Internetfreiheit und Datenschutz in einer liberalen Gesellschaft

Beschluss der Landesvorstandssitzung am 14.1.2012 in Fernwald-Steinbach
(gem. LPT-Beschluss vom 09. & 10. April 2011 in Stadtallendorf an den Landesvorstand überwiesen)

Die FDP-Hessen begrüßt, dass es der FDP im Hessischen Landtag gelungen ist, mit dem Koalitionspartner CDU und auch gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsparteien einen Antrag für die Neuordnung des Datenschutzes in Hessen zu erarbeiten. Der Datenschutz für den öffentlichen und den privaten Bereich wird damit entsprechend der Forderung der FDP unter dem Dach des mit völliger Unabhängigkeit ausgestatteten Datenschutzbeauftragten zusammengeführt. Damit übernimmt Hessen, das vor 40 Jahren mit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes zum Stammland des Datenschutzes wurde, wieder eine Vorreiterrolle bei der Ausgestaltung
eines modernen Datenschutzes.

Die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist aber nur ein Teil der zu lösenden Aufgabe. Genauso wichtig ist es, dass gesetzliche Regelungen unter anderem im Sicherheits-, im Verwaltungs- und im Gesundheitsbereich den Belangen des Datenschutzes ausreichend Rechnung tragen und die eigenständigen Bestimmungen zum Datenschutz mit den rasanten technischen Entwicklungen Schritt halten.

Die FDP Hessen unterstreicht deshalb nachdrücklich die Positionen der FDP zum Thema Datenschutz und bekräftigt insbesondere folgende Forderung bzw. Umsetzung:

  • Auch nach Ablauf des Jahres, für das CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag die Aussetzung der sog. „Internetsperren“ vereinbart haben, dürfen diese nicht wieder eingesetzt werden (auch nicht über die europäische Ebene).
  • Die FDP Hessen begrüßt die Aussetzung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).
  • Keine Schaffung des „gläsernen Bürgers“ auf nationaler wie auf europäischer Ebene durch
    o ausufernde Datenspeicherung,
    o Schaffung neuer staatenübergreifender Datenbanken mit umfassenden Zugriffsrechten,
    o verdachtsunabhängige Erfassung und/oder Speicherung von Daten über finanzielle
    Transaktionen (einschließlich Zugriff von Drittstaaten auf diese Daten) sowie von
    Flugpassagierdaten.
  • Der Einsatz von Körperscannern im Rahmen von Sicherheitskontrollen ist nur dann zulässig, wenn
    o die Wahrung der Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, vollumfänglich gewährleistet ist,
    o eine Speicherung der Aufnahmen technisch ausgeschlossen werden kann,
    o die Geräte gesundheitlich unbedenklich sind,
    o zwingend die aktuellen Sicherheitskontrollen durch Personal als Alternative für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
  • Überprüfung des Konzeptes zur elektronischen Gesundheitskarte.
  • Soziale Netzwerke müssen datenschutzsensibel ausgestaltet werden. Wir brauchen gesetzliche, zwingende Bestimmungen, wonach die Privatsphäre-Einstellungen einfach, übersichtlich und verständlich sein müssen, denn gerade dort, wo Daten, die über eine Person gesammelt worden sind, ohne – bewusste – Einwilligung gezielt veröffentlicht werden, liegt ein besonders tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Gegen die stigmatisierenden, sozial ausgrenzenden oder anprangernden Veröffentlichungen wollen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen, aber ohne Zensur auszuüben. Außerdem fordern wir die Möglichkeit für Nutzer, ihr Konto und alle damit verbundenen Daten im Sozialen Netzwerk selbständig löschen zu können. Zudem ist hierbei eine Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zum Umgang mit ihren persönlichen Daten im Internet unbedingt erforderlich.