Wahlrecht und Bürgerbeteiligung
Wahlrechtsreform für den Landtag
Wir wollen den Landtag „kleiner machen“, um seine Funktionsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern und den Steuerzahler nicht unnötig zu belasten. Daher setzen wir uns dafür ein, dass zukünftig das Wahlrecht dahingehend reformiert wird, dass die Zahl der Abgeordneten sicher auf 110 begrenzt wird. Daher soll es in Hessen zukünftig 45 Wahlkreise, mithin 45 Direktmandate geben sowie 65 Mandate über die Listen der Parteien. Die Zahl der Überhangmandate und die Wahrscheinlichkeit einer Vergrößerung des Landtags werden dadurch geringer.
Aktives Wahlrecht ab 16
Die Freien Demokraten Hessen fordern eine Absenkung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre für die Wahlen zum Hessischen Landtag und für Kommunalwahlen in Hessen. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation und das vornehmste Recht in einer Demokratie. Konsequenzen politischer Entscheidungen werden auch immer von jungen und künftigen Generationen getragen. Sie sind es, welche die Folgen der Renten-, Finanz-, Digital- und Klimapolitik am stärksten treffen. Die Fehlentscheidungen von heute stellen sie vor die vollendeten Tatsachen von morgen.
Briefwahlen besser schützen
Die FDP Hessen will bei Briefwahlen Manipulationen verhindern. So sollen Wahlämter zukünftig einer entsprechend benannten Person nur für maximal vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen zusenden dürfen.
Direktdemokratische Beteiligung erleichtern
Wir wollen die Eingangshürden für Bürger- und Volksentscheide senken und damit den förmlichen Zugang zu direktdemokratischer Mitbestimmung erleichtern. Hierzu gehört auch, dass durch Entbürokratisierung von formellen Voraussetzungen und Einführung fairer Fristen Bürgerentscheide nicht schon im Organisationsstadium hängenbleiben. Auf der anderen Seite halten wir die Quoren, die Bürgerentscheide erfüllen müssen, um Erfolg zu haben, für angemessen – auch direktdemokratische Entscheidungen brauchen einen wesentlichen Grad an Unterstützung der ganzen Bevölkerung, um demokratisch als legitim gelten zu können. Wir stehen dazu, dass unser politisches System grundsätzlich in Form einer parlamentarischen Demokratie organisiert ist. Gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sollten daher nicht regelmäßig dadurch ihre Verantwortung für politische Entscheidungen abgeben können oder müssen, dass sie diese in die Hand der Bürger durch Abstimmungen geben, in denen nur verkürzt mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden kann.