Änderung des Bundeswaldgesetzes

15.12.2016

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte bezüglich der Änderung des Bundeswaldgesetzes erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP Hessen, Moritz Promny: „CDU und SPD planen mit der Gesetzesänderung einen eindeutigen Verstoß gegen das Kartellrecht: Denn obwohl öffentliche Unternehmen an das Kartellrecht gebunden sind, sieht das schwarz-rote Gesetz eine kartellrechtliche Ausnahme für staatliche Forstverwaltungen vor. Für die Freien Demokraten ist eine derartige unzulässige Privilegierung von staatlichen Unternehmen nicht hinnehmbar. Insbesondere private und kommunale Forstbetriebe sowie forstliche Dienstleistungsunternehmen werden die Leidtragenden sein, da sie im unmittelbaren Wettbewerb mit den mächtigen Landesforstverwaltungen benachteiligt werden. Da die geplanten Änderungen gerade auch im waldreichen Hessen massive Wettbewerbseingriffe zur Folge hätten, lehnen wir das unnötige und mittelstandfeindliche Gesetz mit Nachdruck ab und fordern die hessische Landesregierung auf, eine Initiative zu starten, um die drohende Ungleichbehandlung zu unterbinden. Denn Union und Grüne müssen sich der negativen Auswirkungen der neuen Regelung bewusst sein, da das Gesetz auch in Hessen potentiell Arbeitsplätze bedroht und für Verbraucher weniger Auswahl und Transparenz bedeutet.“

Weiter erklärte Promny:

„Bedauerlicherweise scheinen CDU und SPD die offensichtlichen negativen Folgen für den Wettbewerb einfach auszublenden. Fest steht jedoch, dass eine Freistellung vom Kartellverbot den staatlichen Forstverwaltungen die Möglichkeit verschafft, Menge, Qualität und Preis des zu vermarktenden Holzes einseitig festzulegen. Da private und kommunale Anbieter somit nur sehr geringe Chancen haben, sich auf dem Markt zu behaupten, verstößt der Gesetzesentwurf klar gegen elementare Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Zudem kritisieren wir, dass die geplante Änderung im „Schnelldurchlauf“ und auf der falschen politischen Ebene erfolgt ist: Wir sind der Meinung, dass die Landesparlamente hätten einbezogen werden müssen, da die Mehrzahl der Bundesländer bereits den Umgang mit entsprechenden Dienstleistungen ohnehin auf unterschiedliche Weise handhaben.

Die Große Koalition will mit dem Bundeswaldgesetz in einen Bereich eingreifen, der überhaupt keiner weiteren staatlichen Regelung bedarf. So ist das Angebot an fortwirtschaftlichen Dienstleistungen in den meisten Bundesländern seit vielen Jahren privatwirtschaftlich organisiert und der Wettbewerb funktioniert reibungslos. Auch der massive Widerspruch seitens Fachverbände beispielsweise der Waldeigentümer und Forstsachverständige, die ebenfalls erhebliche rechtliche und wettbewerbspolitische Bedenken äußern, scheint bei Union und SPD auf taube Ohren zu stoßen. Dabei ist der Beschluss des Bundeskartellamts, das in einem sehr vergleichbaren Fall gegen das Land Baden-Württemberg entschieden hatte, ein eindeutiges Indiz, dass sich die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Holzweg befindet.“