Nachhaltige Rentenreform für alle Generationen jetzt statt Wählerkauf

Die Reformvorschläge der schwarz-roten Rückschrittskoalition zur Haltelinie lehnen wir vor diesem Hintergrund vollständig ab. Wir Freien Demokraten wollen die gesetzliche Rentenversicherung als erster und damit für die meisten Menschen wichtigsten Säule der Altersversorgung dadurch stabilisieren, dass wir die Rahmendaten der Altersversorgung an die demographische Entwicklung dynamisch anpassen und ab einem bestimmten Jahrgang konsequent auf Kapitaldeckung umstellen, damit erworbene Ansprüche abgesichert und politischem Zugriff entzogen werden und die Altersversorgung in Deutschland von der Dynamik der Weltwirtschaft profitiert.

Daher schlagen wir Freien Demokraten eine Rentenreform mit folgenden Eckpunkten vor:

1. Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung

Die Menschen dieses Landes werden immer älter und bleiben meist länger gesund durch veränderte Lebensweisen und medizinischen Fortschritt. Diese wunderbare Entwicklung ermöglicht auch längeres und dabei erfülltes Arbeiten – eine gute Nachricht auch in Zeiten des erheblichen Fachkräftebedarfs.

Um die erste Säule zu stabilisieren ist es daher erforderlich, in allen Bereichen das gesetzliche Renteneintrittsalter dynamisch an die längere Lebenserwartung zu koppeln. Im ersten Schritt fordern wir die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre. In Zukunft erhöht sich das Regeleintrittsalter für jedes Jahr einer verlängerten Lebenserwartung weiter um 8 Monate.

Der Status eines „langjährig Versicherten“ mit entsprechenden Möglichkeiten, abschlagsfrei in die Rente zu gehen, wird zukünftig erst nach 40 Beitragsjahren erworben und nicht wie bisher nach 35 Jahren. Den monatlichen Abschlag bei
vorzeitigem Renteneintritt erhöhen wir dabei auf 0,4 % pro Monat des früheren Renteneintritts.

Die sogenannte Rente mit 63 schaffen wir ab. Für „besonders langjährige Versicherte“ wird die Anzahl der benötigten Versicherungsjahre zunächst von 45 auf 47 Jahre erhöht. Im Zuge einer dynamischen Anpassung an eine sich
verlängernde Lebenserwartung erhöht sich zukünftig die Anzahl der Versicherungsjahre um weitere 6 Monate für jedes ganze Jahr einer höheren Lebenserwartung.  

2. D⁠ie jährliche Rentenanpassung erfolgt zukünftig ebenfalls wie in Österreich als Anpassung an die Inflation. Eine zusätzliche Rentenanpassung erfolgt auf Grundlage der Gewinne aus den kapitalgedeckten Elementen der Rentenversicherungen, soweit diese die Inflationsrate übersteigen.

3. Wir führen eine Aktienrente als Chancenrente ein.

Beginnend mit zwei Prozentpunkten des Rentenversicherungsbeitrages und jährlich sich um einen weiteren Prozentpunkt erhöhend und ab einem festzulegenden Jahrgang vollständig werden die Beiträge in einen  rechtlich vom Bundeshaushalt getrennten „Rentenfonds“ eingezahlt, dem  Beitragszahler zugeordnet und dort angespart und bilden einen Kapitalstock, aus  dem zusätzliche Rentenzahlungen erfolgen.

4. Die Mütterrente nicht, wie von der Regierung geplant, erweitern.

Mit diesen Vorschlägen streben wir an, den Rentenbeitrag auch zur Entlastung der Arbeitskosten auf unter 20 % zu stabilisieren und darüber hinaus durch den steigenden Kapitaldeckungsanteil die Renten langfristig auf einem auskömmlichen Niveau zu halten der Altersarmut  zuverlässig verhindert.