Sofortiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ausländische Absolventen inländischer Hochschulen und Berufsausbildung
Beschluss der Landesvorstandssitzung vom 25. August 2012 in Fernwald-Steinbach
(gem. LPT Beschluss vom 12. Mai 2012 in Niedernhausen an LaVo überwiesen)
Die Bundestags- und Landtagsfraktion werden gebeten, sich in den zuständigen Gremien für ein sofortiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ausländische Hochschulabsolventen und Menschen, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, einzusetzen. Zukünftig soll mit einem sofortigen dauerhaften Aufenthaltsrecht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden, um den Wirtschaftsstandort Hessen zu stärken, auszubauen und damit gleichzeitig dem steigenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken.