Tagespflegepersonen in Hessen für die Betreuung von Unter-Dreijährigen stärken

Der Wettbewerb zwischen den Betreuungsformen sollte über die Qualität der Angebote geführt werden, nicht über die einseitige Subventionierung eines der Angebote. Um Tagespflegepersonen in ihrer Tätigkeit zu stärken, sollte ihr Stundensatz angehoben und die El-ternbeiträge dergestalt begrenzt werden, dass sie im Vergleich zu den Beiträgen für die Betreuung in Kitas und Krippen konkurrenzfähig sind. Zudem sind Vertretungskonzepte für den Fall des Aus-falls von Tagespflegepersonen zu erstellen und die Abrechnungsmodalitäten mit den Jugendhilfe-trägern zu vereinfachen.

Der Landesparteitag der FDP Hessen fordert die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag deshalb dazu auf, im Hessischen Landtag eine Anhörung zur Situation der Tagespflegepersonen in Hessen und im Besonderen zur Stärkung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Betreuung von Kindern unter drei Jahren durchzuführen, um Strukturprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu eruieren. Die Anhörung soll sich u.a. mit folgenden Punkten befassen:

  • Überblick über die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den hessischen Kommunen
  • Einbeziehung von Tagespflegepersonen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kin-derbetreuung für Kinder unter drei Jahren
  • Höhe der Entgelte für Tagespflegepersonen, gegliedert in Stundensatz und anteilige Kosten für die Eltern und die Jugendhilfeträger
  • Kosten eines Krippenplatzes, anteilig Kosten für die Jugendhilfeträger und das Land
  • Vorteil der Tagespflege (Flexible Betreuung, familiäre Betreuungsform)
  • Aktuelle Situation der Tagespflegepersonen (Benachteiligung bei der Belegung ihrer Plätze im Vergleich mit Kindertageseinrichtungen)
  • Überarbeitung der Satzungen zur Kindertagespflege bzgl. Sach- und Förderleistungen für Tagespflegepersonen im Krankheitsfall, Ausweitung der Geschwisterkindermäßigung, Anhe-bung der Stundensätze für Tagespflege und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes