Verschrottung von Überschussenergie beenden –Bürokratische Barrieren für die Wasserstoffproduktion abbauen

Die FDP Hessen setzt sich für eine Vereinfachung der Regelung zur Nutzung von Überschussenergie, insbesondere von Windenergie, als für den Betrieb von Elektrolyseuren ein. Ziel ist die Speicherung der Überschussenergie in Wasserstoff. In diesem Zuge fordert sie die gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Baugesetzbuches zu überprüfen mit dem Ziel,

  • dass Elektrolyseure hinsichtlich Steuern, Abgaben und Marktregulierung
    nicht mehr als Endverbraucher des Stroms behandelt werden
  • dass bei der Verbindung zwischen Windkraftanlagen und Elektrolyseuren die
    direkte Stromverbindung maßgeblich ist, nicht die unmittelbare räumliche
    Nähe
  • dass die baulichen Vorschriften für Elektrolyseure, die an Windkraftanlagen
    angeschlossen werden, sich stärker an den machbaren technischen
    Gegebenheiten orientieren
  • dass der Verbund zwischen und Elektrolyseuren auch bilanziell hergestellt
    werden darf, beispielsweise über Zertifikate. Direkte Koppelungen zwischen
    einzelnen Anlagen sollten nicht mehr erforderlich sein.