Wissenschaftsfreiheit sicherstellen

  1. Der Landesparteitag ist der Überzeugung, dass Wissenschaft nur dann dauerhaft zum maximalen Erkenntnisgewinn führen kann, wenn die Freiheit der Forschung gewährt wird. Deshalb muss es das Ziel staatlich geförderter Forschung an Hochschulen und staatliche Forschungseinrichtungen sein, die Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung, aber auch für alle vom Land geförderten Forschungsprojekte.
  2. Die Wissenschaftsfreiheit steht aktuell unter Druck. Aufgabe der Landesregierung ist, diesem Druck entgegenzuwirken und dazu beizutragen, dass Forscherinnen und Forscher, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, in ihren Fragestellungen und ihren Methoden frei forschen können und sie keine Nachteile erleiden, unabhängig davon, welche Fragen sie stellen und wie ihre Ergebnisse ausfallen, solange sie wissenschaftlichen Qualitätsstandards genügen.
  3. Von Dritten geförderte Forschung (Drittmittel) darf Fragen, nicht jedoch Methoden oder gewünschte Ergebnisse vorgeben. Stammen die Drittmittel aus öffentlichen Haushalten, sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. So ist darauf zu achten, dass Forschungsfragen mit technologischem Hintergrund technologieoffen gestellt werden. Bei Fragen mit (gesellschafts-)politischem Hintergrund ist genau darauf zu achten, dass nicht bereits die Fragestellung die Ergebnisse präjudiziert.
  4. Die Selbstverwaltung der Hochschulen ist ein hohes Gut. Zugleich dürfen politische Positionierungen in Hochschulgremien nicht dazu führen, dass durch das Grundgesetz abgedeckte Forschungsfragen, Methoden oder Positionierungen behindert werden. Gerade eine Heterogenität von Meinungen und Ansätzen innerhalb der Hochschule trägt dazu bei, ihre Fähigkeit zu steigern, neue Ergebnisse zu entwickeln. Deshalb müssen Minderheitenpositionen innerhalb der Hochschule besonders geschützt werden.
  5. Soweit politische Organisationen (Parteien, aber auch NGOs) in Hochschulen Raum gegeben wird, ist streng darauf zu achten, dass alle relevanten politischen Kräfte in einem ausgewogenen Verhältnis Raum eingeräumt bekommen. Eine einseitige Fokussierung auf einen Teil des politischen Spektrums muss unterbleiben.
  6. Um einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aktiv entgegen zu treten, soll im Land Hessen eine Anlaufstelle (Ombudsperson) geschaffen werden, die direkt am Landtag angehängt ist und dem Parlament berichtet. An diese Stelle können sich alle wenden, die sich in Ausübung der Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt sehen, wegen freier Meinungsäußerung benachteiligt werden oder denen die Durchführung einer Veranstaltung aus politischen Gründen untersagt werden. Die Anlaufstelle berichtet regelmäßig dem zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtages über die gemeldeten Vorfälle.