Eine liberale Innenpolitik in einem liberalen Hessen

Zurück zum Kapitel

Selbstbestimmt in Freiheit und Sicherheit leben

Wir wollen, dass die Menschen selbstbestimmt in Freiheit und ohne Angst leben können. Dafür brauchen wir einen Rechtsstaat in guter Verfassung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat überall gilt, sich zu verteidigen weiß und in jedem Winkel unseres Landes auch durchgesetzt wird. Es ist eine „Kultur um der Freiheit willen“, welche die Grundlage unseres Zusammenlebens darstellt. Diese Freiheitskultur unserer offenen Gesellschaft wird bedroht wie selten: von internationalem Terrorismus, organisierter Kriminalität und den Ewiggestrigen an den politischen Rändern.

Nach oben

Mehr Stellen und bessere Ausstattung für die Polizei

Mit 1.500 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten (bis 2027) fordern wir eine starke Präsenz der hessischen Polizei. Denn das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wird nicht allein durch die abstrakte Bedrohung durch den Terror, sondern ganz besonders durch Alltagskriminalität wie Diebstähle, Körperverletzungen oder Wohnungseinbrüche erschüttert. Um dem entgegenzuwirken, wollen wir auch das Programm „Schutzmann vor Ort“ weiter ausbauen.

Wir stehen dafür ein, dass sich unsere Polizeivollzugskräfte auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Bestehende Dokumentationspflichten sind kritisch zu prüfen und auf das zu reduzieren, was rechtsstaatlich notwendig und geboten ist. Wir wollen die Zahl der Polizeiverwaltungsangestellten erhöhen, die sich um administrative Tätigkeiten wie Schreibarbeiten und Datenverarbeitung kümmern.

Nach oben

Strukturreformen bei der Polizei angehen

Die Zusammenlegungen von Ausbildungsstellen (HfPV/Polizeiakademie), Revieren sowie Dienstleistungseinheiten (Kurierdienste, Druckereien) müssen geprüft sowie Kooperationen (Wasserschutzpolizei) ausgeweitet werden.

Im Bereich des freiwilligen Polizeidienstes fordern wir eine kritische Evaluation insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Voraussetzungen für eine Übernahme in den freiwilligen Polizeidienst sowie auf dessen Einsatzfelder.

Zudem sollen Aufgaben an die Ordnungsämter übertragen werden, wo dies möglich ist. Hoheitliche Aufgaben dürfen jedoch nicht privatisiert werden.

Nach oben

Polizeifachkräfte gewinnen – Attraktivität des Polizeidienstes steigern

In Zukunft müssen für den Polizeidienst weiterhin verantwortungsbewusste und qualifizierte Anwärter gewonnen werden. Dies funktioniert nur, indem der Polizeiberuf wirtschaftlich attraktiv gehalten wird und innerhalb der Polizei bei entsprechender Leistung Aufstiegs- und Weiterentwicklungschancen geschaffen werden. Gut ausgebildeten Realschülern soll der berufliche Einstieg in den hessischen Polizeidienst wieder ermöglicht werden. Wir wollen deshalb das neue Berufsbild von Polizeiverwaltungsassistenten schaffen und über diesen Einstieg und eine Weiterqualifikation mit Fachhochschulreife den Aufstieg in den Polizeivollzugsdienst ermöglichen. Auch in Zukunft muss gewährleistet bleiben, dass Polizeianwärter dem physischen, vor allem aber dem psychischen Druck, der sie im Dienst erwartet, gewachsen sind. Echte berufliche Aufstiegschancen innerhalb des Polizeidienstes sowie die bessere Abbildung besonderer Qualifikationen, Erfahrungen und Tätigkeiten im Rahmen des Besoldungsrechtes sind Teil unserer Agenda. Daher fordern wir auch eine grundsätzliche Neuordnung der Laufbahnen, um zum Beispiel die Schaffung von Funktionsstellen für spezifische Themen (etwa im Bereich der Herausforderungen der Digitalisierung) zu erleichtern.

Nach oben

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Wir möchten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten in Hessen einführen. Dies soll ebenfalls zum Anlass genommen werden, das Zulagensystem insgesamt zu überarbeiten.

Nach oben

Digitalisierungsoffensive Polizei

Wir fordern eine Digitalisierungsoffensive innerhalb der hessischen Polizei. Dies ist nicht nur notwendig, um mit den allgemeinen Digitalisierungsentwicklungen Schritt zu halten, es ist auch ein wichtiger Baustein, den Polizeidienst als modernen Beruf an einem modernen Arbeitsplatz attraktiv darzustellen. Beispielsweise bedarf es mit Blick auf die fortschreitende Spezialisierung von Tätern (im digitalen Bereich) ebenso hochspezialisierter Kräfte seitens der Polizei.

Wir sehen es angesichts des erheblichen Anstiegs der Cyberkriminalität für zwingend notwendig an, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) sowie die Cybersecurity-Forschung (bspw. im Rahmen des Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) mit Hilfe des LOEWE-Programms) weiter zu stärken. Außerdem soll jeder Streifenwagen mit mobilen Geräten sowie polizeispezifischen Softwareapplikationen (Apps) ausgestattet werden, sodass Polizeivollzugskräfte jederzeit im Einsatz auf alle vorliegenden Informationen zurückgreifen und Vorgänge sofort digital dokumentieren können. Ein Stellenabbau kommt vor diesem Hintergrund weder in der Polizeiverwaltung noch beim Polizeivollzugsdienst in Frage. Da es innerhalb der bestehenden Besoldungsordnung nicht immer gelingen wird, Experten für besondere technische oder auch wirtschaftskriminologische Zusammenhänge zu finden, wollen wir die Möglichkeiten ausweiten, externe „Hilfskräfte“ bspw. zur Auswertung von Daten oder Finanzströmen hinzuzuziehen.

Soweit es mit den dienstlichen Anforderungen in Einklang zu bringen ist, möchten wir auch im Polizeidienst die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens vorantreiben.

Nach oben

Ausstattung verbessern

Wir unterstützen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der sachlichen Ausstattung und der Einsatzmittel der Polizei. Wir fordern, dass die Nutzung von Tasern bereits im Rahmen der Ausbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte verpflichtend wird. Darüber hinaus sollen regelmäßig Schulungen hinsichtlich der Nutzung von dieser stattfinden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Polizeiwagen ein Taser als Ausstattung gegeben ist.

Wir verurteilen Pläne zur Verwendung von Staatstrojanern, Massenüberwachung privater Kommunikation sowie Durchsuchungen privater Cloudinhalte aufs Schärfste.
Die Nutzung von predictive policing beobachten wir kritisch, die Nutzung muss datenschutzkonform sein und lediglich als Hilfsmittel für Polizisten dienen. Deswegen wollen wir die weitere Entwicklung in diesem Gebiet kritisch begleiten. Wir versprechen uns hiervon neue Ansätze, um insbesondere die Einbruchskriminalität in Hessen einzudämmen. Wir werden dabei konstruktiv-kritisch im Auge behalten, ob und gegebenenfalls inwieweit hierdurch in Freiheitsrechte eingegriffen würde. Eine Ausweitung der aktuell möglichen technischen Überwachung lehnt die FDP ab. Angewendete Überwachungen sind unabhängig wissenschaftlich zu evaluieren. Die FDP fordert eine jährliche Überwachungsgesamtrechnung für Hessen, in der alle durchgeführten Überwachungen der Telekommunikation, Online-Durchsuchungen und installierte Videoüberwachungen und daraus resultierende Ermittlungserfolge summarisch aufgeführt sind.

Nach oben

DNA-Analyse

Wir befürworten eine Ausweitung der DNA-Analyse auch auf äußere Merkmale wie Haar, Augen und Hautfarbe sowie Herkunft bei schwersten Straftaten wie z. B. Mord, Totschlag und schweren Sexualdelikten. Hierdurch können zum einen schnellere Fahndungserfolge erreicht werden, zum anderen geraten Unschuldige nicht mehr (so leicht) ins Visier der Ermittler.

Nach oben

Zeitgemäßes Verfassungsschutzgesetz für Hessen

Wir werden ein modernes Verfassungsschutzgesetz vorlegen, welches die Stellungnahme der überparteilichen Expertenkommission in Hessen umfassend aufnimmt und umsetzt. Inhaltlich gehört hierzu insbesondere die Erweiterung und Verbesserung parlamentarischer Kontrolle durch Ausweitung der Befugnisse und Möglichkeiten der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz („PKV“), insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vorzuladen und eigene Ermittlungen anzustoßen. Dazu gehört auch das Recht für Angehörige des Landesamtes für Verfassungsschutz, sich in dienstlichen Angelegenheiten direkt an die Kontrollkommission zu wenden („Whistleblowerregelung“).

Ausbildungsstandards müssen sich in Zukunft klar an den Vorgaben des Bundesgesetzes orientieren. Außerdem muss den Mitgliedern der Kontrollkommission das Recht eingeräumt werden, Mitarbeiter zu ihrer Arbeit hinzuzuziehen und sich vertraulich mit ihrem Fraktionsvorsitzenden auszutauschen.

Nach oben

Brand- und Katastrophenschutz

Durch die weitestgehend ehrenamtliche Struktur im Brand- und Katastrophenschutz übernehmen die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens große Verantwortung und Aufgaben, die als Gefahrenabwehr originär in die Zuständigkeit des Staates fallen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass hierfür zumindest die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie die Grundlage für einen möglichst gefahrlosen Einsatz bilden. Dies bedeutet im Einzelnen: Erleichterungen für den Feuerwehrführerschein, flexible Einsatzmöglichkeiten auch für nur noch beschränkt einsatztaugliche Kräfte, eine moderne Ausstattung der Landesfeuerwehrschule und die Bereitstellung von Schulungsmöglichkeiten (bspw. für Einsatzfahrzeugführer) in Zusammenarbeit mit den hessischen Berufsfeuerwehren und der hessischen Polizei.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berichtspflichten der Feuerwehr gegenüber dem hessischen Ministerium des Innern minimiert werden, um von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Feuerwehren bei Unfällen künftig wieder rechtssicher auch komplexe Warneinrichtungen mit verkehrsleitenden Funktionen verwenden dürfen, die Kommunen hinreichend unterstützt werden und die Koordinierung verbessert wird.

Die für die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren geltenden Altersgrenzen wollen wir flexibilisieren, um körperlich sowie geistig fitte Engagierte nicht gegen ihren Willen aus dem Ehrenamt zu entlassen und die Freiwilligen Feuerwehren insbesondere im ländlichen Raum zu stärken.

Die Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie der Errichtung von Gebäuden für künftig geplante Geräte wollen wir ausbauen. Dabei wollen wir besonders die überörtliche gemeinsame Beschaffung von einheitlichem Gerät unterstützen.

Nach oben

Freiheitliches Versammlungsrecht

Ein Versammlungsrecht, das den Namen Freiheit im Titel verdient hat, garantieren nur die Freien Demokraten. Wir wollen keine staatlich orchestrierte Versammlungsfreiheit, sondern einen möglichst staatsfreien Raum zur Meinungsbildung gewährleisten. Freie Versammlungen und Diskurse stärken den Staat und gefährden ihn nicht. Wir sind gegen präventive Videoaufzeichnungen und verdeckte Polizisten auf Versammlungen, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

Wir Freie Demokraten stehen für ein freiheitsorientiertes Versammlungsrecht ein, das auch die Freiheit und Rechtsgüter Dritter respektiert. Die schikanöse Störung und andauernde Gefährdung von Rechtsgütern anderer sind nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Wir wollen prüfen, ob Versammlungen an bestimmten Orten, die stets Rechtsgüter anderer erheblich gefährden, wie auf Autobahnen oder unmittelbar vor Schwangerschaftskonfliktberatungen, gesetzlich verhindert werden können.

Nach oben

Videoüberwachung an neuralgischen Punkten

Wir setzen uns entschieden gegen anlasslose und flächendeckende Videoüberwachung ein.
Sie stellt keinen Ersatz für die Präsenz von Polizeikräften vor Ort dar.

Nur vereinzelt können Überwachungskameras an neuralgischen Punkten einen ausreichenden Beitrag zur Aufklärung von Kriminalität liefern. Deshalb bedarf es einer sehr genauen Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Aufnahmen müssen – sollten sie keine strafrechtlichen Inhalte enthalten – nach gewisser Zeit (bspw. maximal 48 Stunden) durch das Überschreiben der Aufnahmen sicher gelöscht werden.

Nach oben

Landesgesetzliche Regelung zur Waffenverbotszone

Wir möchten eine klare landesgesetzliche Regelung schaffen, die konkret definiert, unter welchen Bedingungen Waffenverbotszonen an welchen Orten eingerichtet werden können und welche „Waffen“ hiervon erfasst werden. Dies sorgt zum einen für Rechtssicherheit der Kommunen und beugt zugleich unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor.

Nach oben

Statistische Erfassung der Kriminalitätsentwicklung

Die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt erste Anhaltspunkte über die Entwicklung von Straftaten in Hessen. Jedoch können darin nur solche Taten Berücksichtigung finden, die der Polizei auch bekannt werden. Um frühzeitig durch politische Maßnahmen negativen Veränderungen der Kriminalitätsstruktur begegnen und entsprechende Maßnahmen verlässlich evaluieren zu können, ist es jedoch zwingend nötig, ein verlässlicheres Bild über die tatsächliche Kriminalität in Hessen zu erhalten. Hierzu soll ergänzend zur PKS in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Dunkelfeldstudie als Längsschnittstudie durchgeführt werden. Dabei ist die Kooperation mit den hessischen Hochschulen und Universitäten zu forcieren.

Nach oben

Extremismus jedweder Art konsequent begegnen

Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen. Sowohl bei der Präventionsarbeit als auch bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten darf es keinen Unterschied machen, welche radikale Weltanschauung zugrunde liegt. Das beste Mittel dagegen ist, das Abgleiten in Extremismus von vornherein zu verhindern. Hierzu setzen wir auf den intensiven Dialog mit allen Vertretern der entsprechenden Verbände, Vereine und Gruppierungen. Die erfolgreiche Arbeit des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) im Bereich der Deradikalisierung und Prävention gegen Rechtsextremismus werden wir auf dem derzeitigen hohen Niveau fortsetzen. Deradikalisierungs- und Präventionsprogramme in Zusammenarbeit mit dem Violence Prevention Network (VPN) werden wir auch weiterhin im bestehenden Rahmen unterstützen und prüfen, inwieweit diese weiter ausgebaut werden müssen und können.

Wir verurteilen jede Form von psychischer oder physischer Gewalt gegen Gruppen oder Einzelpersonen, die ihrer Identität in der Öffentlichkeit Ausdruck verleihen. Solange irgendeine jüdische Einrichtung in diesem Land unter Polizeischutz stehen muss, so lange ist die Arbeit bei der entschiedenen Bekämpfung von allen Formen des Antisemitismus nicht erledigt. Der wachsende Antisemitismus muss durch Präventions- und Aufklärungsprogramme ebenso bekämpft werden wie durch eine konsequente Strafverfolgung; es gibt keine Toleranz gegenüber Antisemitismus. Als besondere Form des Antisemitismus verurteilen wir auch den Ansatz, den Staat Israel und seine Institutionen zu dämonisieren, zu delegitimieren oder auf Basis von Maßstäben anzugreifen, die so an keinen anderen Staat dieser Welt angelegt werden. Unsere Freundschaft zum jüdischen Staat Israel und unser Einstehen für die Legitimität seiner Existenz in gesicherten Grenzen sind für uns unverhandelbare Staatsräson. Wir dulden es nicht, wenn dieses in Wort oder Tat angezweifelt wird.

Wir wollen die Implementierung folgender Maßnahmen prüfen: Spezialzuständigkeit bei Polizeibehörden für den Bereich des Rechtsextremismus; Stärkung der Staatsschutzabteilungen bei der Polizei und entsprechende Sonderzuständigkeiten bei Staatsanwaltschaften; standardmäßige Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des SÜG 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes bei Neueinstellungen von Polizeibeamtinnen und -beamten; Stellenaufwuchs in den Sicherheitsbehörden (insbesondere beim LfV) – dieser soll auch dafür genutzt werden, die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden zu stärken; Erweiterung von Sicherheitsvorkehrungen an Synagogen und Moscheen; effizientere Entwaffnung gewaltbereiter Rechtsextremisten, insbesondere auch der sog. „Reichsbürger“ (allein die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene muss zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen); zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für ein spezifisches Programm gegen Linksextremismus. Insgesamt sind die bestehenden Programme gegen Extremismus auch vor dem Hintergrund gewaltgeneigter Protestformen im Bereich Klimaschutz zu evaluieren.

Nach oben

Höhere Gebühren für Polizeieinsätze

Rechtswidrige Protestformen wie die Straßenblockaden der Klimakleber stören nicht nur die Freiheit aller. Die mutwillig provozierten Polizeieinsätze sind auch teuer. Die Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat, werden durch die bislang erhobenen Gebühren nicht ausreichend gedeckt. Neue Protestformen erfordern teils beachtlichen Aufwand der Polizei, wie etwa das Herausfräsen von Händen, die mit speziellem Kleber an Straßenbeton geklebt werden. Wir Freie Demokraten werden das Kostenrecht überarbeiten und die entsprechenden Gebühren erhöhen, damit Kostendeckung gewährleistet wird.

Nach oben

Gefährderüberwachung mittels elektronischer Fußfessel

Wir wollen eine gesetzliche Grundlage im hessischen Polizeirecht schaffen, durch die eine Überwachung von identifizierten Gefährdern mittels elektronischer Fußfessel zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch richterliche Anordnung möglich wird. Die elektronische Fußfessel kann als ergänzendes sicherheitspolitisches Instrument einen erheblichen Sicherheitsbeitrag leisten. Darüber hinaus stellt der Einsatz der elektronischen Fußfessel gegenüber der Überwachung durch Beamte „auf Schritt und Tritt“ einen geringeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.

Nach oben

Sicherheit bei Großveranstaltungen

Das Gewaltmonopol in unserer Rechtsordnung liegt allein beim Staat. Dies gilt auch für Großveranstaltungen. Wir sprechen uns daher gegen die Kostenbeteiligung von Veranstaltern oder Vereinen an Polizeieinsätzen aus. Stattdessen sollten die unmittelbaren Störer im Zusammenwirken mit den Vereinen und den Fangruppierungen stärker in den Blick und für entstandene Kosten in Anspruch genommen werden. Hier muss der Rechtsstaat einerseits friedliche Fans schützen und andererseits klarmachen, dass Gewalt weder bei Fußballspielen noch auf anderen Großveranstaltungen etwas zu suchen hat. „Fankultur“ legitimiert keine Gewalt. Die Begrenzung der Rechte von Gästefans bei Auswärtsspielen, etwa durch vorgeschriebene Anreisewege oder -mittel, ist kein probates Mittel, um gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern, und schränkt überdies die allgemeine Handlungsfreiheit unbescholtener Fans in unverhältnismäßiger Weise ein.

Nach oben

Enquete-Kommission zur Demokratiestärkung und Extremismusbekämpfung

Hessen war in den letzten Jahren immer wieder im Fokus aufgrund von extremistischen Anschlägen, beispielsweise dem Mord an Dr. Walter Lübcke oder dem Attentat in Hanau. Die furchtbaren Taten dürfen nicht instrumentalisiert werden und es gilt ein Klima aus Hass, Vorurteilen und Angst zu verhindern. Die Geschehnisse zeigen jedoch, dass es hinsichtlich der Bekämpfung von Rechtsextremismus einen großen Handlungsbedarf gibt – er ist eine ständige Bedrohung unserer offenen und freien Gesellschaft und muss daher stärker in den Fokus der Politik und der Sicherheitsbehörden gelangen. Wir setzen uns daher für die Gründung einer Enquete-Kommission ein, die eine Analyse der bestehenden Angebote zur Bekämpfung von Extremismus vornimmt.

Nach oben