Gescheitertes NPD-Verbot folgerichtig und erwartbar
Anlässlich des Scheiterns des NPD-Verbotsantrages vor dem Bundesverfassungsgericht erklärten der ehemalige Staatsminister Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn und der Vorsitzende der FDP Hessen Dr. Stefan Ruppert: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenso folgerichtig wie – zumindest für uns – erwartbar. Es stand auch für uns nie in Zweifel, dass die NPD sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung betätigt. Sie ist schlicht und ergreifend aber viel zu unbedeutend, als dass ihre demokratiefeindlichen Ideen auch nur im Ansatz unseren Rechtsstaat gefährden könnten. Das heißt nicht, dass unsere Gesellschaft rechtsextremen Gesinnungen nicht entschieden entgegentreten müsste – Verbote waren, sind und bleiben hierfür jedoch der falsche Weg!“
Dr. h.c. Hahn weiter:
„Auch wenn wir Freie Demokraten uns als einzige eben aus diesen Gründen stets gegen das erneute Verbotsverfahren ausgesprochen und dafür gesorgt haben, dass Hessen bei der Beschlussfassung im Bundesrat nicht für den Antrag stimmt, ist für uns kein Tag zum Jubeln. Denn natürlich sind die völkisch-rassistischen Überzeugungen der NPD gerade für eine freiheitliche Partei nur äußerst schwer zu ertragen. Dennoch muss eine starke Demokratie auch das aushalten.“
Dr. Ruppert ergänzte:
„Zuletzt war es auch äußerst naiv zu glauben, ein Verbotsverfahren hätte auf die Gesinnung der betroffenen irgendeinen Effekt. Meinungen - die, die uns nicht gefallen oder aber sich durch besondere Dummheit auszeichnen, wie im Fall der NPD und ihrer Anhänger – lassen sich eben nicht verbieten. Im Gegenteil hat dieses erneute gescheiterte Verfahren nicht nur den Effekt, dass diese Splitterpartei völlig unverdient öffentliche Aufmerksamkeit erhält – sie kann sich nun auf das Urteil und den vermeintlichen Stempel der rechtsstaatlichen Unbedenklichkeit berufen. Diese – unfreiwillige – Unterstützung haben nunmehr die zu verantworten, die dieses Verfahren unbedingt wollten.“