Medienpolitik

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Erhalt und der Zukunftsfähigkeit des Hessischen Rundfunks als Teil einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft. Integraler und unverzichtbarer Bestandteil dieser Rundfunklandschaft ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als ein der freiheitlichen Demokratie dienender Rundfunk, der der Meinungsvielfalt, der Unabhängigkeit, der Wahrheit und der Ausgewogenheit der Berichterstattung verpflichtet ist. Bei aller Kritik an manchen Programmauswüchsen und journalistischen Fehltritten auch im öffentlich-rechtlichen Bereich steht für uns fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar für eine dauerhafte Gewährleistung solcher Informationsbereitstellung ist.

In der seit ihrer Gründung im Wesentlichen unveränderten öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft erfüllen ARD und ZDF parallel den nationalen Rundfunkauftrag. Dieses Parallelangebot ist heute nicht mehr erforderlich. Deshalb soll künftig zwischen dem nationalen und dem regional ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag differenziert werden. Dabei bleibt der Hessische Rundfunk verantwortlich für das regionale Angebot in seinem Sendegebiet. Der nationale Rundfunkauftrag aber soll künftig durch Veranstaltung nur eines nationalen Rundfunkangebotes für das gesamte Bundesgebiet erfüllt werden. Deshalb wollen wir aus ARD und ZDF eine Rundfunkanstalt zur Erfüllung des überregionalen Rundfunkauftrags schaffen.

Wir erwarten insbesondere vom Hessischen Rundfunk, in Eigenverantwortung seine Programme im Sinne des Rundfunkauftrages zu straffen. Zu den Kernaufgaben gehören Angebote aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung, Kultur und – im Rahmen des besonderen Rundfunkauftrags – auch Unterhaltung. In Ausgestaltung der diesbezüglichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes soll der Bereich der Unterhaltung auch weiterhin unter 20 Prozent der Programmausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben und maximal 20 Prozent der Sendezeit beanspruchen.

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Rundfunkorchester

Essenzieller Bestandteil des kulturellen Angebots in Hessen sind das hr-Sinfonieorchester und die hr-Bigband. Diese Klangkörper haben eine lange Tradition in der Kulturlandschaft und erweitern insbesondere die hessische Kultur- und Musiklandschaft auf hohem Niveau. Sie erfüllen durch ihre intensive Arbeit im Bereich der Pädagogik, Schul- und Jugendarbeit und durch ihre öffentlichen Auftritte eine besondere Rolle in unserer Gesellschaft und haben eine wichtige Rolle bei der kulturellen Entwicklung und dem Ausbau des Tourismus im ländlichen Raum. Im Rahmen der Reform des Rundfunks fordern die Freien Demokraten, diese Klangkörper entsprechend ihrer Bedeutung für Hessen in eine öffentlich-rechtliche Stiftung unter finanzieller Beteiligung sowohl des Landes Hessen wie auch des Hessischen Rundfunks zu überführen und damit dauerhaft zu sichern.

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Rundfunkfinanzierung

Zur Gewährleistung der Erfüllung des Rundfunkauftrages müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine angemessene finanzielle Ausstattung erhalten. Gleichzeitig streben wir eine langfristige und spürbare Entlastung der Beitragszahler an. Ziel ist ein moderner und bezahlbarer öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Deshalb verlangen wir, dass alle Potenziale zur Kosteneinsparung genutzt werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ebenso können Rationalisierungseffekte durch technische Neuerungen dazu beitragen. Auch der Hessische Rundfunk muss noch stärker als bisher mit anderen Rundfunkanstalten kooperieren, um unnötige programmliche Doppelangebote zu vermeiden und vorhandene Infrastruktur in jedem Bereich optimal zu nutzen.

Der Finanzbedarf des Hessischen Rundfunks wird heute in hohem und das Gesamtbild verfälschendem Umfang durch unverantwortliche, teils Jahrzehnte zurückreichende Versorgungszusagen geprägt, die durch die veränderten gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften und das zwischenzeitlich katastrophale Zinsniveau in den letzten Jahren ungeahnte Dimensionen erreicht haben. Das in den letzten Jahren regelmäßig positive operative Jahresergebnis des Hessischen Rundfunks wird unter Einbeziehung dieser Versorgungslasten in von Jahr zu Jahr höherem Umfang defizitär. Die FDP fordert deshalb, die Rentenaltlasten einschließlich der zugehörigen, tatsächlich angesammelten Rücklagen unverzüglich in eine „Renten-Bad-Bank“ auszulagern. Dabei ist sicherzustellen, dass keinerlei finanzielle Lasten und Risiken hieraus auf die allgemeinen öffentlichen Haushalte, also auf die Gemeinschaft der Steuerzahler, abgewälzt werden können.

Für die Zukunft gilt die Vorgabe, dass der Anteil für Personalkosten und Versorgungsvorsorge bei maximal 30 Prozent des Gesamtbudgets des Hessischen Rundfunks liegen darf. Altersvorsorgebeiträge sind also aus diesem Budgetanteil zu leisten und sollen in rechtlich selbstständige, nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeitende Versorgungseinrichtungen fließen. Sie müssen sich an den allgemein üblichen Maßstäben orientieren.

Für die Zukunft halten wir mit Blick auf vorstehende Vorschläge und insbesondere die Herauslösung der alten Versorgungslasten weitere Erhöhungen des Rundfunkbeitrages für nicht erforderlich. Vielmehr ist eine spürbare Beitragssenkung anzustreben.

Den Beitragsservice (früher GEZ) wollen wir abschaffen und den Rundfunkbeitrag durch die Finanzämter einziehen. Damit würden die enorm hohen Kosten der Einzugsbürokratie gesenkt und die nach wie vor bestehenden Verunsicherungen bei Fragen des Datenschutzes beendet.

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Privater Rundfunk

Es muss sichergestellt werden, dass privaten Sendern ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen, damit sie ihren Wettbewerb fortsetzen und intensivieren können. Wir Freie Demokraten unterstützen weiterhin lokale und regionale private Radioveranstalter. Wir wollen den in Hessen aktiven privaten Anbietern neben den bislang etablierten Veranstaltern zusätzliche Expansionsmöglichkeiten geben. Auch deshalb fordern wir, dass das überholte System der Rundfunklizenzen durch eine Anzeigepflicht bei den zuständigen Landesmedienanstalten ersetzt und damit an das digitale Zeitalter angepasst wird.

Kommerzielles wie nichtkommerzielles Live-Streaming wollen wir generell von einer Rundfunklizenz befreien. Das hessische Privatrundfunkgesetz ist zu reformieren, dass es der digitalen Entwicklung gerecht wird. Bürokratische Fesseln aus dem analogen Zeitalter wollen wir lösen und damit die Zukunfts- und Entwicklungschancen für Presse, Medien und private Sender verbessern.

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