Internetfreiheit und Datenschutz in einer liberalen Gesellschaft

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Beschluss der Landesvorstandssitzung am 14.1.2012 in Fernwald-Steinbach
(gem. LPT-Beschluss vom 09. & 10. April 2011 in Stadtallendorf an den Landesvorstand überwiesen)

Die FDP-Hessen begrüßt, dass es der FDP im Hessischen Landtag gelungen ist, mit dem Koalitionspartner CDU und auch gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsparteien einen Antrag für die Neuordnung des Datenschutzes in Hessen zu erarbeiten. Der Datenschutz für den öffentlichen und den privaten Bereich wird damit entsprechend der Forderung der FDP unter dem Dach des mit völliger Unabhängigkeit ausgestatteten Datenschutzbeauftragten zusammengeführt. Damit übernimmt Hessen, das vor 40 Jahren mit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes zum Stammland des Datenschutzes wurde, wieder eine Vorreiterrolle bei der Ausgestaltung
eines modernen Datenschutzes.

Die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist aber nur ein Teil der zu lösenden Aufgabe. Genauso wichtig ist es, dass gesetzliche Regelungen unter anderem im Sicherheits-, im Verwaltungs- und im Gesundheitsbereich den Belangen des Datenschutzes ausreichend Rechnung tragen und die eigenständigen Bestimmungen zum Datenschutz mit den rasanten technischen Entwicklungen Schritt halten.

Die FDP Hessen unterstreicht deshalb nachdrücklich die Positionen der FDP zum Thema Datenschutz und bekräftigt insbesondere folgende Forderung bzw. Umsetzung: