„Wie es ist, darf es nicht bleiben!“ – Arbeitsamt und Bundesamt für Beschaffung auflösen – Reformen auf dem Weg zu einer leistungsfähigen staatlichen Verwaltung anstoßen

„Wie es ist, darf es nicht bleiben!“ – so lautete unser Wahlaufruf vom 19. September 2021. Marco Buschmann erklärte dazu: „Dies hier ist die Kampfansage der Partei der Freiheit: Der Bürokratismus ist derzeit die größte Gefahr für die Freiheit.“

Unser Land braucht eine Reform der staatlichen Verwaltung. Auch hier muss gelten: Weniger ist mehr. Wir wollen einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und die Freiheit und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger achtet.

Die notwendigen Schritte liegen auf der Hand: Wir wollen die staatlichen Aufgaben kritisch überprüfen und die Verwaltungsstrukturen regelmäßig anpassen. Insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung sind hier längst noch nicht umgesetzt.

Während das Wirtschaftswachstum stagniert und Deutschland den unrühmlichen Titel „Vizeweltmeister“ bei Steuern und Abgaben trägt, wächst der öffentliche Dienst. Die Zahl der Beschäftigten bei Bund, Länder und Kommunen erreicht neue Rekorde. Im Jahr 2010 waren 4,59 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Stichtag 30. Juni 2021 lag die Zahl bei über 5,1 Millionen. 125 600 Beschäftigte mehr als im Vorjahr.

Der Bürokratismus wuchert. Die Öffentliche Verwaltung lähmt nicht sich selbst. Bürgermeister und Landräte beschweren sich über Bürokratie und eine Flut von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die immer häufiger an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Bürger und Unternehmen werden überfordert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst leiden darunter. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Bauamtsmitarbeiterinnen und Bauamtsmitarbeiter, sie alle verbringen zu viel Zeit mit dem Ausfüllen von Formularen und Verfassen von Berichten, statt ihren eigentlichen Aufgaben nachgehen zu können. Das schafft Frust bei allen Beteiligten.

Wir fordern klare Prioritäten für die wichtigen Dinge und schlagen zwei konkrete Reformschritte vor, die helfen Ressourcen zu schaffen und Potentiale zu entfalten.

  1. Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgelöst – Optionskommunen werden zur Regel

Wir sprechen uns für eine Reform der Verwaltungsstrukturen im Bereich des Arbeitsmarktes aus. Doppelstrukturen von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Jobcentern sollen beseitigt werden. Die 2004 angestoßene Strukturreform – mit der Einführung des Optionsmodells – ist konsequent zu Ende zu führen.

Im Bereich des Arbeitsmarktes haben sich die Zeiten grundlegend geändert. Damit muss auch eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen einhergehen:

Obwohl sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 2005 halbiert hat (die Arbeitslosenquote ist von 13 Prozent auf 5,8 Prozent gesunken), hat die Zahl der Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit deutlich zugenommen. Inzwischen sind hier 113.000 Personen beschäftigt, ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent im Vergleich zu 2005. Zu Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit waren es rund 94.000.

In vielen Regionen und Branchen herrscht akuter Fachkräftemangel. Eine staatlich organisierte Vermittlung von Beschäftigten, wie sie früher notwendig gewesen sein mag, ist nicht mehr erforderlich. Arbeitgeber und private Dienstleiter (Arbeitsvermittler) investieren viel Geld, um Beschäftigte zu rekrutieren und weiterzubilden. Die Bedingungen am Arbeitsmarkt sind heute völlig anders als vor 20 Jahren.

Auch die Digitalisierung hat die Voraussetzungen grundlegend verändert. Digitale Jobbörsen, Anzeigen im Internet etc. sorgen längst für eine schnelle und professionelle Vermittlung zwischen Arbeitsplatzangebot und Bewerbern. Einer staatlichen Vermittlung bedarf es hier nicht.

Seit 2004 gibt es das Optionsmodell. Danach können kreisfreie Städte und Landkreise die alleinige Trägerschaft der Leistungen (u.a. „Bürgergeld“) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) übertragen bekommen. In Hessen sind das 16 Landkreise und kreisfreie Städte, die große Mehrheit.

Die in den 2000er Jahren auf den Weg gebrachten Reformen sollen mutig fortgesetzt werden. Doppelstrukturen von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Jobcentern machen keinen Sinn.  Aufgaben der Berufsvorbereitung, Begleitung und Unterstützung sollen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen gebündelt werden, wobei eine interkommunale Zusammenarbeit ausdrücklich möglich sein sollte, die als Schul-, Sozial- und Jugendhilfeträger sowieso in Verantwortung sind. Auch die Auszahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.) kann hier konzentriert werden.

Wir wollen handeln. Wenn nicht jetzt, wann dann?

  1. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird grundlegend umorganisiert, und Artikel 87a und b GG dafür reformiert

Seit Jahren sind die schweren Beschaffungsmängel im Bereich der Bundeswehr bekannt. Die Berichte der Wehrbeauftragten sind voll davon. Heeresinspekteur Alfons Mais erklärte unmittelbar nach Russlands Angriff auf die Ukraine: „…die Bundeswehr, das Heer, das ich führen darf, steht mehr oder weniger blank da.“

Alle Reformversuche der letzten Jahre (u.a. „Task Force Beschaffungsorganisation“) sind gescheitert. Trotzdem beschäftigt die Bundesbehörde 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 116 Dienstorten. Dabei bestehen eklatante Mängel bei der Ausstattung der Bundeswehr. Das betrifft den Zustand der Kasernen und Anlagen, Waffen und Waffensysteme sowie die persönliche Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten. Auch die Transformation der Bundeswehr zu einer digital leistungsfähigen Armee wird nicht mit dieser langsamen und überbürokratisierten Behörde gelingen.

Die Re-Organisation des Beschaffungsamtes und Neuordnung der Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums soll verkrustete Strukturen aufbrechen und den Weg freimachen, um eine agil und effizient arbeitende Behörde zu schaffen, die den sicherheitspolitischen Anforderungen in Zeiten des Krieges in Europa gerecht wird.

Wir wollen handeln. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Beschlossen am 4. Juni 2023 auf dem Landesparteitag in Wetzlar.