Gemeindefusionen als Zukunftsmodell

Foto von Dr. Stefan Ruppert
04.12.2015

Anlässlich der Machbarkeitsstudie der Stadt Beerfelden und ihrer Nachbargemeinden Rothenberg, Sensbachtal und Hesseneck bezüglich einer Fusion der vier Odenwald-Gemeinden erklärte der Vorsitzende der FDP Hessen, Dr. Stefan RUPPERT: „Die Freien Demokraten unterstützen den Entschluss der Gemeinden sich zusammenzuschließen, da sich die Kommunen auf diese Weise einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen können. Mit der Fusion reagieren die vier Gemeinden zukunftsorientiert auf die Effekte des demographischen Wandels im ländlichen Raum und mildern die steigenden Aufwendungen für Verwaltung und Infrastruktur bei gleichzeitig sinkenden Einwohnerzahlen auf diese Weise ab. Auch wenn in der Vergangenheit derartige Bestrebungen anderer Kommunen in Hessen am Votum der Bürger gescheitert sind, halten wir die freiwillige Zusammenlegung von kleineren Gemeinden prinzipiell aus Gründen der Kosteneffizienz für ein funktionierendes Zukunftsmodell.“

Weiter erklärte Dr. Ruppert:

„Die vier Odenwald-Gemeinden gehen damit genau den Weg, den sich die hessischen Freidemokraten auch für die Landkreise in unserem Land wünschen: So hat die FDP-Fraktion im Landtag die Landesregierung bereits im Frühjahr diesen Jahres aufgefordert, die Möglichkeit für freiwillige Zusammenlegungen von Landkreisen zu ermöglichen – genau so, wie es dies eben auch eine entsprechende Regelung für Gemeinden bereits vorsieht. Denn die Diskussionen um Gemeindefusionen und den Zusammenschluss der Landkreise Bergstraße und Odenwald haben gezeigt, dass auch die Neuordnung von Gebietskörperschaften kein Tabuthema mehr ist. Solche Fusionen können sowohl mit Blick auf die teilweise angespannte finanzielle Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen, aber auch die demografische Entwicklung eine sinnvolle Lösung sein, um in Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Für die Freien Demokraten steht jedoch fest, dass dies nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger „von oben herab“ durch das Land entschieden werden, sondern durch die Bürgerinnen und Bürger im Wege eines Kreisentscheides erfolgen sollte.“