Verschrottung von Überschussenergie beenden –Bürokratische Barrieren für die Wasserstoffproduktion abbauen
Die FDP Hessen setzt sich für eine Vereinfachung der Regelung zur Nutzung von Überschussenergie, insbesondere von Windenergie, als für den Betrieb von Elektrolyseuren ein. Ziel ist die Speicherung der Überschussenergie in Wasserstoff. In diesem Zuge fordert sie die gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Baugesetzbuches zu überprüfen mit dem Ziel,
- dass Elektrolyseure hinsichtlich Steuern, Abgaben und Marktregulierung
nicht mehr als Endverbraucher des Stroms behandelt werden - dass bei der Verbindung zwischen Windkraftanlagen und Elektrolyseuren die
direkte Stromverbindung maßgeblich ist, nicht die unmittelbare räumliche
Nähe - dass die baulichen Vorschriften für Elektrolyseure, die an Windkraftanlagen
angeschlossen werden, sich stärker an den machbaren technischen
Gegebenheiten orientieren - dass der Verbund zwischen und Elektrolyseuren auch bilanziell hergestellt
werden darf, beispielsweise über Zertifikate. Direkte Koppelungen zwischen
einzelnen Anlagen sollten nicht mehr erforderlich sein.
