Corona-Hilfen

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor immense Herausforderungen. Als Freie Demokraten stehen wir für die Idee des mündigen Bürgers, der aus Verantwortung für sich und andere auf Zeit auf Teile seiner Freiheit verzichtet. Es steht außer Frage, dass der Schutz von Leben und Gesundheit ganz oben steht. Entsprechend konnten wir die staatlichen Eingriffe mehrheitlich nachvollziehen. Dies bedeutet auch, die Gesundheitsgefährdungen eines anhaltenden Shutdowns möglichst gering zu halten. Es gilt, den Schutz der Gesundheit bestmöglich mit anderen Schutzgütern wie individueller und wirtschaftlicher Freiheit in Einklang zu bringen.

Die Corona-Krise stellt auch für unsere Wirtschaft eine enorme Belastung dar. Um die Folgen der Krise abzumildern, haben wir im Deutschen Bundestag wie auch im Hessischen Landtag milliardenschweren Nachtragshaushalten zugestimmt.

Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen sowie die Positionierung der Freien Demokraten sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt.

1. Corona-Hilfen für die Wirtschaft
2. Bürgerrechte
3. Weitere Hilfen

1. Corona-Hilfen für die Wirtschaft

Maßnahmen des Bundes

Hilfen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

–        Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf bzw. bis zu zehn Beschäftigten können eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro bzw. bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Beantragung erfolgt über die zuständigen Landesbehörden.

–        Grundsicherung

Für Selbstständige werden drei Milliarden Euro für einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung bereitgestellt. Damit die Leistungen schnell ausgezahlt werden können, erfolgt erst nachträglich eine Bedürftigkeitsprüfung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

–        Kredite

Für betroffene Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige werden verschiedene Hilfskredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen für Kredite wurden gelockert. Die KfW übernimmt 80 bis 90 Prozent der Haftung, für die der Bund garantiert. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Hilfen für kleine, mittlere und große Unternehmen

–        Schutzfonds

Ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellt für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern Stabilisierungsinstrumente bereit. Dazu gehören unter anderem Liquiditätsgarantien in Höhe von 400 Milliarden Euro sowie 100 Milliarden Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen.

–        Kredite

Auch für kleine, mittlere und große Unternehmen stellt die KfW einen vereinfachten Zugang zu verschiedenen Hilfskrediten, die sich nach Unternehmensalter und -größe richten, zur Verfügung und übernimmt derzeit 80 bis 90 Prozent der Haftung. Zudem steht mittelständischen Unternehmen, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind und mehr als 10 Beschäftigte aufweisen, ein Schnellkredit zu, bei dem der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken übernimmt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen

–        Anpassung von Steuervorauszahlungen

–        Stundung von Steuerzahlungen

–        Vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

–        Weitere Informationen zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hält die Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen bereit.

Hilfen für Start-ups

–        Für Start-ups gibt es ein Hilfspaket in Höhe von 2 Milliarden Euro, das unter anderem die Finanzierung erleichtern soll.

–        Auf einer Webseite des Bundesministeriums der Finanzen werden die Hilfsprogramme detailliert aufgelistet. Dort finden Sie auch Fragen und Antworten zu den Corona-Maßnahmen.

Forderungen der Freien Demokraten

Dass die Bundesregierung, auch auf unser Drängen hin, Kredite für mittelständische Unternehmen durch eine 100-prozentige Staatshaftung erleichtern möchte, begrüßen wir. Damit insbesondere mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern schnell Zugang zu dringend benötigter Liquidität erhalten, fordern wir Freie Demokraten darüber hinaus eine negative Gewinnsteuer. Anstatt fällige Steuervorauszahlungen von den Konten der Unternehmen abzubuchen, überweisen die Finanzämter eine negative Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer als Liquiditätssoforthilfe. Als Bemessungsgrundlage dient der letzte Steuerbescheid. Weitere Informationen zur negativen Gewinnsteuer finden Sie im Antrag der FDP-Bundestagsfraktion.

Wir Freie Demokraten fordern außerdem, dass Start-up-Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Start-ups mit bis zu zehn Mitarbeitern sollte ein rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gewährt werden. Diese und weitere Forderungen haben die Freien Demokraten im Bundestag in einem Entschließungsantrag vorgebracht.

Video-Statement von Linda Teuteberg

Maßnahmen des Landes Hessen

–        Soforthilfen

  • bis zu   5 Beschäftigte: 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate

Die Anträge zu den Soforthilfen können über eine Online-Plattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Informationen und Anleitungen zur Beantragung der Soforthilfen finden Sie auf der Webseite des RP Kassel.

Fragen und Antworten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Wirtschaftsministeriums.

–        Kredite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen ergänzende Kredite von 3.000 bis 35.000 Euro an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der WIBank. Auch für kleine und mittlere Unternehmen werden Liquiditätshilfen in Form von Krediten in Höhe von bis zu 200.000 Euro angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

–        Bürgschaften

Bei der Bürgschaftsbank Hessen können betroffene Unternehmen erweiterte Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen:

  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro
  • Erhöhung der Bürgschaftsquote auf durchgängig bis zu 80 % für Betriebsmittel
  • Laufzeit der Bürgschaft bis zu 8 Jahren möglich
  • Expressbürgschaften bis zu 250.000 Euro

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bürgschaftsbank Hessen.

Hilfe für Vereine

Für die so genannten „Billigkeitsleistungen“ zur Weiterführung der Vereins- bzw. Verbandsarbeit nach § 53 LHO sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  •  Hessischer Verein und Verband, der nicht von der öffentlichen Hand getragen wird.
  • Nachweis einer nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln zu deckenden finanziellen Belastung des Vereins bzw. eines Verbandes durch Ausgaben wie zum Beispiel Mieten, Betriebskosten Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte.
  • Der Liquiditätsengpass muss dargelegt werden.
  • Es greifen keine anderen Förderungen oder Billigkeitsleistungen, welche die gleichen Schäden wie diese Regelung ausgleichen, und es bestehen keine anderen Ansprüche auf Schadensausgleich.

Hinweise zum Antragsverfahren:

  • Der Antrag ist bei dem jeweils zuständigen Ministerium zu stellen und zwar digital: z.B. corona-vereinshilfe@sport.hessen.de, corona-vereinshilfe@kultur.hessen.de oder corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de (nur in Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch gestellt werden; hierfür bitte das Antragsformular nutzen, zu finden auf www.hessen.de).
  • Der Antrag ist vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB bzw. von der Geschäftsführung der Einrichtung zu unterzeichnen.
  • Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Forderungen der Freien Demokraten in Hessen

Wir Freie Demokraten fordern, dass die Corona-Hilfen für mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verstärkt werden. Besonders wichtig ist außerdem, dass das Land Hessen die Prüfung von Anträgen dezentralisiert. Die derzeitige Bewilligung aller Anträge durch das Regierungspräsidium in Kassel verursacht unnötige Verzögerungen. Stattdessen sollte die Auszahlung von Hilfen über die leistungsstarken hessischen Finanzämter realisiert werden. Darüber hinaus ist es ungerecht, dass Unternehmen, die gut gewirtschaftet oder einen Kredit für Investitionen aufgenommen haben, weniger oder gar keine Soforthilfe erhalten, da durch die Hilfen die von der Corona-Krise verursachten Schäden ausgeglichen werden sollen.

Meldung der Landtagsfraktion

2. Bürgerrechte

Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung

Laut Bund-Länder-Beschluss vom 17. Juni 2020:

  • Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen.
  • Kontakte gering halten und möglichst auf einen konstanten Personenkreis beschränken, Treffen besser im Freien.
  • Großveranstaltungen sind grundsätzlich bis zum 31. Oktober untersagt.

Verordnung Hessen

  • In Hessen gilt eine Maskenpflicht in allen Geschäften sowie im Öffentlichen Nahverkehr. (Ausnahme bilden Kinder bis 6 Jahre).
  • Es dürfen sich bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.
  • Geschäfte dürfen wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfläche. Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig.
  • Die Kindertagesstätten öffnen am 6. Juli wieder vollständig aufnehmen.
  • Der Schulunterricht hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen läuft seit dem 22. Juni wieder der normale Präsenzunterricht. Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder die Schule wieder besuchen.
  • Seit dem 19. Mai beginnt wieder der Präsenzunterricht an Hochschulen.
    Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.
  • Seit dem 15. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten und Biergärten wieder öffnen. Seit dem 28. Mai entfällt die Regel, dass pro 5 Quadratmeter Fläche nur ein Gast erlaubt ist. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen muss aber weiter gewährleistet sein
    Seit dem 22. Juni dürfen Schwimmbäder, Saunen und Badeseen wieder öffnen. Allerdings gelten dort weiter die Abstandsregeln- zwischen Badegästen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleistet sein.
  • Spielbanken und Spielhallen dürfen wieder öffnen – maximal eine Person pro 5 Quadratmeter, Maskenpflicht, geeignete Hygienemaßnahmen, Besucher müssen Daten hinterlassen (Name, Anschrift, Telefonnummer).
  • Hotels, Camping und Ferienwohnungen dürfen seit dem 15. Mai wieder öffnen.
  • Prinzipiell müssen Veranstaltungen  nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Seit dem 22. Juni gilt dafür eine Obergrenze von 250 Menschen. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt.
    Kino, Freilichtkino, (kleinere) Konzerte, Theater, Oper, Ballett, Kabarett u. ä. sind unter strengen Hygieneregeln (siehe Veranstaltungen) erlaubt.
  • Freizeitaktivitäten und Freizeitparks: Unter Einhaltung der Hygieneregeln (siehe Sport) erlaubt.
  • Seit dem 9. Mai dürfen alle Sportarten wieder betrieben werden. Fitnessstudios dürfen seit dem 15. Mai wieder öffnen. Hygieneregeln: Kontaktfreie Bewegung, Mindestabstand von 1,5 Metern, Umkleidekabinen, Duschen- und Waschräume bleiben geschlossen, Zutritt nur unter Vermeidung von Warteschlangen, Risikogruppen müssen besonders geschützt werden. Seit Donnerstag, dem 11. Juni darf wieder mit Kontakt trainiert werden. Allerdings wird die Gruppe auf zehn Personen beschränkt.
  • Theater und andere kulturellen Einrichtungen dürfen seit dem 15. Mai wieder öffnen.
    Casinos, Wettbüros und Spielhallen dürfen seit dem 15. Mai wieder öffnen.
  • Sonnenstudios, Nagelstudios, Barbiere, Kosmetikstudios, etc. dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Gottesdienste dürfen unter Auflagen bundesweit wieder stattfinden.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen

Forderungen der Freien Demokraten

Wir Freie Demokraten unterstützen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung, die zur Eindämmung des Virus und zum Schutz der Menschen getroffen wurden. Sie sind in dieser Ausnahmesituation verhältnismäßig und notwendig. Dabei steht für und außer Frage, dass diese Maßnahmen befristet sein und fortlaufend auf ihre Notwenigkeit überprüft werden müssen. Obwohl es noch zu früh ist, um die Frage nach der Dauer der Beschränkungen zu beantworten, verstehen wir es als unsere Pflicht, schon jetzt Konzepte, Kriterien und Instrumente zu deren Aufhebung zu diskutieren.

3. Weitere Hilfen

Corona-Verdacht
116 117 oder ihren Hausarzt
Unabhängige Patientenberatung: 0800 011 77 22

Allgemeine Fragen zur Corona-Pandemie
Infotelefon des Bundesgesundheitsministerium
030 346465100
Mo – Do von 8.00 bis 18.00 Uhr und Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr

Wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
030 18 615 1515
Mo – Fr von 9.00 bis 17.00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und Sie aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind und dadurch die Arbeitszeiten im Betrieb verkürzen müssen.
Einen Überblick über die Antragsmodalitäten und -voraussetzungen sowie Informationen zur Grundsicherung in der Corona-Krise finden Sie bei der Arbeitsagentur. Bei der Arbeitgeberhotline der Bundesagentur für Arbeit (0800 45555 20) können Sie sich vorab informieren.

Grundsicherung
Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden. Wie sie den Antrag bei ihrem Jobcenter vor Ort beantragen können, finden Sie hier.

Verdienstausfälle
Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbstständige und Freiberufler. Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Die Beantragung können sie hier digital durchführen. Nicht für alle Beschäftigte ist das Arbeiten von Zuhause möglich. Da Kitas und Schulen behördlich geschlossen sind, können derzeit viele Beschäftigte ihrer Arbeit nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Mögliche Lohnausfälle aufgrund von Betreuung von Kindern unter 12 Jahren werden Ihnen zu weiten Teilen ausgeglichen. Die Auszahlung übernimmt Ihr Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Psychische Fragen
Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Elterntelefon 0800 111 0550
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche 116 111
Silbertelefon für ältere Menschen 116 111

Reisen
Hotline des Auswärtigen Amts
030 5000 3000

Landwirtschaft
Landwirtschaft 030 311 606 150
Ernährungswirtschaft 030 311 606 154
Verbraucher 030 311 6060 158
Mo – So von 9.00 bis 21.00 Uhr