Mehr Wettbewerb durch Reform des §121 HGO

Die hessische FDP fordert die Hessische Landesregierung auf, die in der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im § 121 niedergelegten Regelungen
zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen umfassend zu reformieren.
Ziel der Reform soll die Generierung von mehr Wettbewerb in der
kommunalen Bereitstellung von Versorgungsgütern und Dienstleistungen
zugunsten der Verbraucher sein. Effizienzgewinn aus verstärktem
Leistungswettbewerb dient dem Verbraucherinteresse nach Preisgünstigkeit
und dessen Wunsch nach Versorgungssicherheit. Anderen Zielsetzungen
kommunalwirtschaftlicher Betätigung, als der wirtschaftlichsten Erledigung
im Verbraucherinteresse sowie von Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen
Handeln, erteilt die hessische FDP eine Absage. An die wirtschaftliche
Betätigung von kommunalen Körperschaften sollen deshalb im Zuge einer
Reform strengere Genehmigungsmaßstäbe angelegt werden. Der Begriff
„Öffentliche Daseinsvorsorge“ muss konkretisiert und möglicher
Inflationierung entzogen werden. Ebenso wird die hessische FDP initiativ
werden, um die im Kontext kommunalwirtschaftlicher Betätigung häufig
anzutreffende „Regionale Wertschöpfung“ sowohl auf ihren
Verbrauchernutzen, als auch auf ihre gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen
einer wirtschaftswissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen. Die
hessische FDP-Landtagsfraktion wird gebeten, diese Bemühungen zu
unterstützen.