Sustainable Finance – Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen – Verpflichtende EU-Sozialtaxonomie ablehnen
Die FDP Hessen begrüßt im Grundsatz das Streben der EU-Kommission zu mehr
Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und das Fördern der europäischen Harmonisierung von
Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Definitionen und
Standards können die Transparenz und Vergleichbarkeit auf Märkten verbessern und
somit zum besseren Funktionieren von Marktmechanismen beitragen.
Wir erkennen den Versuch an, im Kampf gegen den Klimawandel bestimmte große
Unternehmen zur Offenlegung der ökologischen Nachhaltigkeit im Rahmen der nicht-
finanziellen Berichterstattung zu verpflichten, was derzeit durch Art. 8 der
Taxonomie-Verordnung gefordert wird. Dadurch sollen marktliche Anreize zu mehr
ökologischer Nachhaltigkeit gesetzt werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, wie die
offenen Fragen der Umsetzung beantwortet werden können und welche Nebenwirkungen
entstehen, wird zu beobachten sein.
Eine Ausweitung der Offenlegung auf soziale Nachhaltigkeit basierend auf einer
komplexen Sozialtaxonomie lehnen wir jedoch ab. Anders als bei der ökologischen
Dimension besteht hier keine vergleichbare Dringlichkeit (sh. SDG 11). Außerdem sind
bei sozialen Themen noch weit höhere Komplexität und Strittigkeit sowie zahlreiche
Zielkonflikte zu erwarten als im Bereich des Klimaschutzes. Die Rechtfertigung, die
finanziellen und organisatorischen Aufwände in der nicht-finanziellen
Berichterstattung zu erweitern, ist nicht gegeben.
Im Umgang mit einer Sozialtaxonomie sollte daher folgendes sichergestellt werden:
- Eine Sozialtaxonomie darf nicht zu einer Ausweitung der verpflichtenden nicht-
finanziellen Berichterstattung und damit verbundenen zusätzlichen Aufwänden im
Melde- und Berichtswesen führen. - Eine Sozialtaxonomie kann als Standard für spezifisch soziale Investitionen
genutzt werden und analog des „EU Green Bond Standards“ als Grundlage für einen
„EU Social Bond Standard“ genutzt werden. Außer für ein zusätzliches
freiwilliges EU-Label, darf daraus jedoch keine Verpflichtung zur Nutzung der
Sozialtaxonomie entstehen. - Die Sozialtaxonomie darf nicht zur zusätzlichen Verkomplizierung der bestehenden
Taxonomie Verordnung beitragen, mit der die ökologische Nachhaltigkeit geregelt
wird. Insbesondere darf die Sozialtaxonomie keine zusätzlichen Anforderungen an
die Berichterstattung und die Offenlegung für ökologische Aspekte mit sich
bringen. - Ferner muss sichergestellt werden, dass Bestrebungen unter der Sozialtaxonomie
nicht konträr zu anderen Zielen der EU laufen. Dies gilt insbesondere, aber ohne
darauf beschränkt zu sein, für Fragestellungen der Währungs-, Wirtschafts-,
Handels- und Verteidigungspolitik.