Kein Sonderrechtsschutz für die Politik in der öffentlichen Auseinandersetzung / Abschaffung von § 188 StGB

Die hessische FDP fordert die vollständige und ersatzlose Abschaffung des in § 188 StGB verankerten Straftatbestandes von gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen.

Für die hessische FDP ist das jederzeitige, uneingeschränkte Recht auf freie, angstlose Meinungsäußerung (unterhalb der Strafbarkeitsgrenze) ein ganz wesentlicher und elementarer Pfeiler der Demokratie und der liberalen
Freiheit – die Meinungsfreiheit ist und bleibt in den Worten des Bundesverfassungsgerichts „schlechthin konstitutiv“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Die gegenwärtige Reglung des § 188 StGB als Sondertatbestand für Personen des politischen Lebens ist überholt. Im Kontext der politischen Auseinandersetzung besteht mit dieser Regelung die Gefahr, dass eine öffentliche Auseinandersetzung aus Sorge vor dem Straftatbestand unterbleibt.

Zum Schutz der öffentlichen Auseinandersetzung ist es daher erforderlich den Rechtsschutz für Personen des politischen Lebens gegen Beleidigungen auf das gleiche Niveau zu setzen wie bei allen Bürgerinnen und Bürger – denn alle Bürgerinnen und Bürger sind Subjekte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Daher verdienen alle den gleichen Schutz gegen strafrechtlich relevante Angriffe in der politischen Auseinandersetzung.