Initiative zur Änderung des § 35 des Bundesbaugesetzbuches

Beschluss der Landesvorstandssitzung am 28.8.2010 in Gießen-Kleinlinden
(gem. LPT-Beschluss vom19.6.2010 in Künzell an den Landesvorstand überwiesen)

„Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative im Deutschen Bundesrat einzubringen, mit dem Ziel, den § 35 des Bundesbaugesetzes dergestalt zu ändern, um die kommunale Planungshoheit auch bei der alternativen Energiegewinnung zu gewährleisten.“