Verbesserung der Situation von Frauen im Prostitutionsgewerbe

  1. Durch die unvollständige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Prostitutionsgewerbes besteht ein teilweise aufsichtsfreier Raum, der die Gefahr einer systematischen Verletzung von Grundrechten durch Verschleppung und Ausbeutung von Frauen birgt.
  2. Die hessische FDP spricht sich für eine Regelung aus, die die staatliche Aufsicht über das Prostitutionsgewerbe verbessert und Transparenz in diesem Bereich schafft. Die Kriminalitätsprävention und die Sanktionierung von Zwangsprostitution sollte ebenso gestärkt werden, wie der Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Hygieneschutz.
  3. Der Landesparteitag begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 11. Februar 2011 betreffend stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten. Er spricht sich dafür aus, die Initiative positiv zu begleiten und darauf hinzuwirken, dass über die Novellierung des Gewerbeaufsichtsrechts oder des Prostitutionsgesetzes vorgenannten Problemen und Zielen Rechnung getragen wird.
  4. Die hessischen Liberalen befürworten ferner, dass geprüft wird,
    a) Welche Möglichkeiten bestehen, die genannten Ziele komplementär durch landesgesetzliche Regelungen zu erreichen?
    b) Ob und unter welchen Bedingungen eine Abgabe für Prostitutionsstätten eingeführt werden kann, deren Erlös den im Prostitutionsmilieu tätigen sozialen Organisationen und Initiativen zu Gute kommt?