Mieterstromkonzepte effektiver fördern und vereinfachen

Mieterstromkonzepte, bei denen in Mietobjekten dezentral erzeugter Strom (u.a. Photovoltaik oder BHKW) den Mietern direkt angeboten wird, können einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Stromnetze leisten. Zudem kann Mietern
vergleichsweise günstiger Strom angeboten werden.   

Die Umsetzung solcher Konzepte ist gerade für private Vermieter komplex und mit umsatzsteuerlichen Risiken verbunden. Diese sollten der Nutzung von selbst erzeugtem Strom in Einfamilienhäusern weitestgehend gleichgestellt werden, sofern die privaten Vermieter den in eigenen Anlagen erzeugten Strom ihren Mietern anbieten. Daher wollen wir Freie Demokraten Mieterstromkonzepte mit folgenden Maßnahmen fördern und vereinfachen: 

  1.  Die eindeutige Klarstellung durch den Gesetzgeber, dass der Betrieb einer Stromerzeugungsanlage durch private Vermieter keine umsatzsteuerliche „Infektion“ der Mieteinnahmen verursacht.
  2.  Eine Verkürzung der Abschreibungsfristen (heute 20 Jahre), um die Errichtung von PV-Anlagen durch privates Kapital zu fördern.
  3.  Die Gleichstellung der Förderung unterschiedlicher lokaler Stromerzeugungstechnologien, u.a. von BHKWs und PV Anlagen.