Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main stärken – Regionale Zusammenarbeit verbessern – Wachstumschancen erschließen

Die Rhein-Main-Region gehört zu den dynamischsten Wirtschaftsräumen in
Deutschland: Sie wird ihre Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und
internationalen Rahmen langfristig nur erhalten und ausbauen können, wenn die
Städte und Gemeinden die Überzeugung leben, dass sie als eine Metropolregion
agieren wollen. Die polyzentrische Struktur erzeugt derzeit jedoch intensiven
Wettbewerb zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb der Region.
Gegenüber monozentrisch strukturierten Ballungsräumen (Berlin, München,
Hamburg) ist diese innere Zergliederung ein klarer Standortnachteil. Er muss
durch intensive politische Kooperation innerhalb des Rhein-Main-Gebietes
ausgeglichen werden und im Rahmen des Möglichen zum Vorteil gewendet
werden.

Gesetzliche Grundlage der Zusammenarbeit im Ballungsraum Rhein-Main ist
das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Metropolgesetz). Das
Metropolgesetz muss unbedingt an die Notwendigkeiten einer optimierten,
funktionierenden regionalen Zusammenarbeit angepasst werden.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag wird deshalb gebeten, auf folgende
Ziele hinzuwirken:

1.      Frankfurt und sein Umland müssen als einheitliche, erkennbare Marke
positioniert werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

2.      Der Flughafen muss in seiner Wichtigkeit für das gesamte Bundesland auf
Landesebene gewürdigt und anerkannt werden.

3.      Die Finanzierung metropolentypischer Mehrausgaben in der Kernstadt
Frankfurt und umliegender Kommunen muss durch eine ausreichende und
verlässliche Gemeindefinanzierung sichergestellt werden.

4.      Die Kulturfinanzierung muss mindestens im bisherigen Umfang weitergeführt
werden.

5.      Der Infrastrukturausbau muss weiter vorangetrieben werden.

6.      Der freiwillige Zusammenschluss von Gemeinden zu leistungsfähigen Kommunen muss
erleichtert werden.

7.      Zweckverbände – vor allem in strategisch wichtigen Kooperationsfeldern –
müssen leichter und schneller eingerichtet werden können.

8.      Regionale Schwerpunktbranchen müssen definiert und gezielt gefördert
werden.

9.      Hochschulen und Universitäten sollen als Kristallisationskerne für
wissensbasierte Unternehmen dienen.

10.  Bildung und Integration müssen durch ein leistungsfähiges Schulsystem
befördert werden.

11.  Die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der
Informationstechnik muss durch flächendeckende Jugendmedienarbeit
sichergestellt werden.

12.  Technik, Talent und Toleranz dürfen als erfolgsentscheidende
Standortfaktoren der Rhein-Main-Region nicht durch die Landespolitik behindert
werden.

13.  Integrationsarbeit durch private Initiativen wie ›Schule ohne Rassismus‹ soll
landesseitig flächendeckend vor Ort angeregt werden.

14.  Die kommunale Zusammenarbeit muss durch ein grundlegend reformiertes
Metropolgesetz deutlich verbessert werden. Ziel muss eine Regionalverwaltung
mit klaren, abschließend geregelten Zuständigkeiten sein.

15.  Der regionale Zuschnitt der Metropolregion muss der funktionellen
Verflechtung der Agglomeration Frankfurt-Rhein-Main angenähert werden, auch
über die Grenzen des Landes Hessen hinaus.

16.  Grundsätzlich sollen Aufgaben so ortsnah wie möglich verwaltet werden.

17.  Auf regionaler Ebene sollen lediglich folgende Aufgaben angesiedelt
werden: Regionalplanung inkl. planerische Umsetzung für die Nutzung
regenerativer Energien; nationale und internationale Standortvermarktung und
Wirtschaftsförderung; Regionalpark; Trägerschaft überörtlicher Einrichtungen;
Krankenhäuser mit überörtlicher Funktion; große, überörtliche Kultur-, Erholungs-
und Freizeiteinrichtungen; überörtliche Kultur- und Sportevents (bzw. Reihen wie
Route der Industriekultur). Alle übrigen Aufgaben wie die
Flächennutzungsplanung werden an die Städte und Gemeinden oder ggf. die
Landkreise zurückübertragen.

18.  Anstelle der danach entbehrlichen Verbandskammer des Regionalverbandes
muss ein direkt gewähltes Regionalparlament eingerichtet werden.

19.  Die Verwaltung der Metropolregion muss deutlich verschlankt werden.

20.  Um langfristig eine geschlossene Verstädterung und damit verringerte
Lebensqualität zu verhindern, sollen im Rahmen des Regionalparks weitere
Grünanlagenringe entstehen.

21.  Flächenausweisungen sollen durch eine Kontingentsteuerung auf regionaler
Ebene die vorhandene Infrastruktur optimal ausnutzen und
Infrastrukturfolgekosten möglichst vermeiden.

22.  Es müssen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, um die Trassen für eine Regionaltangente Ost sowie eine weitere
Ringbahnlinie langfristig freizuhalten.

23.  Die regionale Standortvermarktung muss durch Zielvereinbarungen und
Erfolgskontrollen gestärkt werden.