Politik, die rechnen kann
Solide Finanzen sicherstellen, richtig in die Zukunft investieren, Steuern senken
Politik muss gestalten. Aber sie ist kein Wunschkonzert. Was für jeden Bürger selbstverständlich ist, muss auch für Staat und Politik gelten: nicht mehr Geld auszugeben, als man hat.
Solide Finanzen in einem Staat, der rechnen kann, waren, sind und bleiben unser Ziel. Sie sind Voraussetzung für Hilfen im Krisenfall. Nach der Krise dürfen die zusätzlichen Schulden aus der Krise junge Generationen nicht länger als notwendig belasten. Einem Aufweichen der Schuldenbremse treten wir deswegen entschieden entgegen.
Wir wollen, dass der Staat mit dem Geld der Bürger sparsam umgeht. Haushaltspolitische Nachhaltigkeit bedeutet auch Generationengerechtigkeit, weil sie Spielräume für die Zukunft erhält und damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Freiheitsrechte der zukünftigen Generationen sichert. Wir haben deshalb 2009 die erfolgreiche Volksabstimmung mitinitiiert, mit der die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung aufgenommen wurde. Wir wollen, dass der Staat clever investiert, vor allem in Bildung. Wir wollen und werden eine neue Balance zwischen den Einnahmen der Bürger und den Einnahmen des Staates herstellen. Hessen hat die Grunderwerbsteuer über Gebühr erhöht und zwingt die Kommunen zu einer Steuererhöhungsspirale. Das wollen wir ändern.
Tilgungsplan für Altschulden vorlegen
Hessen hat damit begonnen, seine Altschulden zu tilgen. Wir setzen uns dafür ein, dass wir diesen Weg weitergehen und einen Tilgungsplan vorlegen, der festschreibt, wie und bis wann wir die Schuldentilgung erreicht haben wollen. Wir wollen nicht nur tilgen, wenn es die Haushaltslage überraschend zulässt. Zusätzliche Überschüsse sollen in Rückstellungen überführt werden, um auch in Zeiten schlechter Konjunktur und in Krisenphasen nicht auf die Aufnahme von Krediten angewiesen zu sein. Planungssicherheit muss gewährleistet sein, auch in Zeiten eines Zinsniveauanstiegs oder wenn Steuereinnahmen unter ihren Schätzungen zurückbleiben. In den letzten Jahren waren es vor allem die niedrigen Zinsen und Rekordsteuereinnahmen, die einen ausgeglichenen Haushalt ermöglicht haben. Der Schuldenberg von rund 40 Milliarden Euro nach den allgemeinen Landesschulden zu Ende 2022 ist nach wie vor hoch. Schulden sind das Gegenteil von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Steigende Zinszahlungen reduzieren zusammen mit vielen weiteren Zahlungsverpflichtungen des Staates immer mehr den haushaltspolitischen Ausgabenspielraum: und damit auch die Zukunftschancen und die Möglichkeiten der Eigenentscheidung unserer Kinder und Enkel.
Der Staat ist der schlechtere Unternehmer – Besinnen auf Kernaufgaben
Trotz jährlicher Rekordsteuereinnahmen ist die Investitionsquote des Landes Hessen erschreckend niedrig. Um diese langfristig zu erhöhen, werden wir alle Landesbeteiligungen auf ihre strategische und inhaltliche Sinnhaftigkeit überprüfen. Hessen hält 49 unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen. Unserer Auffassung nach kann eine Unternehmensbeteiligung des Landes Hessen nur dann gerechtfertigt sein, wenn das Landesinteresse in einem klar definierten landespolitischen Ziel zum Ausdruck kommt, von überragender öffentlicher Bedeutung ist und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Landesbeteiligung und der Zielerreichung zu erwarten ist. Die realisierten Einnahmen aus Privatisierung sollen dabei in einen Infrastrukturinvestitionsfonds fließen, der in der Höhe seiner Einnahmen für Investitionen zur Verfügung steht. Dies bietet die Möglichkeit, auch in Zeiten geringerer Einnahmen und konjunktureller Einbrüche, die Mittel aus dem Fonds zweckgebunden in Infrastruktur zu investieren.
Grunderwerbsteuer
Wir setzen uns für einen Freibetrag von mindestens 500.000 Euro beim Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie ein. Dieser Freibetrag senkt die finanzielle Belastung erheblich und ermöglicht vielen Menschen den Traum der eigenen vier Wände. Gleichzeitig leistet er einen Beitrag zur Bekämpfung des Wohnraummangels, da eine niedrigere Grunderwerbsteuer nachweislich zu vermehrtem Wohnungsbau durch die Privatwirtschaft führt. Die Einführung eines solchen Freibetrags ist für Hessen günstiger als die Finanzierung staatlichen Neubaus, da sich der privatwirtschaftliche Bau als wesentlich effizienter erwiesen hat. Darüber hinaus ist es mit unserem Verständnis von Eigentumsbildung unvereinbar, den Erwerb von Immobilien zu Lasten der Bürger zu erschweren, insbesondere wenn die Steuereinnahmen nicht maßgeblich für den Wohnungsbau genutzt werden.
Investitionen
Wir treten dafür ein, dass das Land Hessen mehr in die eigene Zukunft investiert. Dazu wollen wir eine Investitionsquote im Landeshaushalt etablieren. Die öffentlichen Investitionen müssen demnach mindestens in derselben Höhe sein wie die Abschreibungen, um die öffentliche Infrastruktur mindestens zu erhalten. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir in höhere Ausgaben für Bildung, insbesondere für frühkindliche Bildung, sowie in die Infrastruktur. Um die Digitalisierung voranzubringen, sollen Schulen besser ausgerüstet werden, das Gigabitnetz in Hessen ausgebaut und regionale Leuchttürme (Center of Innovation) entstehen, in denen Gründer, Hochschulen, Mittelständler und Bildungseinrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Der Ausbau des schnellen Internetzugangs soll vorrangig durch Glasfaserinfrastruktur bis zum Endkunden erfolgen. Insbesondere die strukturschwachen Räume werden wir dabei unterstützen. Die geschaffene Infrastruktur soll allen Zugangsanbietern gleichermaßen offenstehen. Die Gründerförderung soll ein weiterer Fokus unserer Arbeit sein. Auch in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung werden wir investieren, damit sie bürgerfreundlicher und effizienter werden kann.
Leistungsfähige Finanzverwaltung
Wir stehen für eine effiziente und leistungsstarke Finanzverwaltung. Die Digitalisierung und Automatisierung der hessischen Finanzverwaltung wollen wir fördern und ausbauen. Dafür wollen wir bedarfsgerecht ausbilden und die Fort- und Weiterbildungsangebote kontinuierlich verbessern und damit die Effizienz der Finanzverwaltung weiter stärken. Wir verstehen die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Finanzverwaltung als große Chance. Dies gilt vor allem für das E-Government und eine moderne Arbeitsorganisation. Hierdurch entstehende Effizienzpotenziale wollen wir identifizieren und nutzen. Insbesondere wollen wir das Risikomanagement weiterentwickeln und durch eine IT-gesteuerte Kosten-Nutzen-Analyse die Schnelligkeit der Aufgabenerledigung erhöhen.
Gebührenstruktur der Landesverwaltung überarbeiten
Viele der derzeit erhobenen Gebühren stehen in keinem Verhältnis mit der damit verbundenen Aufgabe. Wir wollen die Gebührenordnung zeitgemäß aufstellen, indem wir Verwaltungsprozesse modernisieren und verschlanken.
Günstigerprüfung von Amts wegen
Der Staat soll nur die Steuern erhalten, die ihm auch zustehen. Wir werden darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger nur noch mit der Einkommensteuer belastet werden, die nach Rechtslage tatsächlich zu bezahlen ist. Die Günstigerprüfung soll deshalb generell von Amts wegen für die Veranlagungsform im Veranlagungsfall von Ehegatten durchgeführt und entsprechend veranlagt werden.
Abschaffung des Bargelds und Bargeldobergrenze verhindern
Wir setzen uns für die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel ein. Bargeld ist ein Teil unserer Freiheit. Es ermöglicht uns zum Beispiel, ohne staatliche Kontrolle und Überwachung Geld aufzubewahren oder Geschäfte ohne Bankgebühren abzuschließen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass durch ein Verbot oder die Einschränkung der Bargeldhaltung Terrorismus oder Kriminalität bekämpft werden könnten. Der Abschaffung des Bargelds und den Forderungen danach ist rechtzeitig Einhalt zu gebieten bzw. entgegenzutreten. Ein solcher Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger ist nicht zu verantworten. Bargeld ist ein persönliches Gut, das einzig und allein in der Verantwortung des freien Menschen steht. Bargeld per se als Instrument zur Steuerhinterziehung zu bezeichnen, rückt jeden barzahlenden Bürger pauschal in die Nähe der Steuerkriminalität. Eine Deckelung in der Höhe von Bargeldtransaktionen erteilen wir ebenfalls eine Absage. Eine Absage an die Chancen der Digitalisierung stellt dieses Plädoyer nicht dar.
Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen
Der Solidaritätszuschlag hat nach Auslaufen des Solidarpaktes II aus Sicht der Freien Demokraten keine Rechtfertigung mehr. Ohnehin sind die Gesamteinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag höher, als Mittel für den Aufbau Ost tatsächlich eingesetzt wurden. Daher ist die teilweise Abschaffung nicht ausreichend. Sollte das Bundesverfassungsgericht im laufenden Verfahren daher den Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig erklären, werden wir uns politisch für die vollständige Abschaffung einsetzen.
Abschaffung Solidaritätsumlage
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wollen wir Nachbesserungen erreichen und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen sicherstellen. Dazu soll der KFA evaluiert und gemeinsam mit den Kommunen an Verbesserungen gearbeitet werden. Die Solidaritätsabgabe, die wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen leisten müssen, halten wir für leistungsfeindlich. Wir werden diese daher abschaffen.
Grundsteuer
Hessens Gemeinden liegen bei den Grundsteuerhebesätzen im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch. Das macht Hessen als Wohnort unattraktiver. Wir fordern daher eine Festsetzung einer Höchstgrenze für die Realsteuerhebesätze. Dies wäre gleichzeitig auch eine Deckelung von Nebenkosten für Mieter in Hessen. Die Höhe einer solchen Maximalgrenze für die Grundsteuer soll gutachterlich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden.
Wir lehnen die Einführung einer landesweiten Grundsteuer C weiterhin ab. Die Grundsteuer C hat sich in der Vergangenheit als Förderprojekt für Grundstücksspekulation und gegen privaten Wohnungsbau erwiesen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wollen wir es den Gemeinden selbst überlassen, diese Form der Flächenbesteuerung einzuführen. Als Voraussetzung sehen wir die Reduzierung der Belastung durch die Grundsteuer B im selben Umfang wie die prognostizierten Einnahmen durch die Umsetzung der Grundsteuer C.
Standards überprüfen und anpassen
Die kommunalen Verwaltungen werden von Brüssel, Berlin und Wiesbaden mit Gesetzen und Verwaltungsvorschriften regelrecht erwürgt. Diese vielen Vorschriften und Verordnungen führen zu enormem Verwaltungsaufwand und Kosten. Wir wollen den Kommunen entsprechend das Leben erleichtern. Wir brauchen eine Aufgabenkritik, die das Ziel hat, unnötige Gesetze abzuschaffen und komplizierte Vorschriften auch für kleine Verwaltungen so zu vereinfachen, dass diese auch mit den kommunal vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden können.
Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs
In den vergangenen Jahren wurde durch Steuererhöhungszwänge im Rahmen der sogenannten Herbsterlasse der Kommunalaufsicht und durch die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs die kommunale Selbstverwaltung erheblich beschnitten. Kommunalparlamente mussten die Steuern pauschal ohne jeglichen eigenen Ermessensspielraum erhöhen. Wir Freie Demokraten werden die Eigenverantwortung der Kommunalparlamente wieder in den Vordergrund rücken und diese stärken. Nur so wird man auch in Zukunft Menschen finden, die sich ehrenamtlich für ihre Kommunen einsetzen wollen. Die Steuererhöhungserlasse der Landesregierung sind daher aufzuheben und die Steuererhöhungsspirale bei Grund- und Gewerbesteuer damit zu beenden. Für uns sind die Hauptkriterien einer sachgemäßen Finanzpolitik gegenüber den Kommunen die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und der Konnexität. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung wiederherstellen.
Der Kommunale Finanzausgleich muss überarbeitet werden, insbesondere bzgl. der Mittel für den ÖPNV, Krankenhäuser und Asyl/Flüchtlinge. Für uns Freie Demokraten ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von besonderer Bedeutung, dass die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Städte und Gemeinden erhalten bleibt. Gerade in Zeiten der Krise, wie wir sie gegenwärtig mit den Herausforderungen der geopolitischen Lage erleben, gewinnt dieser Aspekt besondere Bedeutung. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen haben auch auf die Städte und Gemeinden Einfluss, die zudem mit den finanziellen Einbußen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Die Städte und Gemeinden sind in der Regel die ersten Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger; hier haben die Handlungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen eine ganz besondere Bedeutung für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Die Sofortmaßnahmen zur Krisenbewältigung lösen jedoch die bestehenden langfristigen Herausforderungen nicht. Wir Freie Demokraten wollen langfristig die kommunale Selbstverwaltung erhalten und stärken und nicht schwächen und dazu auch die finanzielle Souveränität der Städte und Gemeinden erweitern. Dazu bedarf es einer langfristig ausreichenden Finanzausstattung der Städte und Gemeinden, einer vollständigen Übernahme sämtlicher Kosten für ihnen übertragene Aufgaben und eines Ausbaus der kommunalen Zusammenarbeit, um bei grundsätzlicher Wahrung der gewachsenen Strukturen den Veränderungen Rechnung zu tragen. Die unbedingte Wahrung des Konnexitätsprinzips (wer Aufgaben auf die Städte und Gemeinden überträgt, hat die damit verbundenen Kosten vollständig auszugleichen) bei gleichzeitiger Schaffung von Anreizen für eine effiziente und sparsame Mittelverwendung ist für uns ein zentraler Baustein zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Städte und Gemeinden müssen insbesondere in ihren Kernaufgaben handlungsfähig bleiben können. Der Bau und vor allem die dauerhafte und verlässliche Erhaltung von zentralen und notwendigen Infrastrukturen wie Schulen, Kitas, Sportflächen, Verkehrswegen für alle Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmer sowie die Bereitstellung eines breiten Kulturangebotes müssen gerade auch in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Das schafft nicht nur Vertrauen, es stabilisiert auch die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe in den Städten und Gemeinden. Derartige dauerhaft verlässliche kommunale Investitionen in die Infrastrukturen ziehen wir daher kurzfristigen Konjunkturprogrammen vor, die oft zu Projekten ohne langfristigen Nutzen führen.
Sofern die Städte und Gemeinden bestimmte Aufgaben nicht selbst oder aufgrund ihrer besonderen Situation nur unzureichend erbringen können oder wollen, sollte die erste Maßnahme immer die Förderung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sein. Wir fordern und unterstützen jede Form des Ausbaus der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen. Hier sind Landesmittel auch besser aufgehoben als durch eine Verteilung der Steuermittel nach „Gutsherrenart“. Für uns Freie Demokraten ist dabei besonders wichtig, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit demokratisch kontrolliert und legitimiert wird. Daher setzen wir uns dafür ein, interkommunale parlamentarische Versammlungen zu ermöglichen.
In Bezug auf die Straßenausbaubeiträge sind wir Freie Demokraten der Auffassung, dass die Kommunen in der Lage sein müssen, ihren Aufgaben nachzukommen und über die entsprechende finanzielle Ausstattung zu verfügen. Da dies vor allem im ländlichen Raum nicht der Fall ist, gleichzeitig dort der Investitionsstau aber besonders groß ist, wollen wir eine bessere Ausstattung gerade der kreisangehörigen Kommunen und der Kommunen mit vielen Kilometern Straße in ihrer Baulast erreichen. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, dass sie sowohl die Straßen sanieren als auch die Beiträge abschaffen können. Die Bedarfe der Kommunen für die Instandhaltung und Sanierung ihrer kommunalen Straßen müssen im KFA entsprechend berücksichtigt werden. Wir wollen die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich entlasten. Mit diesem Vorgehen wahren wir die kommunale Selbstverwaltung und geben den Kommunen durch die Gewährung adäquater finanzieller Mittel die Möglichkeit, eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzunehmen. Wir wollen das Programm „laufende Zuweisungen für Straßen kommunaler Träger“ von jeweils 18 auf 78 Millionen Euro anheben. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung stehen und sich an der Anzahl der Straßenkilometer in Baulast der Kommune orientieren.
Starke Heimat Hessen: Gewerbesteuerumlage abschaffen
Wir wollen die Gewerbesteuerumlage abschaffen, auch wenn der Staatsgerichtshof entschieden hat, dass sie grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Kommunales Geld wird als Landesgeld verkauft, womit die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten wird. Aus unserer Sicht ist es unverschämt, dass die Landesregierung den Kommunen über 400 Millionen Euro wegnimmt und sich dann mit diesem kommunalen Geld mit fremden Federn schmückt. Die Gewerbesteuereinnahmen gehören den Kommunen und dort sollten sie auch bleiben. Zuerst wollte der Finanzminister die Gewerbesteuerumlage beibehalten, um die Hessenkasse zu finanzieren. Nur nach erheblichem Druck der Opposition konnte dieses Vorhaben abgewendet werden. Nun will das Land den Kommunen vorschreiben, in welche Bereiche die 400 Millionen Euro von den Kommunen zu investieren sind. Damit verplant das Finanzministerium die Gelder der Kommunen – dabei wissen die Kommunen viel besser, in welchen Bereichen es Investitionsbedarf gibt und für welche Bereiche eine Verwendung notwendiger ist als für andere Bereiche. Insoweit scheint der Finanzminister den Kommunen nicht zuzutrauen, selbst die Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung ihrer Einnahmen zu treffen. Wir wollen die Gewerbesteuerumlage abschaffen und unsere hessische Heimat stärken, indem wir dies mit eigenen Mitteln aus seinem Landeshaushalt tun. Insbesondere die großen Städte und boomenden Regionen werden durch die Gewerbesteuerumlage finanziell geschwächt.