“Vernünftige Energiepolitik“, entsprechend dem Punkt 6 des Beschlusses des außerordentlichen Bundesparteitags der FDP vom 17. Juli 2017

Gem. dem Beschluss ist es das Ziel:

„die ökologisch schädliche und unsozialer Subvention nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)…. abzuschaffen“.

Sollte das aufgrund der Koalitionsvereinbarungen so nicht vollumfänglich umsetzbar sein, so sollten die Minimalziele wie folgt lauten:

·         Waldschutz sollte politisches Ziel werden, keine Windkraftanlagen (WKA) in Waldgebiete.

·         Zwingende Mindestabstände für WKA aktuell üblicher Bauart sind einzuhalten

–  10 mal Gesamthöhe zu Wohnanlagen

–  1.000 Meter zu Gewerbestandorten und Einzelgehöften/Streusiedelungen

·         Keine WKA ohne echte Windmessung am geplanten Standort in realer Naben-Höhe über 12 Monate und mindestens durchschnittlicher Windgeschwindigkeit von 5,75m/s

·         Keine WKA in Waldgebiete als Grundsatz. Sofern aus zwingenden Gründen davon abgewichen werden muss, sind diese Gründe vorzulegen und zu prüfen. In jedem Fall ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung und FFH-Verträglichkeitsprüfung zwingend vorzuschreiben.

·         Vogelschutz entsprechend den als  sog. „Helgoländer Papier“ bekannten Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand: 15.04.2015)

·         keine Ausweisung von „Spenderflächen“ für Rotmilane. Dieses Vorhaben ist ornithologisch nicht haltbar. Schutz der Mopsfeldermaus nach den Vorgaben von Herchen und Schmitt festschreiben.

 

Die Bundespolitik wird aufgefordert, die Forschung von weniger natur-, landschafts- und anwohnerschädlichen Alternativen zu Windenergie insbesondere auf Basis von Power-to-X zu investieren und den Rahmen für die Förderung erster Anlagen auch in energetisch besonders geeigneten und oftmals dünn- oder unbesiedelten ausländischen Gebieten zu fördern.

Weiterhin sollten Windenergieanlagen nur in für Tiere ungefährlicher Anlagentechnik zugelassen werden. Die für Vögel gefährlichen extrem hohen Geschwindigkeitsbereiche (bei aktueller Bauart Umfangsgeschwindigkeiten von mehreren hundert Kilometer pro Stunde) sind zu untersagen. Parallel reduziert sich dadurch auch die aerodynamisch bedingte Lärmemission, die auf max. 80 dB zu begrenzen ist. Ebenfalls zu untersagen ist nächtliches Dauerblinken, entweder durch eine Limitierung der Anlagenhöhe oder durch eine Beleuchtung mit Annäherungsfunktion. Da Windenergieanlagen nur in großer Anzahl eine energiepolitische Wirkung entfalten, ist bei der Gestaltung stärker auf landschaftsschonende Aspekte zu achten.

In einem Übergangszeitraum sollte der Betrieb konventioneller Anlagen der aktuellen Anlagentechnik durch entsprechende Kamerasysteme bzw. Bildverarbeitung überwacht werden, die automatisiert verletze und getötete Vögel zählen. Wird ein definierter Grenzwert mehrmals überschritten, ist die Anlage stillzulegen und zurückzubauen.