Recht

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Wir wollen den Rechtsstaat schützen, indem wir die Justiz stärken. Hessens Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Bedienstete sind seit Jahren stark überlastet. Das wollen wir ändern. Wir wollen moderne, attraktive Arbeitsplätze schaffen, eine bessere Qualifizierung und eine „E-Justice“, die diesen Namen auch verdient.

Konkurrenzfähige Besoldung der Justiz

Wir fordern eine jederzeit verfassungsgemäße und wettbewerbsfähige Besoldung, damit leistungsstarkes Personal nicht in andere Länder oder Berufe abwandert. Das bezieht sich ausdrücklich auf den richterlichen und den nicht-richterlichen Dienst in der Justiz; die Justiz steht insgesamt durch weiter zunehmende internationale Bezüge und veränderte Anforderungen durch die Digitalisierung vor neuen Aufgaben. Bei der Einstellung und Eingruppierung sind Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Wir wollen die „Task-Force Mutterschutz“ auf alle Gerichtszweige ausweiten und effizient ausgestalten, um mutterschutzbedingte Ausfälle zeitnah abzufedern. Allgemein sollen Unterbesetzungen durch einen Stellenpool aufgefangen werden.

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Neue Personalgewinnungsstrategie

Der personellen Unterversorgung der hessischen Justiz, die zu einer Überlastung dieser geführt hat, ist durch eine neue Personalgewinnungsstrategie zu begegnen. Maßnahmen, die die Attraktivität der Justiz im Wettbewerb steigern könnten, sind das weitere Vorantreiben der Digitalisierung innerhalb der Justiz, Homeoffice-Möglichkeiten, Jobsharing, Desksharing, Anspruch auf dynamischen Ruhestandseintritt bis zum 70. Lebensjahr, Lebensarbeitszeitkonten auch für Richterinnen und Richter sowie die Möglichkeit eines Sabbaticals. Auch wollen wir einen Talentpool mit Absolventen der verschiedensten Ausbildungen von potenziellen Richtern und Staatsanwälten bis hin zu Personal in den Vollzugsanstalten einrichten, aber auch frühzeitige transparente Ausschreibungen von zu erwartenden bzw. freien Stellen könnten beispielsweise helfen. Die Durchlässigkeit verschiedener juristischer Berufe bis hin zum Quereinstieg in die Justiz sind zu fördern.

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Richterliche Qualifizierung

In vielen Spezialmaterien treten den Richtern in Gerichtsverfahren Rechtsanwälte gegenüber, die sich stärker auf das jeweils betroffene Rechtsgebiet spezialisiert haben, als Richtern das derzeit möglich ist. Dies liegt vor allem an der Breite der einzelnen Rechtsgebiete, mit denen die zuständigen Richter konfrontiert sind. Daher wollen wir, soweit notwendig, weitere Spezialzuständigkeiten, wie z. B. im IT-Recht, an zentralen Gerichtsstandorten schaffen.

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Anwaltsnotariat

Schlicht und ergreifend: Wir stehen zum Anwaltsnotariat. Auch im Notariatswesen sind papierlose Büros unser Ziel. Die Aufgaben und Gebührenstruktur sind kritisch zu evaluieren.

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Syndikusrechtsanwälte

Syndikusrechtsanwälte sehen sich nach wie vor mit Problemen betreffend die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht konfrontiert. Da Syndikusrechtsanwälte auch nach der Reform im Jahr 2016 weiterhin der Anwaltschaft angehören, muss der Zugang zum Versorgungswerk genauso unproblematisch sein wie für Rechtsanwälte, um die Ungleichbehandlung zu vermeiden. 

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Qualitätsorientierte Aus- und Fortbildung ermöglichen

Das Land gewährleistet, dass die im Rahmen der Ausbildung angebotenen Kurse und Lehrmaterialien eine professionelle Vorbereitung auf die zweite Prüfung ermöglichen. Es ist ein einheitliches Kerncurriculum auszuarbeiten, das den Anforderungen der Abschlussklausuren entspricht. Den Referendaren sind im Rahmen eines Klausurenkurses beginnend ab der ersten Ausbildungsstation ausgewählte Originalklausuren mit ausgearbeiteten Musterlösungen zur Verfügung zu stellen. Die professionalisierte Ausbildung ist mit der verbesserten Personalgewinnungsstrategie eng zu verzahnen, um bereits in der Ausbildung die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber deutlich zu machen. Die Ausbilder werden aus- und fortgebildet und angemessen vergütet. Weiterhin ist die Möglichkeit der Berücksichtigung der Leistungsergebnisse in den Ausbildungsstationen in der Endnote der zweiten Staatsprüfung zu prüfen.

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Das moderne Gericht (E-Justice)

Die Regierung hat die Digitalisierung der hessischen Justiz verschlafen. Wir wollen die Versäumnisse der letzten Legislaturperioden mit einem Digitalisierungsturbo aufholen. Hessens Justiz braucht einen zentralen IT-Support und Informatiker an allen großen Gerichtsstandorten, die die Mitarbeiter bei der Umsetzung der Digitalisierung unterstützen und auch die IT-Sicherheit der Justiz sicherstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass Anwälte und Bürger mittels moderner Kommunikationsmittel mit der Justiz kommunizieren können. Unser Ziel ist der papierlose Gerichtssaal. Wir wollen den elektronischen Rechtsverkehr weiter ausbauen. Dies erfordert die Bereitstellung der notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen. Wir wollen sicherstellen, dass die Vorteile des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) auch durchgängig barrierefrei von der Justiz genutzt werden. In geeigneten Fällen sollen Zeugenvernehmungen und Gerichtsverhandlungen per Videokonferenztechnik erfolgen können. Die Grundbuchakte ist bürgernah und effektiv einer vollelektronischen Lösung zuzuführen.

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Frankfurt zum internationalen Top-Justizstandort entwickeln

Am Landgericht Frankfurt am Main ist bereits eine englischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet worden. Dieses Angebot ist zu einem echten „Commercial Court“ auszubauen, um Frankfurts Attraktivität im internationalen Wettbewerb der Justizstandorte zu stärken. Nach dem Vorbild der „Commercial Courts“ in Stuttgart und Mannheim soll auch in Frankfurt eine Zivilkammer für Wirtschaftssachen eingerichtet werden, die in Kammerbesetzung Verfahren auf Englisch führt, in die auch englischsprachige Dokumente eingebracht werden können. Beim Oberlandesgericht Frankfurt ist ein spezialisierter Rechtsmittelsenat für diese Verfahren einzurichten.

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Moderne Kommunikationsstrategie sichert Legitimation und Unabhängigkeit

Die Kommunikation der Justiz muss an den Wandel der modernen Medien angepasst werden. Die Unabhängigkeit der Gerichte hängt ganz entscheidend davon ab, dass die Arbeit der dritten Gewalt transparent dargestellt sowie von allen Bevölkerungsschichten wahrgenommen und verstanden werden kann. Hessen setzt sich deshalb im Bund für die Einrichtung einer Online-Datenbank zur Veröffentlichung sämtlicher Gerichtsentscheidungen sowie eines zentralen Justizportals als Eintritts- und Informationsplattform für Rechtsschutzsuchende ein.

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Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts

Die Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts wollen wir dort, wo es vor Ort sinnvoll und gewünscht ist, vorantreiben, da sich die bisher eingerichteten Häuser bewährt haben. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter Einbeziehung von freien Trägern unter einem Dach zusammen, um Jugendkriminalität effektiv und schnell zu bekämpfen und kriminelle Karrieren frühzeitig zu verhindern.

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Jugendstrafverfahren beschleunigen

Generell setzen wir uns dafür ein, dass besonders im Bereich der Jugendkriminalität eine schnellere Bearbeitung der Fälle stattfindet und eine schnellstmögliche Verhandlung.

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Jugendvollzugsanstalten

Kein Jugendlicher darf in seinen Zukunftschancen aufgegeben oder zurückgelassen werden. Das gilt auch für straffällig gewordene Jugendliche. Im Lichte einer geforderten Chancengleichheit und Selbstbestimmung liegt der Fokus damit besonders auf den Bildungsmöglichkeiten der Jugendlichen in Vollzugsanstalten. Auch weiterhin werden wir deshalb die Bildungsarbeit in den Jugendvollzugsanstalten weiter ausbauen und stärken. Die schulische Bildung muss im Mittelpunkt stehen.

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Häusliche Gewalt effektiv bekämpfen

Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auch auf Landesebene schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. Bund und Länder müssen hier intensiver zusammenarbeiten. Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Dazu prüfen wir auch die Einführung bereits angelaufener Pilotprojekte auch in Hessen – wie etwa das vom Bundesministerium der Justiz geförderte Projekt „Gewaltfrei in die Zukunft“. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen überdies nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen zeitnahen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen ein. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit.

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Gründung einer Opferschutzstiftung/Opferhilfevereine stärken

Wir fordern eine hessische Opferschutzstiftung, die Hilfsangebote für Opfer und ihre Angehörigen fördert und ausbaut. Sie dient der Ergänzung des Täter-Opfer-Ausgleichs, der materiellen Unterstützung der Opfer sowie Opfer- und Zeugenbetreuungsprogrammen. Eine Opferschutzstiftung trägt dazu bei, Belange der Opfer in den Fokus zu rücken. Die Opferhilfevereine wollen wir stärken und stärker unterstützen.

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Auskunftsrechte für Opfer

Opfer erhalten das Recht, über Freigänge oder die Entlassung von Tätern informiert zu werden, um nicht unvorbereitet dem Täter zu begegnen. Eine rechtzeitige Information kann dabei helfen, unangenehme Situationen für Opfer von Verbrechen zu verhindern.

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Präventive Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch

Wir wollen uns auch weiterhin für die Implementierung weiterer präventiver Maßnahmen für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch einsetzen. Dazu sollen Programme zur Prävention ausgebaut werden. Ebenso soll es ein ausreichendes Angebot an psychologischer Betreuung für ehemalige Gefangene geben, die nach einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs bzw. des Besitzes von Kinderpornografie aus der Haft entlassen wurden. Quick-Freeze-Verfahren sollen ausgebaut werden, um Straftäter der Online-Kinderpornografie leichter ermitteln zu können. Die stark angestiegene Zahl von Minderjährigen, die als Beschuldigte in Ermittlungsverfahren zur Kinderpornografie stehen, sieht die FDP mit großer Sorge. Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, sich niederschwellig vertrauensvoll polizeilich beraten zu lassen. Dazu ist ein Angebot aufzubauen, welches sich online dieser Thematik annimmt, um Eltern, Lehrkräfte und betroffene Kinder zu informieren und zu beraten. Über die Erreichbarkeit dieses Angebots sind alle Schüler ab der 4. Klasse zu informieren.

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Tatausgleichende Maßnahmen verstärken

Neben dem Täter-Opfer-Ausgleich fordern wir weitere mediativ-vermittelnde Verfahren, wie Opfer-Empathie-Trainings oder individuelle Streitbeilegungsmechanismen, die auf Entschädigungen und Entschuldigungen abzielen.

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Moderne Resozialisierungskonzepte schaffen

Für eine gelungene Resozialisierung möglichst vieler Ex-Strafgefangener müssen moderne und kreative Konzepte geschaffen und umgesetzt werden.

Der offene Vollzug ist zu intensivieren, um die Rückfallquoten zu reduzieren. Die öffentliche Sicherheit muss dabei stets gewährleistet sein. Die Begleitung der Gefangenen nach der Haftentlassung und die Vorbereitung zur Haftentlassung müssen verbessert werden. Ansonsten kann Resozialisierung nicht gelingen.

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Wiedergutmachung durch gemeinnützige Arbeit

Für uns gehört der Gedanke der Wiedergutmachung zur Resozialisierung. Daher fordern wir Arbeitsangebote, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Gefangenen, die einen hohen Gemeinwohlbezug aufweisen.

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Familienorientierung

Orientieren sich Gefangene an ihren Familien, erhöhen sich die Chancen auf eine spätere Resozialisierung. Die Unterstützung der Familienorientierung wird durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und verlängerter Besuchszeiten erreicht. In konfliktbelasteten Familien können Gesprächs- und Trainingsangebote Klärungsprozesse in Gang setzen bzw. auf getrennte Lebensperspektiven vorbereiten.

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Moderne Formen der Telekommunikation etablieren

Moderne Formen der Telekommunikation erweitern den Möglichkeitsrahmen der Gefangenen erheblich und dienen der Gesellschaft langfristig im Sinne einer mit größerer Wahrscheinlichkeit gelungenen Resozialisierung. E-Learning-Angebote sind geeignet, die Gefangenen an den Stand der Technik heranzuführen und mediale Kompetenzen der Strafgefangenen zu schulen. Sie halten die Gefangenen auf verschiedene Weise im Kontakt zur Außenwelt. Die Nutzung von Instant-Messaging-Diensten eröffnet etwa eine virtuelle Besuchsmöglichkeit (zum Beispiel für Kinder oder gebrechliche Menschen). Deshalb fordern wir, dass gerade auch die in der Pandemie geschaffenen Möglichkeiten weiterhin genutzt und ausgebaut werden. Die modernen Telekommunikationsmittel sollen den Gefangenen nicht ungehindert, sondern nur zu den vorgenannten sozial erwünschten Zwecken zur Verfügung stehen.

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Justizmitarbeiter gut ausbilden und angemessen bezahlen

Wir werden spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote für Vollzugsbedienstete entwickeln: zum einen für die persönliche Weiterentwicklung und zum anderen, um die Gefangenen bei ihrer Resozialisierung bestmöglich unterstützen zu können. Neue Formen der Personalgewinnung sind zu entwickeln, um durch Werbekampagnen, attraktive Arbeitszeitmodelle und finanzielle Anreizsysteme die vakanten Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst zu besetzen, Sonn- und Feiertagszuschläge sind zu erhöhen.

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Bachelor für Studierende der Rechtswissenschaften

Wir setzen uns dafür ein, dass Universitäten in Hessen den Bachelor of Laws an Studierende der Rechtswissenschaften vergeben, die alle für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Noch immer gibt es eine hohe Prozentzahl an Studierenden, die nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfungen die Erste Juristische Staatsprüfung nicht bestehen und daher nach vielen Jahren des Studierens „Abiturienten mit Rechtskenntnissen“ sind. Neben dem persönlichen Schicksal geht hier auch viel Potenzial für die Gesellschaft und den Rechtsstaat verloren, das zukünftig genutzt werden soll.

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Moderner Datenschutz: Fortschritt und Technik unter Wahrung der Freiheitsrechte

Zunehmend kollidieren traditionelle Maßstäbe des Datenschutzrechts mit der ständigen explosiven Ausweitung von Datenmengen, die uns technischen Fortschritt im Zuge der Digitalisierung erst ermöglichen. Deshalb fordern die Freien Demokraten eine Neuorientierung der datenschutzrechtlichen Diskussion mit dem Ziel der Nutzbarmachung des technischen Fortschritts und der Auflösung der angeblichen Unvereinbarkeit zwischen Bürgerrechtsschutz und Fortschrittsorientierung. Erforderlich ist ein klares Bekenntnis zu Fortschritt und Technik unter gleichzeitiger Wahrung der Freiheitsrechte jedes Einzelnen.

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Datenrecht als Eigentumsrecht

Wir fordern einen Paradigmenwechsel bei der Verfügungsgewalt an höchstpersönlichen Daten: Personenbezogene Daten sind in erster Linie wie persönliches Eigentum der Bürgerinnen und Bürger anzusehen. Das bedeutet, dass grundsätzlich die jeweilige Person ähnlich wie bei sonstigem Eigentum die Verfügungsgewalt innehat. Ärzte sind damit beispielsweise keine „Eigentümer“ von Patientendaten (Röntgenaufnahmen, Blutbildern etc.), diese gehören den Bürgerinnen/Bürgern selbst.

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Datenschutz und soziale Netzwerke

Wir fordern, durch rechtliche Vorkehrungen den Datenschutz in sozialen Netzwerken zu stärken. Ausgehend vom „Nullzustand“, in dem die Grundeinstellungen des Netzwerks dem Nutzer den höchstmöglichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleisten, müssen die Nutzer selbst aktiv bestimmen können, wer ihre Daten einsehen und darauf Zugriff nehmen darf („Opt-in-Verfahren“).

Gleichwohl respektieren wir auch hier die Freiheitsrechte jedes Einzelnen und damit auch das Recht zum persönlichen Risiko. Auch Datenschutzstandards sind, jenseits der Sicherstellung von Mindeststandards, Bestandteil des Wettbewerbs, die auch wettbewerbsrechtlich kontrolliert und ggf. sanktioniert werden können. So verstanden, unterliegt es der freien Entscheidung jeden Bürgers, ob und wie er z. B. behördliche Informationen und Angebote in sogenannten sozialen Netzwerken nutzt und welche Daten er dabei preisgibt. Deshalb lehnen wir ein Verbot der Nutzung von Facebook etwa durch die Polizei, aber auch andere Behörden ab. Die Veröffentlichung von Informationen soll auch auf den eigenen Plattformen/Webseiten erfolgen.

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Recht auf Anonymität und Pseudonymität gewährleisten

Wir setzen uns dafür ein, dass das Recht auf Anonymität und Pseudonymität im Internet gewahrt bleibt. Bis auf spezielle, nicht vermeidbare Fälle muss die Entscheidung über die Bekanntgabe ihrer Identität den Bürgerinnen und Bürgern obliegen. Allerdings müssen im Vollzug Voraussetzungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Rechtsverletzungen erfolgreich verfolgt werden können. Umfassende „Chatkontrollen“ lehnen die Freien Demokraten ab.

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Informationsfreiheitsgesetz verbessern

Wir wollen das Hessische Informationsfreiheitsgesetz verbessern. Insbesondere fordern die Freien Demokraten die Ausweitung des Anwendungsbereiches, sodass auch Städte und Gemeinden zur Auskunft verpflichtet werden.

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E-Demokratie

Auch bei Wahlen und Abstimmungen stehen wir für ein klares Ja zur Digitalisierung, verflochten mit den Grundsätzen der Demokratie. Dementsprechend wollen wir eine Online-Stimmabgabe ermöglichen, die dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entspricht und Manipulationen ausschließt. So soll auch beim Volksbegehren die Sammlung der Unterstützerunterschriften online möglich sein.

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Ausbau der Medienkompetenz

Der Umgang mit Datenschutz muss frühzeitig erlernt werden (können): Wir wollen ihn deshalb im Rahmen der schulischen Bildung in den Unterricht integrieren und das Schulfach Informatik in Digitalkunde fortentwickeln. In dem Fach Digitalkunde treten neben Kenntnissen zu Hard- und Software die Vermittlung von Medienkompetenz und die Beherrschung von Sicherheitstechniken und Datensparsamkeit. Dies erfordert außerdem eine Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Die Etablierung eines Schulungswesens für Ältere steht in diesem Zusammenhang ebenfalls auf unserer „To-do-Liste“.

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Niedrigschwellige Angebote für Familienberatung sowie die Beratung bzgl. der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen oder Beratung suchen, müssen sich an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden. In der Vergangenheit wurde dazu vermehrt der ungehinderte Zugang zu solchen Einrichtungen diskutiert – oftmals stellt es sich für die beratungssuchenden Frauen, die sich ohnehin in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, schwierig dar, eine Beratungsstelle in ihrer Nähe zu finden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das Angebot vergrößert wird, damit Frauen und auch Männer, die Beratung suchen, unkompliziert und niederschwellig Zugang dazu bekommen.

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Liberaler Verbraucherschutz

Im Mittelpunkt unserer Politik steht der mündige und verantwortungsbewusste Verbraucher. Um selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Konsumentscheidungen treffen zu können, braucht es transparente Märkte, eine Stärkung der Verbraucherrechte, insbesondere im Internet, sowie eine umfassende Verbraucherbildung.

Wir betrachten die mangelnde ökonomische Bildung in Hessen und Deutschland, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, mit Sorge. Ein Verständnis für grundlegende ökonomische Zusammenhänge ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Altersvorsorge. Je schlechter die ökonomische Bildung, desto größer ist die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, in Abo- und Schuldenfallen, unnötigen Versicherungen oder den Fängen unseriöser Finanzmakler zu landen. Die ökonomische Bildung in Hessen muss daher in allen Schulformen gestärkt werden.

Besonders im digitalen Raum geraten Verbraucherrechte zunehmend unter Druck. Cybercrime-Aktivitäten wie zum Beispiel das Ausspähen und Abfangen von Daten, Phishing-Mails oder Identitätsdiebstahl nehmen zu. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen, stärker in die IT-Bereiche der Strafverfolgungsbehörden zu investieren, damit sie auch im Bereich der Cyberkriminalität effizient tätig werden können.

Wir setzen uns für eine angemessene Finanzierung der Verbraucherzentrale Hessen einschließlich eines Inflationsausgleichs ein. Damit soll die Verbraucherzentrale in die Lage versetzt werden, Beratungsangebote flächendeckend fortzuführen und den Einsatz digitaler Angebote und Medien konsequent auszubauen.

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