Stärkung der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
In einer bunter und vielfältiger werdenden Arbeitswelt sollte die Politik den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Eine moderne Altersvorsorge muss als Baukasten organisiert werden, der unterschiedliche Elemente beinhaltet und im Laufe des Lebens komplettiert wird.
Die FDP steht zum 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge. Da das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft an seine Grenzen stoßen wird, braucht Deutschland zwei weitere starke Säulen, die betriebliche und die private Vorsorge. Wer etwas gegen Altersarmut tun will, darf die Menschen nicht in die Irre führen: Der Staat wird über die gesetzliche Rente den Lebensstandard nicht garantieren können.
Das von Ministerin Nahles in diesen Tagen vorgelegte Betriebsrentenstärkungsgesetz adressiert wichtige und reformbedürftige Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge. Der Mut zu Veränderungen hat jedoch nicht ausgereicht, um die Probleme grundlegend anzugehen. Zudem ist aus unserer Sicht der dort eingeschlagene Weg ordnungspolitisch falsch.
Dass die Bundesregierung selbst nicht an einen großen Wurf glaubt, ist an der Schätzung der jährlichen Steuermindereinnahmen bei voller Umsetzung des Gesetzes erkennbar. Gerade einmal 345 Millionen Euro werden diese Maßnahmen kosten. Dem stehen Mindererträge für die Altersvorsorge der Bürger durch die Niedrigzinspolitik in Milliardenhöhe gegenüber.
Wir kritisieren, dass mit dem Sozialpartnermodell eine neue Parallelwelt neben der bisherigen betrieblichen Altersvorsorge eingeführt wird. Eine willkürliche Privilegierung für bestimmte Vertragspartner und Durchführungsmodelle schafft eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen. Die bAV wird damit nicht einfacher, sondern noch wesentlich komplizierter.
Unsere Forderungen:
Über 50 Prozent der Menschen sind nicht in der Lage, ihre wirtschaftliche Lage im Alter richtig einzuschätzen. Im Zeitalter des Internets muss es möglich sein, Informationen dazu einfacher abrufen zu können. Rente per Mausklick – Menschen, die besser informiert sind, sparen mehr, früher und systematischer. Dänemark und Schweden („minpension“) haben es vorgemacht. Auf einer Renteninformationsplattform findet man mit wenigen Klicks die eigenen Ansprüche aus allen drei Altersvorsorgesäulen und erkennt, ob die Alterssicherung ausreicht oder zusätzliche Vorsorge erfolgen muss.
Wir wollen ein Vorsorgekonto einführen, das hilft, Versorgungslücken zu decken und den Aufbau einer ergänzenden Vorsorge für das Alter zu stärken. Wer möchte, sieht all seine angesparten Anwartschaften aus seinen persönlichen Baukasten-Elementen – gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge – übersichtlich in einem individuellen Vorsorgekonto zusammengeführt. Die private und betriebliche Altersvorsorge werden so enger an die Bürger gebunden.
Wir begrüßen, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz vorsieht, künftig Beitragszusagen ohne Arbeitgeberhaftung zu ermöglichen. Nicht schlüssig und ordnungspolitisch falsch ist die Tarifexklusivität als Beschränkung dieser Möglichkeit. Eine voraussetzungslose Öffnung für nicht tarifgebundene Arbeitgeber muss möglich sein. Auch für die bisherigen versicherungsförmigen Durchführungswege könnten Beitragszusagen ohne Arbeitgeberhaftung zugelassen werden.
Die mit der Beitragszusage verbundene Vereinbarung von Zielrenten (defined ambition) ist ein Schritt in die richtige Richtung, da ohne fixe Zinsgarantien zusätzliche Renditechancen einer langfristigen Kapitalanlage genutzt werden können. Falsch ist auch hier, die Öffnung tarifexklusiv zu gestalten. Wir Freien Demokraten fordern, dass die Arbeitnehmer über die Anlagestrategie ihrer Mittel selbst entscheiden können, je nach Risikobereitschaft, Lebenssituation und Gesamtportfolio. Die Verpflichtung zu einer Garantie der Leistung als Voraussetzung für eine staatliche Förderung entfällt.
Vertrauen in die Altersvorsorge ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen bereit sind, in die Rentenkasse einzuzahlen. Daher darf die Altersvorsorge nicht von Interessensgruppen oder der Politik beeinflusst werden. Der transparente, faire und sachverständige Umgang mit notwendigen Anpassungen bestehender Zielrenten ist durch die Einrichtung eines unabhängigen bAV-Treuhänders zu gewährleisten, der die Interessen des Versicherten-Kollektivs vertritt. Dadurch wird das Instrument „Zielrente“ unabhängig von politischen Einflussnahmen und benötigt keine Tarifexklusivität. Eine „Steuerung“ der Zielrente durch Tarifparteien wie im Nahles-Vorschlag vorgesehen ist kontraproduktiv.
Die Einführung eines rechtlichen Rahmens mit Verankerung im Betriebsrentengesetz für die Beratung und Information durch den Arbeitgeber – nennen kann man es Opt-Out oder Opt-In – ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Menschen eine bewusste Entscheidung über ihre Altersvorsorge zu ermöglichen. Falsch ist, dieses Instrument im Rahmen der Tarifexklusivität willkürlich zu privilegieren. Solche Vereinbarungen müssen auch bei allen anderen Durchführungswegen mit Arbeitnehmer-Beiträgen eingesetzt werden.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll auch der Dotierungsrahmen für die Entgeltumwandlung neu geregelt werden. Positiv zu bewerten ist, dass ein einheitlicher v.H.-Satz die bisherigen Regeln ersetzen soll. Die faktische Anhebung von 6,4 % auf 7 % der Beitragsbemessungsgrundlage ist jedoch sehr zaghaft und verdient das Wort „Stärkung“ nicht. Wir fordern eine Anhebung des steuerlichen Dotierungsrahmens auf mindestens 10 % der Beitragsbemessungsgrenze. Nur so lassen sich in Zeiten niedrigster Zinsen notwendige Altersvorsorgeguthaben aufbauen, und die von uns gewünschte Entscheidungsfreiheit der Versicherten über die Höhe der eigenen Vorsorgeleistungen gewährleisten.
Die doppelte Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Doppelverbeitragung) soll mit dem Gesetz reduziert, aber nicht eliminiert werden. Hier besteht noch Handlungsbedarf, um die eigene Altersvorsorge attraktiver zu machen.
Wenn die Lebensläufe vielfältiger werden, müssen auch die Vorkehrungen gegen Altersarmut angepasst werden. Zum einen, damit das Existenzminimum im Alter gesichert ist, egal zu welchen Wechselfällen es im Leben kommt. Zum anderen muss sich Vorsorge immer auszahlen: dies ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Die Anreize für die Altersvorsorge müssen richtig gesetzt werden. Bezieht ein Rentner die Grundsicherung im Alter, dürfen die Erträge der betrieblichen Altersvorsorge nicht vollständig von der Grundsicherung abgezogen werden. Eigenvorsorge muss sich lohnen!
Bezieher geringer Einkommen, die die steuerliche Förderung nicht ausnutzen können, sollen daher eine Altersvorsorgezulage erhalten. Der Förderbetrag richtet sich nach dem Durchschnitt der steuerlichen Entlastung im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze und kann für die private wie auch die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.
Wichtig ist auch, der Altersarmut frühzeitig vorzubeugen. Sie droht immer dann, wenn nur wenig Rentenanwartschaft erworben oder zusätzliche Altersvorsorge angespart wurde. Die Politik muss die Voraussetzungen für die durchgängige Teilnahme am Arbeitsleben schaffen, so dass Altersarmut gar nicht erst droht – durch gute Bildung und Rahmenbedingungen wie Kinder- und Schulbetreuung, damit auch Alleinerziehende berufstätig sein können.
Im Entwurf von Ministerin Nahles fehlen wichtige zusätzliche Maßnahmen, die die Verbreitung der betrieblichen und privaten Vorsorge nachhaltig steigern würden:
Die unterschiedliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Handels- und Steuerbilanz der Unternehmen ist zu beseitigen. Diese Bewertungsunterschiede verteuern diese Form der bAV in erheblichem Maße, da die niedrigen Zinsen die Diskrepanz eher noch vergrößern.
Die Portabilität (Mitnahme) der betrieblichen Altersvorsorge ist zu verbessern. Ein einfacher Schritt wäre, die unterschiedliche steuerliche Belastung als Hürde für die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber zu beseitigen.