Schulische Bildung

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Anspruch auf individuelle Förderung

Um Chancengerechtigkeit an Schulen umzusetzen, braucht es passgenaue Förderung vom sonderpädagogischen Förderbedarf bis hin zur Hochbegabung. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn ist die individuelle Förderung jedes Einzelnen. Die Chancen der digitalen Bildung für die individuelle Förderung wollen wir zukünftig stärker nutzen.

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Digitalisierung und Schule

Wir setzen uns für ein umfassendes Digitalkonzept in Form einer „Digitalstrategie Schule Hessen“ ein, das die Aspekte der Infrastruktur, der Diagnose- und Vermittlungsmöglichkeiten und der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals ebenso umfasst wie die Umstellung der Verwaltung und Organisationsstrukturen.

Wir wollen alle hessischen Bildungseinrichtungen mit modernster Technologie ausstatten und die Einrichtungen untereinander sowie mit der Außenwelt vernetzen, denn erfolgreiche digitale Bildung erfordert sichere digitale Lernräume. Hierzu zählen zunächst eine flächendeckende Ausstattung aller Schulen mit WLAN mit einer zeitgemäßen schnellen Internetverbindung sowie eine moderne und sichere Hard- und Softwareausstattung, die vorrangig auf Open-Source-Lösungen setzt, sofern diese qualitativ mit proprietären Lösungen konkurrieren kann. Die Schulträger unterstützen die Schulen bei der Auswahl von Hard- und Softwareausstattung, beispielsweise durch kompetente Beratung und modulare Angebote. Hinzu kommen die Einrichtung und der Betrieb von Lernplattformen mit authentifiziertem Zugang sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Lernenden. Alle Schüler sollen zukünftig statt mit Schulbüchern nur noch mit einem Tablet zur Schule gehen können.

Da Schulen ihre eigenen Bedürfnisse am besten kennen, wollen wir die Einführung eines Digitalisierungsbudgets prüfen, das die Schulen flexibel einsetzen können. Für dessen Verwaltung und Nutzung sollen dabei Personen mit pädagogischen und technischen Kenntnissen eingesetzt und hierzu ein spezielles Fachkräfteprogramm aufgesetzt werden.

Medienbildung in der Schule ist notwendig und umfassend zu verstehen und beinhaltet unter anderem Anwenderwissen, Technikverständnis, kritische Reflexion und Medienschutz. Dazu gehört für uns auch die Verankerung von Medienkompetenz-Trainings für die Schülerinnen und Schüler. Bildungsstandards und Vorgaben der Kerncurricula müssen bezüglich des Erwerbs von Wissen und Kompetenzen modernisiert und mit Blick auf die digitale Bildung regelmäßig überarbeitet werden. Bei dem Einsatz digitaler Medien müssen neue Formen der Qualitätssicherung geschaffen werden, die technologische und pädagogische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen und die Zulassung transparent, unbürokratisch und in angemessener Zeit möglich machen. Wir prüfen dabei, inwieweit digitale Anwendungen über eine „white list“ den Schulen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Digitale Bildungsangebote müssen zudem fester Bestandteil der Lehrerbildung sein, sodass die Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Medien befähigt und unterstützt werden.

Cybermobbing und Cybergrooming erfordern ausreichend Sensibilisierung sowie Aufklärungs- und Informationsangebote für Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte und pädagogisches Personal sowie Eltern. Präventionsangebote sollen in Kooperation von Bildungsträgern, Medienzentren und Unternehmen ausgeweitet werden. Die Anzahl der Jugendmedienschutzbeauftragten und Medienberater muss erhöht werden.

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Verpflichtender Informatik-Unterricht an Hessens Schulen

Wir wollen bis zum Ende der nächsten Wahlperiode flächendeckend ein Angebot für einen verpflichtenden Informatik-Unterricht in der Sekundarstufe I schaffen. Für Schülerinnen und Schüler muss die Funktionsweise und das Verständnis der Entwicklung digitaler Anwendungen genauso selbstverständlich sein wie deren Nutzung.

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Digitalisierung schafft neue Chancen in der Pädagogik

Der Einsatz neuer Technologien hat das Potenzial, die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu verbessern und Lehrkräfte zu entlasten. Besondere Chancen bieten hierbei KI-gestützte Anwendungen, deren Einsatz wir mit einem speziellen Einsatzrahmen, der Einrichtung von KI-Innovationsschulen und einem Pool KI-gestützter Anwendungen fördern wollen.

Auch die Lernorte müssen den neuen pädagogischen und didaktischen Erkenntnissen Rechnung tragen. Land und Schulträger sollen Schulen daher gemeinsam dabei unterstützen, offene Lehr-Lern-Arrangements („open space arrangements“) umzusetzen.

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Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben entlasten

Eine moderne Bildungspolitik kann es nicht verantworten, dass wertvolle Zeit, die für den Unterricht eingesetzt werden kann, für Bürokratie verschwendet wird. Wir streben eine Entbürokratisierung durch Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten an, um unsere Schulleitungen und Lehrkräfte zu entlasten. Dokumentationspflichten und Verwaltungsvorschriften gehören auf den Prüfstand. Parallelstrukturen zwischen Kultusministerium, staatlichen Schulämtern und Schulen sind abzuschaffen. Durch zentralen Service, z. B. durch die Bereitstellung von Vertragsmustern oder durch zentrale Angebote, deren Verwaltung ebenfalls zentral erfolgt und die von den Schulen nur noch nachzufragen sind, sind die Schulen zu entlasten.

Wir wollen die Zahl der Sekretariats- und Assistentenstellen erhöhen. Hierzu sollen auch Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Schulverwaltungsassistenten und Sekretariatskräfte sollen verstärkt organisatorische Aufgaben und Verwaltungstätigkeiten übernehmen und damit Lehrkräfte entlasten.

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Selbstständige Schule

Schulen benötigen mehr Selbstständigkeit, um Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell zu fördern. Studien zeigen, dass Schulen mit größerer Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit bessere schulische Leistungen erzielen. Wir wollen die selbstständigen Schulen weiter ausbauen und alle Schulen intensiv dabei unterstützen, zu einer selbstständigen Schule zu werden. Die Evaluierungen der selbstständigen Schulen sollen genutzt werden, um das Programm Selbstständige Schule für noch mehr Flexibilität weiterzuentwickeln.

Wir setzen uns dafür ein, dass Schulen in Freiheit und Verantwortung die Unterrichtsgestaltung und die Organisation des Schulbetriebs so gestalten können, wie es den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entspricht und zum sozialen Umfeld der Schule passt. Wir wollen daher, dass die Entscheidungen über die Verwendung der finanziellen Mittel sowie die Personalhoheit den Schulen im vorgenannten Rahmen übertragen werden. Eine Unterscheidung der Selbstständigkeit in pädagogische und finanzielle Aspekte halten wir für nicht zielführend.

Für diese zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen die Schulen auch entsprechende Verwaltungsressourcen erhalten. Ein Vorbild hierfür können die Deutschen Schulen im Ausland mit einer Verwaltungs- und einer Pädagogischen Leitung sein.

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Gute Lehrkräfteversorgung sicherstellen

Qualität kann nur mit genügend qualifiziertem Personal und den notwendigen Ressourcen gewährleistet werden. Dabei ist es für uns zunächst essenziell, die Grundunterrichtsversorgung sicherzustellen. Zugleich müssen auch Reserven für Krankheit, Fortbildung, schulische Veranstaltungen und Profilbildungen gewährleistet sein. Darüber hinaus übernehmen die Schulen mittlerweile zahlreiche Aufgaben, die in der Zuweisung angemessen abgebildet sein müssen – so beispielsweise im Bereich Ganztag, Inklusion und Integration. Die aktuelle Personalzuweisung wollen wir bedarfsgerecht optimieren.

Der Mangel an Lehrkräften wird in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen sein. Wir setzen uns ein für entsprechende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, angemessene Verdienst-, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Wir fordern, dem Lehrkräftemangel mit einer laufend aktualisierten und transparenten Bedarfsplanung sowie einer Anpassung des Einstellungsprozesses zu begegnen. Wir brauchen qualitätsvolle Fortbildungsaktivitäten für Lehrkräfte und Führungspersonal, dies muss auch prozessbegleitend für die Herausforderungen an den Schulen möglich sein.

Darüber hinaus braucht es eine breite Fachkräfteoffensive, insbesondere zur Anwerbung von Grund- und Förderschullehrkräften und für viele Bereiche der beruflichen Bildung – hier sowohl Fachtheorie- wie auch Fachpraxislehrkräfte. Zusätzlich setzen wir auf die Gewinnung von Quer- und Seiteneinsteigern in Vollzeit und berufsbegleitend. Neben der Sicherung der Qualitätsstandards setzen wir auf Information und Transparenz für diejenigen, die über einen Quer- oder Seiteneinstieg den Beruf der Lehrkraft anstreben.

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Multiprofessionelle Teams

Die Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Fachkräften, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch die Kooperation mit Jugendhilfeträgern und außerschulischen Partnern muss ausgebaut und intensiviert werden.

Wir fordern den Ausbau der Schulsozialarbeit. Dabei müssen die verschiedenen Angebote sinnvoll verzahnt werden. Die Einbindung der Schulsozialarbeit in eine landesgesetzliche Regelung wollen wir prüfen. Vor dem Hintergrund einer starken gesundheitlichen Belastung von Schülerinnen und Schülern wollen wir die Arbeit von Schulgesundheitsassistenten verstärken.

Die Einrichtung von Familienzentren an Grundschulen sehen wir als Chance für eine Bildungspartnerschaft zwischen dem schulischen und dem familiären Kontext.

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Inklusion

Wir stehen hinter der UN-Behindertenrechtskonvention und wollen, dass Inklusion umgesetzt wird. Dafür müssen die notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Ziel eines inklusiven Schulsystems ist dabei immer die individuelle Förderung.

Wir setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule unterrichtet werden. Wahlfreiheit gilt aber auch für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen. Förderschulen sollen erhalten bleiben, wenn Eltern der Überzeugung sind, dass ihrem Kind dort die bestmögliche Förderung zuteilwird. Für Förderschulen wie für die inklusive Beschulung gilt: Die bedarfsgerechte Zuweisung von Förderstunden muss sichergestellt sein. Die Durchlässigkeit zwischen Förderschulen und Regelschulen ist zentral, um eine möglichst gute individuelle Förderung zu ermöglichen.

Die Kapazitäten der Beratungszentren sollten erhöht werden. Den Wissenstransfer zwischen allen beteiligten Institutionen wie etwa Schulen, Beratungs- und Förderzentren, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen wollen wir weiter stärken.

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MINT-Förderung ausbauen und stärken

Wir werden an mehr Schulen in Hessen einen grundlegenden Schwerpunkt der MINT-Förderung legen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die MINT-Profile an Schulen deutlich geschärft werden. Dabei wollen wir alle Schulformen und Altersstufen erfassen und Einstiege mit niedrigschwelligen Angeboten erleichtern.

Zentral für den Erfolg der MINT-Förderung ist die Verknüpfung mit außerschulischen Lernorten. Es ist notwendig: MINT-Vernetzungen weiterzuknüpfen, außerschulische Initiativen einzubinden und Hochschulen als Standorte für Forschungszentren zur Unterstützung zu nutzen. Hierbei unterstützen MINT-Ferienangebote und regionale Schülerforschungszentren. Gemeinnützige Initiativen wie „Future Space“ wollen wir in Hessen ausbauen und langfristig verankern. MINT-Ferienangebote sollen für möglichst viele Altersgruppen angeboten werden.

Wir werden verstärkt Schülerinnen und Schüler ermutigen und unterstützen, an nationalen und internationalen Wettbewerben sowie MINT-Olympiaden teilzunehmen. Parallel soll die Betreuungsleistung der Lehrkräfte für die Teilnahme an Wettbewerben besser gewürdigt und anerkannt werden.

Auch im Bereich der Berufsorientierung müssen alle Maßnahmen verstärkt werden, frühzeitig in Kontakt mit MINT-Berufen zu treten. Hierzu kann die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Universitäten ausgebaut und die Erfahrungswelt junger Menschen um das Berufsfeld MINT erweitert werden. Gemeinsame Projekttage, Ferienangebote und Unternehmensbesuche können hierbei unterstützen.

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Wirtschafts- und Finanzkompetenz

Kompetenzen über Wirtschaft und Finanzen sind für eine gesellschaftliche Teilhabe von grundlegender Bedeutung. Dies gilt ausdrücklich für sämtliche Schulformen. Die Ergänzung des Hessischen Schulgesetzes um Finanzbildung und Verbraucherschutz als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben muss dafür mit Leben gefüllt werden. Dazu bedarf es insbesondere einer Verknüpfung mit der „Strategie finanzielle Bildung“ der Bundesregierung.

Dazu fordern wir insbesondere, die Themengebiete Wirtschaft und Finanzen im Fach PoWi zu stärken. Hierzu müssen die Kerncurricula (Lehrpläne) überarbeitet und angepasst werden. Wir fordern die Einrichtung eines wirtschaftsdidaktischen Lehrstuhls und wollen es Schulen ermöglichen, in allen Stufen Politik und Wirtschaft gleichberechtigt getrennt zu unterrichten.

Wir werden das Thema „Finanzielle Bildung“ im Übrigen konzertiert angehen, die Verantwortung hierfür klar bei einem Fachreferat im Hessischen Kultusministerium verorten und – in Abstimmung mit der Entwicklung einer „Nationalen Strategie Finanzielle Bildung“ auf Bundesebene – Maßnahmen entwickeln, die geeignet sind, Schülerinnen und Schülern den Erwerb von Wirtschafts- und Finanzkompetenz zu ermöglichen.

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Sexualkundeunterricht und kostenlose Menstruationshygieneprodukte

Wir stehen für einen modernen Sexualkundeunterricht, der Themen wie sexuelle Vielfalt sowie Menstruation und Menstruationshygiene umfassend und angemessen aufgreift und die Expertise außerschulischer Partner miteinbezieht. Bei der Bereitstellung kostenloser Menstruationshygieneprodukte in Bildungseinrichtungen sollte das Land mit den Schulträgern zusammenarbeiten. Hierfür wollen wir ein spezielles Landesprogramm auflegen.

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Sport- und Schwimmunterricht

Die von der Kultusministerkonferenz vorgesehenen drei Wochenstunden Sportunterricht müssen als Mindeststandards in allen Schulformen und Schulstufen sichergestellt werden. Dies erfordert u. a. die Bereitstellung und Finanzierung von ausreichend Stellen für akademisch ausgebildete Sportlehrerinnen und Sportlehrer. Zusätzlich sollte eine tägliche Sport- oder Bewegungsstunde insbesondere in Grundschulen und den Ganztagsschulen realisiert werden. Fachfremde Vertretungsstunden oder Angebote durch nicht ausgebildete Sportlehrkräfte sind für uns nicht akzeptabel. Der Schwimmunterricht ist und bleibt für uns ein wichtiger Bestandteil des Sportunterrichts; jedes Kind muss die Möglichkeit bekommen, sicher schwimmen zu lernen.

Die Kooperation von Schulen und Vereinen gerade im Nachmittagsbereich wollen wir anregen und fördern. Der Vielfalt des Sports ist im Übrigen auch baulich durch entsprechende vielfältig einsetzbare Sportmöglichkeiten an Schulen Rechnung zu tragen. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts werden wir uns dafür einsetzen, Frei- und Hallenbäder bei einer Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs angemessen zu berücksichtigen.

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Musische Fächer

Die Abdeckung der Stundentafel im musisch-kulturellen Bereich muss gewährleistet werden. Die Einführung des Fachs Darstellendes Spiel in weiteren Jahrgangsstufen wollen wir prüfen.

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Förderung von Hochbegabung

Zur Förderung von Hochbegabung wollen wir ein abgestimmtes Konzept erstellen, welches auf den Säulen Beratung, frühzeitiger Begleitung und individueller Unterstützung basiert. Die Nichterkennung einer Hochbegabung darf nicht zum Scheitern einer Schullaufbahn führen. Hier ist eine frühzeitige Diagnose eine unverzichtbare Voraussetzung. Das „Gütesiegel-Hochbegabung-Programm“ ist ein Baustein, um die integrative Hochbegabtenförderung zu verstetigen und auszubauen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Programm unabhängig wissenschaftlich evaluiert und weiterentwickelt und mit der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ sinnvoll verknüpft wird.

Von besonderer Bedeutung ist die begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN, die wir in ihrer Arbeit weiter unterstützen wollen. Die Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern, wie etwa Bildungsstiftungen, wollen wir intensivieren. Die Schulen müssen stärker bei der Beteiligung an Schülerwettbewerben unterstützt werden, um die flächendeckende Begabungsförderung in Hessen auszubauen und zu vertiefen. Besondere Erkenntnisse aus der Arbeit der Internatsschule Schloss Hansenberg können dabei ergänzend unterstützen.

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte muss verstärkt das diagnostische Handwerkszeug vermittelt werden, um Hochbegabung festzustellen, den Einzelnen in eine Förderstrategie einzubeziehen und zu unterstützen. Den Erwerb von Zusatzqualifikationen, wie z. B. dem ECHA-Zertifikat im Vorschulbereich, gilt es ausdrücklich zu fördern.

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Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Vorlaufkurse

Sprachförderung muss in der frühkindlichen Bildung beginnen und an den Schulen Fortsetzung finden. Vorlaufkurse sind hiervon ein wichtiger Bestandteil, müssen jedoch durch Maßnahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung ergänzt werden.

Mehrsprachigkeit verstehen wir als Ressource, die es zu fördern gilt. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler bringen ihre Herkunftssprache als Kompetenz mit. Diese Kompetenz wird insbesondere durch den herkunftssprachlichen Unterricht gestärkt. Die weitere Förderung und Ausweitung des herkunftssprachlichen Unterrichts halten wir daher für sinnvoll, wollen aber prüfen, wie dieser zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann. Die Erweiterung des Fremdsprachenkatalogs um wichtige Herkunftssprachen wie Türkisch und Griechisch wollen wir prüfen.

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Integration von Geflüchteten sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in die Bildungslandschaft

Die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen wird gelingen, wenn an den Schulen eine kontinuierliche, langanhaltende und nachhaltige Deutschförderung realisiert wird. Wir fordern, die Altersgrenze für die Teilnahme an den Intensivfördermaßnahmen über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 21. Lebensjahr anzuheben und sprechen uns gegen eine weitere Absenkung von Standards wie Veränderungen der Höchstgrenze der Schülerzahlen in Intensivklassen aus. Der Alphabetisierung muss unabhängig von den gesonderten Kursen mehr Raum gegeben werden.

Auch im Rahmen der dualen Ausbildung müssen ergänzende Maßnahmen getroffen werden, um den Seiteneinstieg zu ermöglichen und die Chance zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu bieten.

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Schulabschlüsse sicherstellen und Abbrecherquote senken

Ein erfolgreicher Schulabschluss ist eine zentrale Grundlage für eine gesellschaftliche und berufliche Teilhabe junger Menschen. Es ist deshalb sinnvoll, die Programme fortzusetzen, die das Ziel haben, schulabbruchsgefährdete und abschlussgefährdete Jugendliche zu einem Hauptschulabschluss zu führen. Zentral dabei ist, dass mit einer Stärkung der beruflichen Orientierung und Qualifizierung den Jugendlichen der Übergang von der Schule in den Beruf möglichst reibungsfrei gelingen kann.

Gleichzeitig müssen aber auch Maßnahmen entwickelt und Netzwerke aufgebaut werden, um Schulvermeidung und Schulverweigerung frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Einheitliche Ansprechpartner, die Lehrerinnen und Lehrer sowie betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familien unterstützen, sowie ein gesetzlich geregelter Daten- und Informationsaustausch staatlicher und kommunaler Stellen können präventiv wirken und sollen künftig verstärkt zur Verfügung stehen.

Psychische Auffälligkeiten und Störungen haben bei Kindern und Jugendlichen während der Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine deutlich zugenommen. Verhaltensauffälligkeiten und Störungen verhindern, dass sich die jungen Menschen ihren Möglichkeiten entsprechend entwickeln, und in vielen Fällen lösen Verhaltensstörungen erhebliche soziale Konflikte aus. Wichtig ist, das Auftreten einzelner Symptome nicht mit einer psychischen Erkrankung gleichzusetzen, dennoch sollten diese Anzeichen stets ernst genommen werden. Die Nachfrage nach Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche bei Psychologen, Psychotherapeuten und psychotherapeutischen Kliniken ist deutlich angestiegen. Eltern fühlen sich häufig alleingelassen und hilflos. Deshalb fordern wir eine landesweite Kommunikationsstrategie, die bei auftretenden psychischen Notsituationen schnelle Orientierung bietet, direkte Hilfsangebote aufzeigt und nutzbar macht. Hierzu gehört auch eine verständliche Prozessbeschreibung für den Ablauf und die Inanspruchnahme von schulinternen und externen Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Fortbildungsangebote für Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Erzieher und weiteres an Schule eingesetztes pädagogisches Personal sind einzurichten.

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Wahlfreiheit der Schule und Schulform

Schulwahlfreiheit und Schulvielfalt werden uns auch in Zukunft begleiten. Gleichwohl wollen wir es ermöglichen, dass die Schulen bei der Auswahl bis zu 25 Prozent der Plätze auch nach Eignung vergeben dürfen.

Wir wollen für alle Schulen die optimalen Bedingungen schaffen, Besonderheiten berücksichtigen und Wettbewerbs- beziehungsweise Standortnachteile beseitigen. Der Sozialindex soll auch in Zukunft dazu beitragen, dass Schulen, die unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten, zusätzliche Ressourcen bekommen.

Wir fordern die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen. Es soll die Schule ausgewählt werden können, die den Neigungen und Begabungen des Kindes am besten entspricht und deren Unterrichts- und Betreuungsangebot auf die jeweilige familiäre Situation Rücksicht nimmt. Vorrangig muss jede Grundschule die Kinder ihres Wohngebietes aufnehmen. Wenn noch Plätze frei sind, können auch Kinder aus anderen Ortsteilen aufgenommen werden.

In Zeiten des demografischen Wandels sollen Schulverbünde und Verbundschulen dazu beitragen, Schulstandorte zu erhalten und die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten. Wir wollen, dass Schulen die Möglichkeit erhalten, jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten und die dafür notwendigen Stellen zu bekommen.

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Freie Leistungskurswahl

Neue Möglichkeiten wie schulübergreifender Unterricht eröffnen auch neue Chancen, alle individuellen Optionen unseres Schulsystems zu nutzen. Wir möchten diese Chance nutzen und den Schülerinnen und Schülern die freie Wahl ihrer Leistungskurse ermöglichen.

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Offensive für Grundschulen

Wir fordern eine „Offensive für die Grundschule“, denn in der Grundschule wird die Basis für den späteren schulischen Erfolg gelegt. Dringend erforderlich sind ein Maßnahmenprogramm zur Anwerbung von Grundschullehrkräften und die Ausweitung eines Entlastungs- und Unterstützungsangebotes. Hierzu gehört unter anderem die Prüfung der Anpassung des Klassenteilers.

Wir sprechen uns für die Stärkung des Grundschullehramtsstudienganges aus. Wir wollen die Regelstudienzeit für das Grundschullehramt auf zumindest neun Semester erhöhen, auch um Promotionsmöglichkeiten für die Studierenden zu schaffen, sowie die Eingruppierung nach A13 schneller umsetzen. Eine Erhöhung der Regelstudienzeit wollen wir auch für das Haupt- und Realschullehramt umsetzen.

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Ganztagsangebote und Ganztagsschulen

Wir wollen den flächendeckend bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Ausbau von Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen fortführen und stehen hinter dem auf Bundesebene gesetzten Ziel, ab 2026 den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu gewährleisten.

Grundlage für den Rechtsanspruch sind qualitativ hochwertige Angebote, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien gerecht werden. Alle Betreuungs- und Bildungsangebote brauchen ein klares pädagogisches Konzept und ausreichend Fachpersonal für die Umsetzung.

Qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung erhöht die Chancengerechtigkeit. Durch qualifizierte Hausaufgabenbetreuung können mangelnde Unterstützungsmöglichkeiten frühzeitig abgemildert und sportliche, musische und künstlerische Aktivitäten ausgeübt werden. Durch die Öffnung der Schulen und die Kooperation mit Verbänden, Vereinen, Organisationen und außerschulischen Lernorten können die Bildungs- und Betreuungsangebote besser aufeinander abgestimmt und Kinder besser gefördert werden.

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Förderung von Schulen in freier Trägerschaft

Ersatzschulen, die häufig neue Impulse in der Pädagogik setzen, sind ein unerlässlicher und wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems. Wir sehen sie als Bereicherung und setzen uns dafür ein, dass Benachteiligungen in der Verwaltungspraxis, zum Beispiel beim Zugang zu qualifizierenden Weiterbildungen, beseitigt werden. Die Finanzierung von Ersatzschulen muss langfristig gesichert sein.

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