mitgliedern in einen gemeinsamen Fond zu zahlen, der eine Art Marshall-Plan insbesondere für Osteuropa, Nordafrika und den Nahen Osten finanziert.
5. Die neue EU zieht sich als primärer Akteur komplett aus allen Politikfeldern der Haushalts-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie der Harmonisierung von Ertragsteuern zurück. Diese Aufgaben werden in Zukunft im Grundsatzausschließlich von den Mitgliedern wahrgenommen. Im Sinne einer ernsthaften Subsidiarität findet keine Einmischung in diese inneren Angelegenheiten der Mitgliederstaaten durch die EU statt. Wettbewerb zwischen verschiedenen Staaten in diesen Politik-Bereichen wird als nützlich und notwendig für eine Weiterentwicklung der europäischen Gesellschaften und Wirtschaften angesehen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der neuen EU in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten insbesondere in den Bereichen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik gemeinsame europäische Lösungen als zusätzliche und freiwillige Alternativen im Wettbewerb zu den nationalen Systemen für die mobileren Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen.
6. Europäische Subventionen werden so schnell wie möglich vollständig abgeschafft. An Ihre Stelle müssen – soweit erforderlich – Strukturreformen sowie Mechanismen treten, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Subventionen überflüssig werden. Wenn ein Mitgliedsstaat aus innenpolitischen Gründen Beihilfen zahlen will, so muss dies als Subjektförderung für die betreffenden Menschen, nicht jedoch für Produktions-, Produktbeihilfen oder Quotensysteme erfolgen.
7. Zwischen der EU und den Mitgliedern wird genau und umfassend abgegrenzt, welche Ebene für welche Aufgaben zuständig ist. Mischfinanzierungen und geteilte Verantwortungen wird es nicht mehr geben. Im Bereich der europäischen Infrastruktur wird die EU für die Koordination der transnationalen Verkehrsströme zuständig (Luftfahrt, internationaler Schienen- und Straßenverkehr), die Staaten sind für den Ausbau und Erhalt aller anderen Verkehrswege zuständig.
8. Die EU legt Regeln für den Austausch zwischen den Staaten fest, damit ein freier Personen-, Waren- und Dienstleistungs- sowie Kapitalverkehr aufrechterhalten wird. Die EU sorgt auch dafür, dass alle EU-Bürger in jedem Staat ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen können, indem grundsätzlich jeder EU-Bürger Zugang zu den Gerichten hat. Der freie Personenverkehr wird so definiert, dass eine Einwanderung in die Sozialsysteme verhindert wird. Das im Lissabonner Vertrag niedergeschriebene Mandat zur Förderung einer „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ muss umformuliert werden in einen Auftrag für die Herstellung von Chancengerechtigkeit.
9. Die Mitgliedsstaaten der EU einigen sich auf eine gemeinsame Energiepolitik und einen gemeinsamen Energiemarkt. Nur ein freier, technologieoffener Wettbewerb und gemeinsam verantwortete Ziele können verhindern, dass nicht-marktwirtschaftliche Konzepte, wie das deutsche EEG zu unsinnigen Entwicklungen führen. Ein gemeinsamer Energiemarkt mindert auch die Abhängigkeiten einzelner Mitgliedsstaaten von den Energielieferanten.
10. Die Staaten der EU können auf freiwilliger Basis Zweckgemeinschaften bilden, die für die teilnehmenden Staaten bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Solche Gemeinschaften können für Aufgaben analog der gemeinsamen Währung (EURO), aber auch für die Entwicklung von Industriestandards initiiert werden. Die Mitglieder können solche Zweckverbände nach vorher festgelegten Regeln auch wieder aufkündigen oder verlassen. Bei all diesen Kooperationen gilt eine strikte Haftung der Teilnehmer für ihre Gemeinschaften, ein Transfer von Schulden oder Verbindlichkeiten auf die Gesamt-EU ist ausgeschlossen. Innerhalb eines gemeinsamen Währungssystems (EURO) sind Target-Salden nach dem Vorbild des US-amerikanischen Notenbanksystems innerhalb von noch zu definierenden Zeiträumen vollständig auszugleichen.
11. Die Gemeinschaftsaufgaben, die der neuen EU übertragen werden, müssen vollständig aus dem Haushalt der EU finanziert werden. Jegliche Querfinanzierung zwischen den Mitgliedern ist ausgeschlossen (konsequentes No-Bail-Out).